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   BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22   

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https://dejure.org/2023,4415
BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22 (https://dejure.org/2023,4415)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2023 - 3 AZR 175/22 (https://dejure.org/2023,4415)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 (https://dejure.org/2023,4415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 ArbGG, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 Satz 1 ZPO, § 93 ZPO, § 190 Abs. 2 BGB, § 231b, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klageart bei Betriebsrentenansprüchen als wiederkehrende Leistungen; Prozessuale Anforderungen an die Klage auf künftige Leistungen gem. § 258 ZPO; Schutzwürdiges Titulierungsinteresse des Gläubigers bei freiwilliger Zahlung des Schuldners; Prüfung der Erforderlichkeit ...

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - künftig wiederkehrende Leistung - freiwillige Zahlung - Titulierungsinteresse - Versorgungszusagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageart bei Betriebsrentenansprüchen als wiederkehrende Leistungen; Prozessuale Anforderungen an die Klage auf künftige Leistungen gem. § 258 ZPO ; Schutzwürdiges Titulierungsinteresse des Gläubigers bei freiwilliger Zahlung des Schuldners; Prüfung der Erforderlichkeit ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Klage auf künftige Leistung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klage auf künftige Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1757
  • ZIP 2023, 1207
  • MDR 2023, 919
  • NZA 2023, 655
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    § 258 ZPO eröffnet daher ausdrücklich die Möglichkeit einer Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen (BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 15) .

    Will der Gläubiger ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO mit Kostenlast vermeiden, kann er den Schuldner zunächst zur außergerichtlichen Titulierung des Anspruchs auffordern (BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 16) .

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Eine ausreichende Revisionsbegründung setzt grundsätzlich auch im Falle einer Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung voraus, sofern nicht schon die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung eine solche Auseinandersetzung enthält (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 13 f.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - 23 Sa 835/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Anrechnung von Vordienstzeiten nach

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Dezember 2021 - 23 Sa 835/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    wegen eines offenkundigen Schreibfehlers des Berufungsgerichts (vgl. BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 64/19 - Rn. 47 ff.) - auf den es bereits im Urteil hingewiesen hat - hat der Kläger insgesamt einen Anspruch auf Betriebsrentenleistungen gegen die Beklagte iHv. monatlich 3.008,92 Euro brutto.
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Das Titulierungsinteresse schließt die Anwendung des § 93 ZPO nicht aus (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 21, BAGE 140, 362) .
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Im systematischen Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12) .
  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    bb) Ein schutzwürdiges Interesse an einem Vollstreckungstitel hat der Kläger auch dann, wenn der Schuldner bisher freiwillig und pünktlich gezahlt hat (BGH 1. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - zu 2 der Gründe; MüKoZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 258 Rn. 15; BeckOK ZPO/Bacher Stand 1. Dezember 2022 § 258 Rn. 12) .
  • BGH, 23.03.2022 - VIII ZR 133/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungklagen: Fehlende Schutzwürdigkeit nur in

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Es sollen Klagebegehren nicht in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die - gemessen am Zweck des Zivilprozesses - ersichtlich eines staatlichen Rechtsschutzes durch eine materiell-rechtliche Prüfung nicht bedürfen (BGH 23. März 2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 16) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    aa) Schon wegen des Titulierungsinteresses ist die Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, wie der Gegner freiwillig zahlt (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16) .
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Es soll dem Gläubiger erspart werden, über jede Rate auf der Grundlage sich wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 7) .
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23

    Hinterbliebenenversorgung; Mindestehedauer

    Der Besorgnis der Nichterfüllung bedarf es dabei - unabhängig davon, dass diese Besorgnis hier aufgrund der Nichtzahlung und Ablehnung der Forderung durch die Beklagte gegeben ist - anders als bei § 259 ZPO nicht (BAG 14.03.2023 - 3 AZR 175/22, juris Rn. 13).
  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

    Die Klage auf künftige wiederkehrende Leistung ist gemäß § 258 ZPO zulässig (vgl. BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 -) .
  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

    Insbesondere darf das Gericht einen Klageantrag nicht etwa deshalb als Hilfsantrag "auslegen", weil es ihn mit der damit verbundenen Kostenfolge für erfolglos hält - ein solches Vorgehen verletzt den Justizgewährungsanspruch der beklagten Partei , die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artt. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG) folgend beanspruchen kann, dass ein offensichtlich unbegründeter Klageantrag vom Gericht auch beschieden und mit Rechtskraftwirkung als unbegründet tatsächlich abgewiesen wird (vgl. dazu auch BAG 21. Mai 1996 - 5 AZB 36/94 - zu II 4 b der Gründe; anders wohl BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 63 [Auslegung eines Zwischenzeugnisantrags als unechter Hilfsantrag, der damit nicht mehr zur Entscheidung anfällt]; BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 20 ["ausnahmsweise" keine Begründetheitsprüfung des gestellten Klageantrags]).
  • ArbG Paderborn, 12.10.2023 - 1 Ca 434/23

    Unwirksamkeit einer Ruhegeldvereinbarung, Untreue, wucherähnliches Geschäft,

    Im systematischen Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG, 14.03.2023, 3 AZR 175/22, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2023 - 5 Sa 275/22

    Betriebliche Altersversorgung - Einzelzusage - betriebliche Übung -

    Im systematischen Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 14.03.2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 13 mwN).
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