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   BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10   

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https://dejure.org/2011,15791
BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 (https://dejure.org/2011,15791)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 (https://dejure.org/2011,15791)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 (https://dejure.org/2011,15791)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • openjur.de

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 KSchG, § 9 Abs 1 KSchG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 KSchG, § 9 Abs 1 KSchG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG; Berechtigung zur Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern; Wortlaut als Grenze der Auslegung

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • hensche.de

    Auflösungsantrag

  • Betriebs-Berater

    Auflösungsantrag bei leitenden Angestellten

  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • ra.de
  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 14 Abs. 2
    Leitende Angestellte iSd. § 14 Abs. 2 KSchG; Berechtigung zur Einstellung/Entlassung von Mitarbeitern; Wortlaut als Grenze der Auslegung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers ? Begriff des leitenden Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2740
  • DB 2011, 2496
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG können deshalb auch dann erfüllt sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine abgeschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Gewicht ist (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG können deshalb auch dann erfüllt sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine abgeschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Gewicht ist (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6) .

  • LAG Bremen, 03.02.2010 - 2 Sa 123/09

    Verwirkung des Kündigungsrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 3. Februar 2010 - 2 Sa 123/09 - aufgehoben, soweit es das Arbeitsverhältnis aufgelöst, die Beklagte zur Zahlung einer Abfindung verurteilt und die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10
    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122) .

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4) .

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12 = EzA KSchG § 14 Nr. 9; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122) .

  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch

    Die Befugnis zur selbständigen Einstellung oder Entlassung muss entweder eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern oder eine gewisse Anzahl bedeutender Arbeitnehmer erfassen (BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, Urteil vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Sie darf nicht "nur auf dem Papier stehen" sondern muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu D II 1 der Gründe m.w.N., AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122).

    Entscheidend für das Gewicht der Personalkompetenz ist, welchen Stellenwert die Tätigkeit der Mitarbeiter, die der Betreffende einstellt oder entlässt, für das Unternehmen hat (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Zur selbständigen Einstellung und Entlassung sind nur solche Arbeitnehmer iSd. § 14 Abs. 2 KSchG berechtigt, deren entsprechende Befugnis nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch im Außenverhältnis besteht (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 13, juris).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 32; BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 13, juris; BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - zu II 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).

    Die Berechtigung ist nicht gerichtet auf "selbständige" Einstellung und Entlassung, wenn sie dadurch eingeschränkt ist, dass sie - für den gleichen Personenkreis - auch anderen Arbeitnehmern zusteht (BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 -, Rn. 20, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 30; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 14).

    Eine Personalbefugnis darf demnach nicht darauf beschränkt sein, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 32; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 13; BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98).

    Sie müsse tatsächlich ausgeübt werden (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 33; BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 15).

    Einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht am 14. April 2011 zu entscheiden (Az. 2 AZR 167/10, Rn. 22).

    Richtig ist, dass das BAG zuletzt bezweifelt hat, ob man auf die "tatsächliche Personalbefugnis" abstellen kann (BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10, Rn. 19).

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 31; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 14).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 32; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 13).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 33; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 15).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - kann der Arbeitgeber sich nicht auf vertraglich eingeräumte Personalkompetenzen berufen, wenn er sie ihm tatsächlich vorenthält.

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Einstellung und Entlassung bei einem Vorgesetzten des Personalleiters dafür spricht, dass die Vorgesetztenfunktion auch das Recht umfasst, den Personalchef hinsichtlich der Einstellung und/oder Entlassung von Arbeitnehmern anzuweisen (BAG, Beschluss vom 16.04.2002, 1 ABR 23/01 a.a.O.; Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10 bei juris Rn. 20 und 21 ausdrücklich auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12 bei juris Rn. 37 ff).
  • LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19

    Leitender Angestellter; stellvertretender Marktleiter; Zustimmungsverweigerung

    Diesem Beschluss der 9.Kammer und seiner Begründung steht, entgegen der Auffassung des Betriebsrats, auch nicht das Urteil des 2. Senats des BAG vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - entgegen.
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

    aa)Voraussetzung für die Eigenschaft als leitender Angestellter ist die eigenständige Befugnis zu Einstellungen oder Entlassungen, wobei die Befugnis einerseits nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch im Außenverhältnis bestehen muss und andererseits entweder angesichts der Anzahl der einzustellenden oder zu entlassenden Arbeitnehmer oder der Position dieser Arbeitnehmer nach bedeutend sein muss (BAG vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - DB 2011, 2496, Rn. 11 ff.; vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 - NZA 2000, 427, Rn. 41).

    Weiter muss die Personalkompetenz einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des leitenden Angestellten ausmachen und tatsächlich ausgeübt werden (BAG vom 14.04.2011, a.a.O., Rn. 15; vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383, Rn. 16; vom 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - DB 2003, 506, Rn. 57).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

    Von einer Berechtigung zur selbstständigen Einstellung kann zB nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 14. April 2011 - 2 AZR 167/10 - Rn. 13).
  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

    Die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum muss vielmehr die Tätigkeit des Angestellten prägen, d.h. sie schwerpunktmäßig bestimmen und einen beachtlichen Teil der Arbeitszeit ausmachen (BAG Beschl. v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - vgl. auch BAG, Beschl. v. 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - m. w. N.; BAG, Urt. v. 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 -).
  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
    (2) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10, vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, 15 Sa 1109/12, LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2015, 13 TaBV 78/14 sowie Beschluss vom 18.12.2013, 7 TaBV 80/13 juris) ist die Berechtigung zur Einstellung und Entlassung für die Begründung des Status eines leitenden Angestellten dann nicht ausreichend, wenn diese Befugnis durch gleiche Berechtigungen anderer eingeschränkt ist.
  • LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12

    Kündigung wegen Vertragsverstößen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 Sa 1109/12

    Maßregelungsverbot - Auflösungsantrag - leitender Angestellter - Berechtigung zur

  • LAG Hamm, 12.06.2015 - 13 TaBV 78/14

    Leitender Angestellter; Begriff; selbständige Einstellungs- und

  • ArbG Lüneburg, 19.05.2017 - 2 Ca 41/17

    Fristlose Kündigung - Begründungserfordernis für Auflösungsantrag

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