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   BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15   

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https://dejure.org/2016,31548
BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 (https://dejure.org/2016,31548)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 (https://dejure.org/2016,31548)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 (https://dejure.org/2016,31548)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Beendigungsdatum im Arbeitszeugnis - und die Prozessbeschäftigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis: Beendigungsdatum bei Beschäftigung während Kündigungsschutzverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Arbeitszeugnis noch wohlwollend, wann eine Lüge?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Aufnahme eines Prozessarbeitsverhältnisses in Arbeitszeugnis

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigungsdatum beim Zeugnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2017, 1334
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
    Es kann aber nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
    Es wird vielmehr ein faktisches Beschäftigungsverhältnis begründet, welches entfällt, sobald das die Weiterbeschäftigungspflicht aussprechende Urteil aufgehoben wird (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 28 und 39) .
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
    Es darf dessen weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - Rn. 17, BAGE 97, 57) .
  • LAG Hessen, 21.01.2013 - 17 Sa 904/12

    Außerordentliche Kündigung eines Flugbegleiters (Purser) wegen Entwendung von

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
    Auf die Berufung der Beklagten änderte das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. Januar 2013 (- 17 Sa 904/12 -) die Entscheidung des Arbeitsgerichts und wies die Kündigungsschutzklage des Klägers ab.
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9 mwN, BAGE 140, 15) .
  • LAG Hessen, 17.11.2014 - 17 Sa 406/14

    Zeugnis - Beschäftigungszeit - Ausstellungsdatum

    Auszug aus BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2014 - 17 Sa 406/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13; BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9 m.w.N.).

    Als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber muss das Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 16; vgl. auch HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 5 m.w.N.).

    Es kann aber nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 16; BAG vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91, juris, Rz. 16).

    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, ist der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses noch nicht gesetzeskonform erfüllt und der Arbeitnehmer kann die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (vgl. BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13; BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17

    Form eines Arbeitszeugnisses

    Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht (st. Rspr. vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - Rn. 13 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    (aa) Wird ein Arbeitnehmer während eines Rechtsstreits um den Bestand des Arbeitsverhältnisses - wie vorliegend - beschäftigt, erfolgt diese Beschäftigung regelmäßig zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - Rn. 18, EzTöD 100 TVöD-AT § 35 Nr. 5) und nicht auf gesonderter vertraglicher Grundlage (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 20, juris; 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 25 ff., ZAT 2015, 27) , wenn der Arbeitnehmer über einen Weiterbeschäftigungstitel verfügt und das Vollstreckungsgericht eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung ausgesprochen hat oder der Arbeitnehmer jedenfalls die Vollstreckung des bereits vorhandenen Titels androht.
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

    Will der Arbeitnehmer in einem Zeugnis die Aufnahme eines in § 622 Abs. 1 BGB nicht vorgesehenen Endtermins vermeiden, mag er eine Ausstellung auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist als dem Datum verlangen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei einer Weiterbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - mithin ohne (wirksame) Vereinbarung einer Prozessbeschäftigung - geendet hätte (vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - Rn. 17 ff.) .
  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

    Hiervon mag der Fall zu unterscheiden sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungstitel beschäftigt, weil hier kein neues Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 Rn 18).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris Rn. 9; BAG 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris Rn 13).
  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23

    Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses;

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (BAG vom 15.11.2011, 9 AZR 386/10; BAG vom 14.06.2016, 9 AZR 8/15).
  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

    Jedoch muss auch ein Arbeitszeugnis in erster Linie wahr sein und kann nur im Rahmen der Wahrheit verständig wohlwollend sein (BAG, Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Rn. 16, juris).

    Die Wahrheitspflicht umfasst alle Fragen des Zeugnisrechts und damit den gesamten Inhalt eines Zeugnisses (BAG, Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 -, Rn. 16, juris), insbesondere auch die Bewertung und Darstellung der Leistungen des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - Rn. 17, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17

    Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift

    130 Die Wahrheitspflicht umfasst alle Fragen des Zeugnisrechts ( BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - Rn. 16, juris; BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - Rn. 16, NZA 1993, 698 ).
  • LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19

    Zeugnis; Form; Tabelle; Schulnoten

    Daraus ergeben sich als inhaltliche Anforderungen der Grundsatz der Zeugniswahrheit und der in § 109 Abs. 2 GewO auch ausdrücklich normierte Grundsatz der Zeugnisklarheit (vgl. BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - juris, Rn. 13).

    Dann kann sein Verhalten auch nicht beurteilt werden, zudem würde das Zeugnis in diesem Punkt gegen die Wahrheitspflicht (vgl. hierzu generell BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 8/15 - juris, Rn. 13, 16) verstoßen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 812/16

    Freistellung - Vollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch - Rückforderung -

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 13 L 1705/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2017 - 7 Sa 1760/16

    Auslegung eines Prozessbeschäftigungsverhältnis - Freistellung - Befristung

  • ArbG Kiel, 06.03.2018 - 1 Ca 1712c/17

    Anspruch auf nicht gefaltetes Zeugnis - Zusendung des Zeugnisses

  • ArbG Köln, 29.11.2022 - 4 Ca 4218/22
  • ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5908/20
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