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   BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99   

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BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99 (https://dejure.org/2000,8743)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2000 - 9 AZR 493/99 (https://dejure.org/2000,8743)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 (https://dejure.org/2000,8743)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Auch tiefgreifende Störungen begründen keinen Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn sich mit ihnen ein Risiko verwirklicht, das allein der benachteiligten Partei zuzuordnen ist (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - BGHZ 74, 370; 12. Juni 1987 - V ZR 91/86 - BGHZ 101, 143; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 126).

    Wer die Folgen einer Änderung des Gesetzes zu tragen hat, bestimmt sich unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck und der gesetzlichen Risikoverteilung (vgl. BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - aaO).

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Das kommt in Betracht, wenn der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt - Krankenhaus - Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40; BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297; 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94 - BGHZ 128, 230, 238 mwN).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Das kommt in Betracht, wenn der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt - Krankenhaus - Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40; BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297; 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94 - BGHZ 128, 230, 238 mwN).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Die Grenzen des vertraglich übernommenen Risikos müssen überschritten sein mit der Folge, daß die benachteiligte Vertragspartei ihr Interesse in der getroffenen Vereinbarung nicht mehr auch nur annähernd gewahrt sehen kann (BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92 - BGHZ 121, 378, 393; 11. März 1993 - I ZR 27/91 - NJW-RR 1993, 880).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 27/91

    Geschäftsgrundlage bei Herstellung einer mehrstündigen Fersehserie - Hemingway

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Die Grenzen des vertraglich übernommenen Risikos müssen überschritten sein mit der Folge, daß die benachteiligte Vertragspartei ihr Interesse in der getroffenen Vereinbarung nicht mehr auch nur annähernd gewahrt sehen kann (BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92 - BGHZ 121, 378, 393; 11. März 1993 - I ZR 27/91 - NJW-RR 1993, 880).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    a) Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß eines Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein, Fortbestehen oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273, 276).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Auch tiefgreifende Störungen begründen keinen Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn sich mit ihnen ein Risiko verwirklicht, das allein der benachteiligten Partei zuzuordnen ist (BGH 1. Juni 1979 - V ZR 80/77 - BGHZ 74, 370; 12. Juni 1987 - V ZR 91/86 - BGHZ 101, 143; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 126).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt ein Anspruch auf Wiedereinstellung in Betracht, wenn der vom Arbeitgeber angenommene betriebsbedingte Kündigungsgrund noch vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt und entgegen der vom Arbeitgeber gestellten Prognose eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich ist (vgl. BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194).
  • LAG Hamburg, 16.06.1999 - 8 Sa 27/99

    Ausgleich einer durch Änderung des Rentenrechts eingetretenen Minderung einer

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Juni 1999 - 8 Sa 27/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt ein Anspruch auf Wiedereinstellung in Betracht, wenn der vom Arbeitgeber angenommene betriebsbedingte Kündigungsgrund noch vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt und entgegen der vom Arbeitgeber gestellten Prognose eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich ist (vgl. BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • LAG Hamburg, 19.11.2001 - 8 Sa 53/01

    Berechnung des Ausgleichsgeldes für einen ausscheidenden Arbeitnehmer; Kürzung

    Ein Arbeitnehmer, der auf einer "Vorläufigen Berechnungsgrundlage für ein Abfindungsangebot ...gemäß Betriebsvereinbarung" nach einer sog. 90%-Regelung (einer Übergangszahlung/eines Ausgleichsgeld bis zur Vollendung des 63. Lebensjahrs, längstens jedoch für 60 Monate) ausscheidet, trägt nicht nur das Risiko einer nachträglichen Änderung des Sozialversicherungsrechts (BAG 14.3.2000 - 9 AZR 493/99), sondern auch das Risiko einer nachträglichen Änderung des Steuerrechts.

    Durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. März 2000 (9 AZR 493/99) ist der Rechtsstreit rechtskräftig zugunsten der Beklagten entschieden worden.

    Insoweit gilt entsprechend, was das Bundesarbeitsgericht im Vorprozeß im Urteil vom 14. März 2000 (9 AZR 493/99) in bezug auf die Änderung des Rentenrechts zur Risikoverteilung im Falle nachträglicher Gesetzesänderung ausgeführt hat.

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

    Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des

    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R

    Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente -

    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • LAG München, 30.03.2006 - 3 Sa 1036/05

    Geschäftsgrundlage

    Zwar können Gesetzesänderungen durchaus Anlass für eine Vertragsanpassung sein (vgl. z.B. BAG vom 25.07.2000 - 3 AZR 292/99; BGH vom 12.03.1997 - VIII ZR 303/95; BAG vom 14.03.2000 - 9 AZR 493/99).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es die Beklagte war, die den Anstoß zum Ausscheiden der Klägerin aus dem Arbeitsverhältnis gab (vgl. BAG vom 14.03.2000 - 9 AZR 493/99).

  • LAG München, 17.12.2015 - 4 Sa 781/15

    Altersteilzeitarbeitsvertrag, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    auch BAG, U. v. 14.03.2000, 9 AZR 493/99, DB 2000, S. 680).

    Soweit der Gesetzgeber verfassungskonform in Rentenanwartschaften eingreift, rückt der Arbeitgeber nicht an die Stelle des Rententrägers - verfassungswidrige Eingriffe wären gegenüber dem Rententräger selbst zu verfolgen (vgl. wiederum nur BAG, U. v. 14.03.2000, aaO - Rz. 28 -).

  • OLG München, 17.12.2015 - 4 Sa 781/15

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines im Jahr 2010 geschlossenen

    auch BAG, U. v. 14.03.2000, 9 AZR 493/99, DB 2000, S. 680 ).

    Soweit der Gesetzgeber verfassungskonform in Rentenanwartschaften eingreift, rückt der Arbeitgeber nicht an die Stelle des Rententrägers - verfassungswidrige Eingriffe wären gegenüber dem Rententräger selbst zu verfolgen (vgl. wiederum nur BAG, U. v. 14.03.2000, aaO. - Rz. 28 -).

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 60/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Minderung des Zugangsfaktors - Anhebung der

    Auf die bundesgesetzlichen Voraussetzungen, die das Recht des Versicherten auf Altersrente begründen und deren Höhe bestimmen, hat der Arbeitgeber keinen Einfluss (vgl BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00).
  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00

    Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen

    Wenn der Gesetzgeber den Empfängern der gesetzlichen Altersrente für den Fall einer vorgezogenen Inanspruchnahme bestimmte Nachteile aufbürdet, haben sie diese selbst zu tragen und können sie regelmäßig nicht auf den Arbeitgeber abwälzen (BAG 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -nv.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.01.2002 - 1 Sa 499/01

    Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Steuerrecht, Änderung ,

    Ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages kann auch eine Gesetzesänderung sein (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 14.03.2000 - 9 AZR 493/99).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14.03.2000 - 9 AZR 493/99 ausgesprochen, dass Eingriffe des Gesetzgebers in das Rentensystem und sich hieraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile in der gesetzlichen Altersversorgung (Heraufsetzung des Rentenalters bzw. Rentenabschläge) nach der Konzeption der Sozialversicherung grundsätzlich zu dem Risiko gehören, das der Arbeitnehmer zu tragen hat und das er nicht - auch nicht anteilig - auf den Arbeitgeber abwälzen kann.

  • LAG München, 20.12.2007 - 3 Sa 646/07

    Geschäftsgrundlage

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 620/99

    Ausgleichspflicht des Arbeitgebers bei Verschlechterung der gesetzlichen Rente

  • LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 398/08

    Betriebsvereinbarung; Gleichbehandlung; Stichtagsregelung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - L 21 RA 147/04

    Absenkung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 102/00

    Anspruch auf Ausgleich einer durch das Wachstums- und

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