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   BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11   

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BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11 (https://dejure.org/2012,1398)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2012 - 3 AZB 59/11 (https://dejure.org/2012,1398)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 (https://dejure.org/2012,1398)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 BetrAVG, § 266 BGB, § 42 Abs 2 GKG 2004, § 42 Abs 4 GKG 2004, § 5 ZPO
    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung einer Betriebsrente; Titulierungsinteresse des Leistungsempfängers; Bemessung des Streitwerts nach der vollen geschuldeten Betriebsrente; Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

  • rewis.io

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente; Titulierungsinteresse des Leistungsempfängers; Bemessung des Streitwerts nach der vollen geschuldeten Betriebsrente; Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anpassung der Betriebsrente - und das sofortige Anerkenntnis des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 362
  • NZA 2012, 469
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    An diese Festsetzung sind die Rechtsmittelinstanzen gebunden, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 280/06 - Rn. 16, EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 42; 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - Rn. 10, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 43) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06

    Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    An diese Festsetzung sind die Rechtsmittelinstanzen gebunden, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 280/06 - Rn. 16, EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 42; 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - Rn. 10, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 43) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    Dies folgt aus § 258 ZPO, wonach bei wiederkehrenden Leistungen auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden kann (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16) .
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    dd) Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2009 (- XII ZB 207/08 - NJW 2010, 238) zur Kostentragungspflicht bei einem Teilanerkenntnis aufgestellt hat, gebieten keine andere Beurteilung.
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    Die Beklagte hat die von ihr zu zahlende Betriebsrente in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Senats berechnet, wonach der für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze maßgebliche Prüfungszeitraum grundsätzlich vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag reicht (vgl. nur 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 31; 31. August 2010 - 3 AZN 445/10 - Rn. 6 ff. mwN) .
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZB 10/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei einem Beschwerdewert von unter

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    Zudem ist die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten nach § 567 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200, 00 Euro übersteigt (vgl. BGH 22. Juni 2010 - VI ZB 10/10 - Rn. 4, NJW-RR 2011, 143) .
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    Dadurch wird es dem Gläubiger erspart, über jede Rate auf der Grundlage sich stets wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (vgl. BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - NJW 2007, 294) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2011 - 18 Ta 24/11

    Betriebsrente - Klage auf wiederkehrende Leistung - Kostentragung -

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2011 - 18 Ta 24/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 7 WF 72/97

    Kostenverteilung bei Teilanerkenntnis auf Stufenklage

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    § 93 ZPO passt die prozessuale Situation an die materielle Rechtslage gemäß § 266 BGB an, wonach der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt ist (vgl. OLG Hamm 18. Februar 1997 - 7 WF 72/97 - FamRZ 1997, 1413; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 70. Aufl. § 93 Rn. 58; Zöller/ Herget ZPO 29. Aufl. § 93 Rn. 6) .
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
    Bei einer Klage nach § 258 ZPO auf wiederkehrende Leistungen, die von keiner Gegenleistung abhängen, muss im Gegensatz zu einer Klage nach § 259 ZPO zudem nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62) .
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Es besteht auch hinsichtlich des nicht streitigen Teils ein Titulierungsinteresse, ohne dass es auf die Besorgnis der Nichterfüllung ankommt (vgl. BAG v. 14.02.2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 20).
  • LAG Köln, 05.01.2018 - 5 Sa 150/16

    Wird der schwer bei Einlegung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf

    Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsmittelgerichte an die Festsetzung des Arbeitsgerichts gebunden sind, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - NZA 2012, 469) .

    Daraus leitet das BAG ab, dass sowohl der Wert der Beschwer als auch der Streitwert nach § 42 Abs. 2 und Abs. 4 GKG nach der vollen eingeklagten Betriebsrente zu berechnen sind ( BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - NZA 2012, 469) .

    Bei einer Klage nach § 258 ZPO auf wiederkehrende Leistungen, die von keiner Gegenleistung abhängen, muss im Gegensatz zu einer Klage nach § 259 ZPO zudem nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - NZA 2012, 469) .

    Dies hätte sie allenfalls durch ein sofortiges Teilanerkenntnis nach § 93 ZPO (vgl. hierzu BAG 14. Februar 2012- 3 AZB 59/11 - NZA 2012, 469) vermeiden können.

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    Das Titulierungsinteresse schließt die Anwendung des § 93 ZPO nicht aus (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 21, BAGE 140, 362) .
  • BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

    Er hat auch ein Interesse daran, eine gerichtliche Entscheidung über den vollen Betrag der wiederkehrenden Leistungen zu erstreiten (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362) , weil er nur so über den gesamten Betrag seiner Betriebsrente eine rechtskräftige Entscheidung erreichen kann.
  • LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19

    Rente - betr. Altersversorgung

    Ebenso entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dieser Jahresbetrag auch dann nach der konkret beantragten (Gesamt-)Rentenzahlung zu berechnen ist, wenn der Beklagte einen Teilbetrag auf die Rente leistet und bei wertender Betrachtung lediglich der Spitzenbetrag zwischen den Parteien im Streit steht (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Beschl. v. 14.2.2012 - 3 AZB 59/11, BAGE 140, 362).
  • LAG Köln, 10.10.2016 - 2 Ta 241/16

    Gegenstandswert Betriebsrente; Antrag auf zukünftige Leistung

    Anschluss an BAG vom 14.02.2012 3 AZB 59/11.

    Der Wert des vollstreckbaren Titels entspricht deshalb immer dem Zahlungsbetrag der zukünftigen Leistung (BAG 14.02.2012, 3 AZB 59/11).

  • BAG, 15.05.2018 - 3 AZB 8/18

    Betriebliche Altersversorgung - Beschwerdewert - wiederkehrende Leistungen

    Deshalb hat die Partei regelmäßig ein Interesse daran, eine gerichtliche Entscheidung über den vollen Betrag der wiederkehrenden Leistungen zu erstreiten (vgl. BAG 8. März 2017 - 3 AZN 886/16 (A) - Rn. 7; 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362) .
  • LAG Hamm, 20.03.2012 - 9 Sa 1635/11

    Auslegung einer Versorgungsordnung, Verhältnis einer Versorgungsordnung zur

    Dies führt nach den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.02.2012 - 3 AZB 59/11, welcher mit den Parteien in der Berufungsverhandlung erörtert wurde, zu einem erheblich höheren Streitwert für den Berufungsrechtszug, woraus sich die in den Rechtszügen deutlich abweichenden Kostenquoten erklären.
  • OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 4 WF 262/14

    Einordnung des Rechtswegs bei doppelrelevanten Tatsachen

    Zu d) Die Berufung des Beklagten ist unstatthaft: Denn es mangelt ihr an der Statthaftigkeit, da § 99 I ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt (BAGE 140, 362-367, Rz. 7ff.), die singuläre Anfechtung der Kostenentscheidung einer auch die Hauptsache enthaltenden Endentscheidung - vorbehaltlich des hier nicht einschlägigen § 99 II ZPO - ausschließt.
  • LAG Hamm, 01.12.2021 - 4 Sa 628/21

    Sofortige Beschwerde; Kostenmischentscheidung; sofortiges Anerkenntnis

    Für das arbeitsgerichtliche Verfahren gibt es zu der Frage, wann ein Anerkenntnis "sofort" i.S.v. § 93 ZPO erklärt ist, nur wenige veröffentlichte Einzelfallentscheidungen, die für das vorliegende Verfahren nicht einschlägig sind (s. BAG, Beschluss vom 14.02.2012 - 3 AZB 59/11 = NZA 2012, 469 ff.; Hessisches LAG, Beschluss vom 18.02.2011 - 8 Ta 39/11 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2002 - 4 Ta 286/01 = LAGReport 2002, 82-85; Arbeitsgericht Bocholt, Urteil vom 05.08.2005 - 2 Ca 549/05 - Juris; Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.06.1998 - 30 Ca 11137/97 - juris).
  • LAG Köln, 28.11.2018 - 5 Sa 13/18

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

  • KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17

    Rückabwicklungsklage eines Kreditnehmers nach Widerruf und Hilfswiderklage der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 401/13

    Auslegung eines Versorgungsplans - Berücksichtigung einer tariflichen Nachtzulage

  • LAG Hamm, 20.03.2012 - 9 Sa 1636/11

    Sachdienlichkeit der Klageänderung - Anpassung einer Betriebsrente

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 5 K 1177/14

    Entschädigungsanspruch nach dem AGG; Ablehnung einer Teilzahlung; Teilerfüllung

  • ArbG Köln, 11.02.2014 - 11 Ca 9976/12

    Feststellung einer zukünftigen Betriebsrente; Fiktive Hochrechnung auf die feste

  • ArbG Köln, 14.01.2016 - 4 Ca 9846/14
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

  • ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14

    Bemessung der Höhe der monatlichen Betriebsrente auf Grundlage eines

  • ArbG Duisburg, 10.09.2015 - 1 Ca 872/15

    Betriebliche Altersversorgung

  • ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4660/15

    Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 4 S 2582/15

    Mutwillige Ablehnung einer Entschädigungszahlung einer Versicherung nach § 15 Abs

  • ArbG Köln, 14.02.2013 - 8 Ca 2404/12

    Berechnung der auf dem früheren Arbeitsverhältnis beruhenden betrieblichen

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