Rechtsprechung
   BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 78/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31465
BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 78/94 (https://dejure.org/1995,31465)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 5 AZR 78/94 (https://dejure.org/1995,31465)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 78/94 (https://dejure.org/1995,31465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,31465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 7 Sa 61/93

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Antrag auf Wiedereinsetzung;

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 78/94
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 1993 - 7 Sa 61/93 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 78/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergab sich aus § 5 Satz 1 Nr. 1 LFZG nur das Recht des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zeitweise nach Art eines Zurückbehaltungsrechts zu verweigern (grundlegend BAGE 23, 411 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96

    Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung

    § 100 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 SGB IV gibt dem Arbeitgeber auch dann nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlegt (Bestätigung von BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 78/94 - EEK I/1160).

    Der Senat hat in drei Urteilen vom 14. Juni 1995 entschieden, daß sich aus § 100 Abs. 2 Satz 2 SGB IV kein endgültiges, sondern nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht ergibt (- 5 AZR 143/94 - BAGE 80, 165 [BAG 14.06.1995 - 5 AZR 143/94] = AP Nr. 1 zu § 100 SGB IV = EzA § 100 SGB IV Nr. 1 = SAE 1996, 62 mit Anm. Misera = JuS 1997, 182 mit Anm. Ruland; ablehnend Böhm, NZA 1995, 1092 [BAG 15.02.1995 - 7 AZR 680/94]; - 5 AZR 78/94 - EEK I/1160; - 5 AZR 252/94 - BB 1995, 2018).

    In zwei Fällen hatte der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis zwar verspätet, aber noch während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit hinterlegt, in einem Fall erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegt (- 5 AZR 78/94 -, aaO).

  • LAG Berlin, 22.05.1997 - 1 Sa 4/97

    Nachweis der arbeitsunfähigen Erkrankung durch ärztliche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Hannover, 20.01.1998 - 6 Ca 457/97
    1 Das Hinterlegungsverlangen des Arbeitgebers gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 SGB IV begründet - wenn ermessensfehlerfrei ausgeübt - ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, soweit der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit nicht hinterlegt und gleichwohl Entgeltfortzahlung verlangt (gegen BAG-Urteile vom 14.6.1995 - 5 AZR 143/94, AP Nr. 1 zu § 100 SGB IV, 5 AZR 78/94, EEK I/1160; 5 AZR 252/94, DB 1995 S. 2018 und Urteil vom 21.8.1997 - 5 AZR 530/96, DB 1997 S. 2494 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht