Rechtsprechung
BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten
- openjur.de
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, GII081419, UNBehRÜbk
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Tendenzträgereigenschaft von Schulassistenten - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen - Karitative Einrichtungen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Tendenzträgereigenschaft eines Arbeitnehmers in einer caritativen Einrichtung; Umfang der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
- bag-urteil.com
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten
- Betriebs-Berater
Betriebsrat und Tedenzträgereigenschaft
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tendenzträgereigenschaft eines Arbeitnehmers in einer caritativen Einrichtung; Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Betriebsrat und Tendenzträgereigenschaft
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.11.2009 - 8 BV 803/09
- LAG Bremen, 30.08.2011 - 4 TaBV 4/10
- BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12
Papierfundstellen
- NZA 2014, 336
- BB 2013, 2676
- JR 2014, 315
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Art. 8 Abs. 1 GRC vermittelt der Arbeitgeberin weder unmittelbar noch mittelbar eine geschützte Rechtsposition, die sie dem Einsichtsrecht des Betriebsrats entgegenhalten könnte (für Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 27) . - BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16
Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin
Dies erfordert nicht, dass es sich bei dem Bühnenkünstler um einen Tendenzträger handelt (vgl. zum Begriff des Tendenzträgers BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 19) . - BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Tätigkeit des Unternehmens ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Unternehmer nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 17) .
- BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung
Folgerichtig wird ein Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG unbegründet, wenn die im Antrag bezeichnete personelle Einzelmaßnahme etwa durch Zeitablauf geendet hat (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22; vgl. auch bereits 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 65, 105; 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - zu II 2 a der Gründe) . - BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13
Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats
b) Ein in erster Instanz im Beschlussverfahren voll obsiegender Antragsteller kann in zweiter Instanz eine Antragsänderung nur im Rahmen einer nach § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 1, 3 ZPO zulässigen Anschlussbeschwerde vornehmen (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 35). - BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
Aufhebung von Einstellungen
Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme - etwa durch Zeitablauf - geendet hat (…BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212;… 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24; 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33;… 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22) . - BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15
Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart …
Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung setzt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht voraus, dass es sich bei dem Bühnenkünstler um einen Tendenzträger handelt (vgl. zum Begriff des Tendenzträgers BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 19) . - LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17
Gemeinschaftsbetrieb; Tendenzschutz; Wirtschaftsausschuss
Die Beteiligte zu 1.) verfolgt mit der von ihr (mit-)betriebenen Rehabilitationseinrichtung unmittelbar medizinisch-therapeutische Zwecke und erbringt soziale Dienste an körperlich leidenden Menschen, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, in uneigennütziger Weise ohne Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BAG…, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 -, Rn. 17, juris). - BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart …
Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung setzt entgegen der Ansicht des Klägers nicht voraus, dass es sich bei dem Bühnenkünstler um einen Tendenzträger handelt (vgl. zum Begriff des Tendenzträgers BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 19) . - ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16
Durchführung der Einstellung als personelle Maßnahme augrund innerbetrieblicher …
Der Antrag auf Aufhebung einer personellen Maßnahme ist begründet, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG vorgenommen hat, bei der ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht, die Zustimmung des Betriebsrats aber nicht vorliegt (BAG vom 14.05.2013 - 1 ABR 10/12 - zit. nach juris, Rn. 12).