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   BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70   

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https://dejure.org/1971,2906
BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70 (https://dejure.org/1971,2906)
BAG, Entscheidung vom 14.04.1971 - 4 AZR 203/70 (https://dejure.org/1971,2906)
BAG, Entscheidung vom 14. April 1971 - 4 AZR 203/70 (https://dejure.org/1971,2906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Musikbibliothek - Bibliothek - Noten - Musikschriften - Praktische Aufführungstätigkeit - Bühne - Theater - Leiter von Musikbibliotheken - Diplombibliothekare

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.11.1969 - 4 AZR 528/68

    Einzelvertragliche Vereinbarung - Tariflich normierte Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70
    Auf die Revision des beklagten Landes ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 20. November 1969 - 4 AZR 528/68 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BAG, 31.07.1963 - 4 AZR 425/62

    Diplombibliothekare - Gleichwertige Fähigkeiten - Gründliche Beherrschung eines

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70
    Diese Tätigkeitsmerkmale setzen neben der beim Kläger unstreitig erfüllten Voraussetzung der ausdrücklichen Bestellung zu deren Leiter voraus, daß es sich um eine Bibliothek handelt, die überwiegend aus Noten und Musikschriften besteht und vornehmlich der praktischen Aiifführungstätigkeit einer Bühne oder eines Theaters zu dienen bestimmt ist« Da aus dieser Tätigkeit eine o m Teilnahme am Bewährungsaufstieg ausgeschlossen ist, weil die betreffende Pallgruppe nicht mit einem Hinweiszeichen gekennzeichnet ist, können derartige Aufgaben nicht die vom Kläger für sich beanspruchten Tätigkeitsmerkmale der VergGr« V erfülleno Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Musikbibliothek nach den "Instruktionen für die Alphabetischen Kataloge der Preußischen Bibliotheken" eingerichtet ist, weil sich hieraus allein noch nichts dafür ergibt, ob es sich bei 'den Aufgaben des Klägers um bibliothekarische Tätigkeiten handelt, sondern davon nur die bibliothekstechnische Einordnung und Anordnung der Schriftwerke betroffen wird» Abgesehen davon hat das Berufungsgericht auch für seine diesbezügliche Feststellung keine Begründung gegeben; aus dem Parteivorbringen allein läßt sich die Kenntnis des Klägers von diesen Instruktionen nicht entnehmen« Jedoch ist nicht ausgeschlossen, daß auch ein Leiter einer Opernbibliothek die Merkmale der Fallgruppen 16 und 17 YergGr0 V b BAT erfüllen kann« Da eine solche Bibliothek weder eine wissenschaftliche noch eine öffentliche ist, kann außerdem entgegen der Auffassung der Revision für ihren, Leiter jeweils die zweite Alternative sowohl der Fallgruppe 16 wie der Fallgruppe 17 der VergGr« V b in Betracht kommen« Voraussetzung dafür wäre, xie das Landesarbeitsgericht im Ansatzpunkt zutreffend annimmt, daß der Kläger einem Diplo/ubib'liothekar gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt und diese auch für seine Tätigkeit benötigt« Dabei ist nicht das gleiche Wissen und Können zu verlangen, wie es ein Diplombibliothekar besitzt, sondern eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes (BAG 14, 275 [280] = AP N r «101 zu § 3 TO.A), was nicht bedeutet, daß geringere Fähigkeiten ausreichen, wohl aber ähnliche Fähigkeiten (BAG AP Nr« 26 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteil vom 15« Februar 1971 - 4 A-ZR 147/70 demnächst k V Nr« 58 zu §§ 22, 23 BAT)« Nicht erforderlich ist hingegen, wie der Senat schon in der Entscheidung BAG 14, 275 [280] = AP Nr« 101 zu § 3 TO«A und in Übereinstimmung damit das Landesarbeitsgericht zutreffend hervorgehoben hat, daß der Kläger in einer wissenschaftlichen (Fallgruppe'16) oder Öffentlichen Bibliothek (Fallgruppe 17) tätig ist.
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70
    Wenn das Landesarbeitsgericht nunmehr von zwei jeweils für sich einzeln zu bewertenden Teiltätigkeiten des Klägers ausgeht, nämlich einmal der Einrichtung von Notenmaterial mit Tansponiere, Instrumentieren und "ähnlichen Tätigkeiten", und zum anderen von seinen "bibliothekarischen Arbeiten", so bestehen hiergegen reivisäonsrechtlich keine Bedenken, Es ist nämlich dem Beurteilungsspielraum der Tatsachengerichte überlassen, ob die Tätigkeit eines Angestellten als eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzusehen ist, odei1 ob Teiltätigkeiten vorliegen, die jeweils selbständig nach Maßgabe der tariflichen Tätigkeitsmerkmale beurteilt werden können (BAG AP Nr. 2? zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 4, 152 [155] = AP Nr. 18 zu § 3 TO.A).
  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96

    Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Eingruppierung; Beschäftigung eines

    Die tariflichen Tätigkeitsbeispiele sind deshalb auch aus sich heraus und ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob sie bei richtiger rechtlicher Beurteilung überhaupt dem Grundtatbestand der entsprechenden Vergütungsgruppe zuzuordnen wären ( BAG vom 29.10.1980, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 08.03.1983, AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [ Weiß ] = EzA § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 8 Sa 56/16

    Tariflicher Entschädigungsanspruch - vorübergehende Übertragung der Tätigkeit

    Für die vergleichbare Zulagenregelung für Angestellte, die in § 24 Abs. 1 BAT von einer dem Angestellten vorübergehend und in § 24 Abs. 2 Satz 1 BAT von einer ihm vertretungsweise übertragenen anderen Tätigkeit spricht, ist anerkannt, dass die Tarifbegriffe 'vorübergehend" und 'vertretungsweise" (zusammenfassend: interimistisch) die Tätigkeitsübertragung gegenüber einer auf Dauer übertragenen höherwertigen Tätigkeit abgrenzen (vgl. BAG 20.04.2005, 10 AZR 512/04, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen , BAG 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91; 22.01.2003 - 4 AZR 652/01 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14

    "Vorübergehender" Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "vorübergehend" nur zeitweilig, nur eine gewisse Zeit dauernd (vgl. BAG, 20.04.2005, 10 AZR 512/04, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
    Die tariflichen Tätigkeitsbeispiele sind deshalb auch aus sich heraus und ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob sie bei richtiger rechtlicher Beurteilung überhaupt dem Grundtatbestand der entsprechenden Vergütungsgruppe zuzuordnen wären (BAG vom 29.10.1980, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 08.03.1983, AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [Weiß] = EzA § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 6).
  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1256/96

    Eingruppierung eines Diplom-Psychologen als Leiter einer

    Sie muß ihrerseits die Befähigung erfordern, die ein einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse zu entwickeln ( BAG vom 29.10.1980, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages

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  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfang erfaßt, so sind für die Eingruppierung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesen allgemeinen Grundsätzen die Senatsurteile vom 29. Oktober 1980-4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Februar 1984-4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • LAG Bremen, 01.12.1998 - 3 Sa 258/95

    Eingruppierungsklage; Tarifvertrag für Angestellte der Deutschen Bundespost;

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1012/78

    Musikbibliothek - Allgemeine fachliche Bedeutung - allgemeinen fachlichen

  • LAG Hamm, 25.09.1997 - 4 Sa 174/97

    Zulässigkeit eines Eingruppierungsprozesses im Bereich der Privatwirtschaft ;

  • LAG Sachsen, 04.08.2015 - 5 Sa 534/14

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Integrationseinrichtung

  • LAG Köln, 26.11.1999 - 11 Sa 828/99

    Eingruppierung; öffentlicher Dienst; BAT; Diplombibliothekar; Universität;

  • LAG Hamm, 09.10.1997 - 4 Sa 1170/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Angestellter einer

  • LG Koblenz, 15.01.1997 - 2 T 704/96
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