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   BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82   

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https://dejure.org/1984,19533
BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82 (https://dejure.org/1984,19533)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1984 - 4 AZR 45/82 (https://dejure.org/1984,19533)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 (https://dejure.org/1984,19533)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    "deren Voraussetzungen in ihrer Person erfüllt sind sowie deren sonstige Gruppenmerkmale vorliegen", wobei sogenannte "Qualifikationsaufgaben" jeweils überwiegend erbracht werden müssen ( § 7 Abs. 2 MTV-TÜV - vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei ist als "einschlägig" eine Berufspraxis anzusehen, die - der tariflich geforderten und durch entsprechende Prüfung belegten Schulausbildung bzw. Lehrabschlußprüfung vergleichbar - den Arbeitnehmer dazu befähigt, sachgerecht diejenigen Arbeiten ausführen zu können, die für entsprechende Arbeitnehmer bei den Technischen Über wachungsvereinen üblicherweise anfallen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 146/71

    Befristung - Bühnenchormitglieder

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Zudem ist bei Tarifverträgen davon auszugehen, daß infolge der Stärke und Sachkunde der tarifvertragsschlie - Senden Verbände ihre tariflichen Regelungen den Interessen j der tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in aller Regel gerecht werden, womit wiederum sowohl ein Bedürfnis als auch eine Berechtigung der Gerichte für Arbeitssachen, ihrerseits tarifliche Normen auf ihre Vereinbarkeit mit § 24-2 BGB zu überprüfen, entfällt (vgl. BAG 22, 144, 151 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 23, 460, 464 = AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5» Aufl.t Einl. Rz 127 und 130 ff.).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Zudem ist bei Tarifverträgen davon auszugehen, daß infolge der Stärke und Sachkunde der tarifvertragsschlie - Senden Verbände ihre tariflichen Regelungen den Interessen j der tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in aller Regel gerecht werden, womit wiederum sowohl ein Bedürfnis als auch eine Berechtigung der Gerichte für Arbeitssachen, ihrerseits tarifliche Normen auf ihre Vereinbarkeit mit § 24-2 BGB zu überprüfen, entfällt (vgl. BAG 22, 144, 151 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 23, 460, 464 = AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5» Aufl.t Einl. Rz 127 und 130 ff.).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Ein Verstoß dagegen kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG 38, 221, 227 « AP Nr. 64- zu §§ 22, 23 BAT. 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten j oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, ! daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 30- November 1983 - 4 AZR 353/81 -â- zur Veröffentlichung vorgesehen, 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vor gesehen, und 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.06.1959 - 2 AZR 25/57

    Drittschuldner - Abwenden der Leistung - Klage auf künftige Lohnzahlung

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Zwar ist demgegenüber § 259 ZPO grundsätzlich auch auf Lohn- und Gehaltsforderungen anwendbar (vgl. das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 29. Juli I960 - 5 AZR 552/59 - AP Hr. 2 zu § 259 ZPO sowie den Beschluß des Zweiten Senats des BAG vom 26. Juni 1959 - 2 AZR 25/57 - AP Nr. 1 zu § 259 ZPO mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten j oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, ! daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 30- November 1983 - 4 AZR 353/81 -â- zur Veröffentlichung vorgesehen, 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vor gesehen, und 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

    Auszug aus BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten j oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, ! daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 30- November 1983 - 4 AZR 353/81 -â- zur Veröffentlichung vorgesehen, 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vor gesehen, und 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01

    Eingruppierung Hausmeister nach MTL II

    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Eine einschlägige Ausbildung ist eine solche, die den betreffenden Arbeitnehmer befähigt, diejenigen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabenbereich üblicherweise anfallen (vgl. BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 13 Sa 12/07

    Zahlungsansprüche aus geltend gemachtem Anspruch auf höher Eingruppierung -

    Dabei werden für die grundlegende Eingruppierung der Arbeitnehmer bestimmte Erfordernisse vorgeschrieben, die jeweils aus den Einstellungsgruppen ersichtlich sind, denen die "bewährten TÜV-Tätigkeiten" gegenübergestellt werden, nach denen sich der weitere tarifliche Aufstieg des Arbeitnehmers richtet (vgl. zum insoweit vergleichbar strukturierten "Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Technischen Überwachungsvereine" [künftig: MTV-TÜV] vom 31.05.1974: BAG, Urteil vom 14.03.1984, 4 AZR 45/82; n.v.; in juris, dort Rn. 36 f.).
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