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   BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89   

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https://dejure.org/1989,2270
BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89 (https://dejure.org/1989,2270)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1989 - 4 AZR 116/89 (https://dejure.org/1989,2270)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 (https://dejure.org/1989,2270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Tariflohnerhöhung aus Anlass einer Arbeitszeitverkürzung als eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung - Frage der Vereinbarung eines übertariflichen Wochenlohns oder eines übertariflichen Stundenlohns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine Tariflohnerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87

    Streitigkeit über die Erhöhung einer übertariflichen Zulage - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
    Dabei haben die Vorinstanzen durchaus zutreffend erkannt, daß auch die Tariflohnerhöhung um 3, 9 % aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung ist (vgl. BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und ständig vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 329 bis 331/87 -, vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 -, - 4 AZR 372/87 -, - 4 AZR 477/87 -, - 4 AZR 523/87 -, - 4 AZR 524/87 -, vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 -, - 4 AZR 574/87 -, - 4 AZR 575/84 -, - 4 AZR 582/87 -).

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 28. Oktober 1987 (- 4 AZR 523/87 - und - 4 AZR 524/87 -) ausgeführt hat, führt die Vereinbarung eines Lohnes für einen bestimmten Zeitabschnitt dazu, daß eine Arbeitszeitverkürzung die effektive Lohnhöhe trotz kürzerer Arbeitszeit unberührt läßt.

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 523/87

    Tariflohnerhöhung bei Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
    Dabei haben die Vorinstanzen durchaus zutreffend erkannt, daß auch die Tariflohnerhöhung um 3, 9 % aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung ist (vgl. BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und ständig vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 329 bis 331/87 -, vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 -, - 4 AZR 372/87 -, - 4 AZR 477/87 -, - 4 AZR 523/87 -, - 4 AZR 524/87 -, vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 -, - 4 AZR 574/87 -, - 4 AZR 575/84 -, - 4 AZR 582/87 -).

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 28. Oktober 1987 (- 4 AZR 523/87 - und - 4 AZR 524/87 -) ausgeführt hat, führt die Vereinbarung eines Lohnes für einen bestimmten Zeitabschnitt dazu, daß eine Arbeitszeitverkürzung die effektive Lohnhöhe trotz kürzerer Arbeitszeit unberührt läßt.

  • BAG, 23.06.1965 - 4 AZR 103/64

    Wochenlohn - Zeitabschnitt einer Woche - Wöchentliche Arbeitszeit - Gewerbliche

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
    Dazu ist mit dem Arbeitsgericht auf das Urteil des BAG vom 23. Juni 1965 (BAGE 17, 204 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wochenlohn) zu verweisen.
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Eine arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber nicht, auch den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen (Abweichung von der Rechtsprechung des Vierten Senats, zuletzt im Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - n.v.).

    c) Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt grundsätzlich erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Metallindustrie); jedenfalls dann, wenn der übertarifliche Lohnanteil arbeitsvertraglich nicht ebenfalls als Wochenlohn, sondern als Stundenlohn vereinbart worden sei, führe die Arbeitszeitverkürzung automatisch zur Anrechnung (BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - n.v.).

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgericht hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322; BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - nv.).
  • LAG Niedersachsen, 27.03.1997 - 16a Sa 1651/96

    Möglichkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage; Ne eat judex ultra

    Eine sich aus der Arbeitszeitverkürzung ergebende indirekte Lohnerhöhung kann aber nur dann auf den übertariflichen Lohnteil angerechnet werden, wenn der übertarifliche Lohnteil nicht für einen Wochenabschnitt vereinbart worden ist, sondern pro Stunde festgelegt wurde (so zuletzt der 4. Senat des BAG v. 14.06.1989 - 4 AZR 116/89, amtl.

    Dieses richtet sich vielmehr allein nach den Einzelarbeitsverträgen (vgl. hierzu BAG 4 AZR 116/89 vom 14.06.1989).

  • LAG Hessen, 23.06.1997 - 11 Sa 2315/96

    Anrechnung übertariflicher Lohnzulagen auf Tariflohnerhöhungen;

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  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 558/98
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322; BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - nv.).
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