Rechtsprechung
BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 320/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsübergang - Massenentlassung - Anzeigeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Massenentlassung - Anzeigeverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer
Parallelentscheidung zu BAG 6 AZR 235/19 v. 14.05.2020
- bag-urteil.com
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 25.05.2018 - 11 Ca 949/18
- LAG Düsseldorf, 10.05.2019 - 6 Sa 538/18
- BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 320/19
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 10.05.2019 - 6 Sa 538/18
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich
Auszug aus BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 320/19
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2019 - 6 Sa 538/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklage zurückgewiesen hat. - ArbG Düsseldorf, 25.05.2018 - 11 Ca 949/18
Auszug aus BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 320/19
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2018 - 11 Ca 949/18 - im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als es die Kündigungsschutzklage abgewiesen hat. - BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19
Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Auszug aus BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 320/19
Dies hat der Senat in einem Parallelverfahren entschieden und nimmt auf die Begründung dieses Urteils Bezug (BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 113 ff.) .
- LAG Düsseldorf, 02.12.2021 - 13 Sa 285/21
Arbeitsrecht Massenentlassung; Anzeigepflicht und Konsultationsverfahren
Auf die durch die Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage stellte letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -) fest, dass die Kündigung vom 27.01.2018 das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht aufgelöst hat.Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (6 AZR 320/19), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff der Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde.
Anderes ergibt sich entgegen der Argumentation der Klägerin im Berufungstermin auch nicht daraus, dass mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -) feststand, dass die Kündigung vom 27.01.2018 ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hatte.
- LAG Düsseldorf, 13.10.2021 - 12 Sa 279/21
Betriebsbedingte Kündigung durch insolventes Luftfahrtunternehmen; Örtliche …
Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (6 AZR 320/19), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff der Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde. - LAG Düsseldorf, 22.02.2022 - 8 Sa 414/21
Massenentlassung; Anzeigepflicht; Konsultationsverfahren
Anderes ergibt sich entgegen der Argumentation der Klägerin im Berufungstermin auch nicht daraus, dass mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -) feststand, dass die Kündigung vom 27.01.2018 ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hatte.
- LAG Düsseldorf, 27.04.2022 - 4 Sa 742/21
Örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige …
Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff des Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde. - LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21
Kündigung; Massenentlassungsanzeige
Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 2020 (6 AZR 320/19), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff des Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde. - LAG Düsseldorf, 11.03.2022 - 6 Sa 555/21
Örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit nach Auflösung der …
Insoweit sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff der Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt worden sei. - LAG Düsseldorf, 27.04.2022 - 4 Sa 298/21
Betriebsbedingte Kündigung; Luftfahrtunternehmen; Insolvenz; …
Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff des Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde. - LAG Düsseldorf, 27.04.2022 - 4 Sa 620/21
Betriebsbedingte Kündigung; Luftfahrtunternehmen; Insolvenz; …
Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff des Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde. - LAG Düsseldorf, 13.01.2022 - 5 Sa 631/21
Massenentlassung; Anzeigepflicht und Konsultationsverfahren
Insoweit sei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (- 6 AZR 320/19 -), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff der Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt worden sei. - LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 769/21
Kein Einigungszwang im Konsultationsverfahren
Insoweit sei auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020 (-6 AZR 320/19-), wonach sich bei einer in Etappen vollzogenen Betriebsstilllegung kein Restbetrieb bilde, nicht einschlägig, da dort der Betriebsbegriff des Betriebsübergangsrichtlinie zugrunde gelegt werde. - LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 563/21
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 770/21
- ArbG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Ca 5257/20