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   BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 175/66   

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https://dejure.org/1967,2583
BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 175/66 (https://dejure.org/1967,2583)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1967 - 3 AZR 175/66 (https://dejure.org/1967,2583)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1967 - 3 AZR 175/66 (https://dejure.org/1967,2583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Krankenversicherungspflichtiger Angestellter - Kinderzuschlag - Erhöhter Ortszuschlag - Schutzfristen - Niederkunft - Wochengeld

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 724
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte

    Auszug aus BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 175/66
    Wenn die Klägerin aber während der Schutzfristen keine Vergütung im Sinne des § 26 Abs» 1 BAT beanspruchen konnte., entfällt auch der Anspruch auf Kinderzuschlag als Teil der Vergütungo Dies gilt., obgleich sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate richtet (§ 13 Abs» 1 MuSchG), einen Kinderzuschlag für das am 12, November 1964 geborene Kind also nicht enthalte Die insoweit abweichende bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des' erkennenden Senats vom 23» April 1964, AP Nr0 5 zu § 5 TQA Bundespost, und Urteil des Zweiten Senats vom 15« Juli 1966, AP Nr« 2 zu § 31 BAT) wird aufgegeben , Der erkennende Senat brauchte wegen dieser Abweichung von einem Urteil des Zweiten Senats den Großen Senat nicht anzurufen ( § 4 5 Abs» 2 Satz 1 rbGG), weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 1967 die Auslegung von tariflichem Recht im öffentlichen Dienst nicht mehr zur Zuständigkeit des Zweiten Senats gehört» Diese Rechtsmaterie - übrigens auch das Mutterschutzrecht sind jetzt dem Dritten Senat zugewiesen» Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird des halb durch diese Abweichung nicht gefährdet (vgl» § 7 Abs» 2 Satz 2 der vom Bundesrat bestätigten Geschäftsordnung des Bundesarbeitsgerichts in der Fassung der Bekanntmachung vom 8 . April i960 - Bundesanzeiger Nr» 76 Seite 3; vgl» BAG 12, 51 [55] = AP Nr» 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit weitexen Nachweisen; BAG 8, 80 [84] - AP Nr» q zu § 1 Feiertagsl|ohnzahlungsG; BAG 7 136 [l92j = AP Nr» t zu § 7 AltbankenG Berlin)» c) Die Rechtslage ist auch nicht deshalb anders, well nach § 31 Abs» 1 BAT der Kinderzuschlag "in sinngemäßer Anwendung der für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen gewährt" wird» Eine Beamtin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen hätte allerdings in der Lage der Klägerin i.
  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel -

    Auszug aus BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 175/66
    Wenn die Klägerin aber während der Schutzfristen keine Vergütung im Sinne des § 26 Abs» 1 BAT beanspruchen konnte., entfällt auch der Anspruch auf Kinderzuschlag als Teil der Vergütungo Dies gilt., obgleich sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate richtet (§ 13 Abs» 1 MuSchG), einen Kinderzuschlag für das am 12, November 1964 geborene Kind also nicht enthalte Die insoweit abweichende bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des' erkennenden Senats vom 23» April 1964, AP Nr0 5 zu § 5 TQA Bundespost, und Urteil des Zweiten Senats vom 15« Juli 1966, AP Nr« 2 zu § 31 BAT) wird aufgegeben , Der erkennende Senat brauchte wegen dieser Abweichung von einem Urteil des Zweiten Senats den Großen Senat nicht anzurufen ( § 4 5 Abs» 2 Satz 1 rbGG), weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 1967 die Auslegung von tariflichem Recht im öffentlichen Dienst nicht mehr zur Zuständigkeit des Zweiten Senats gehört» Diese Rechtsmaterie - übrigens auch das Mutterschutzrecht sind jetzt dem Dritten Senat zugewiesen» Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird des halb durch diese Abweichung nicht gefährdet (vgl» § 7 Abs» 2 Satz 2 der vom Bundesrat bestätigten Geschäftsordnung des Bundesarbeitsgerichts in der Fassung der Bekanntmachung vom 8 . April i960 - Bundesanzeiger Nr» 76 Seite 3; vgl» BAG 12, 51 [55] = AP Nr» 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit weitexen Nachweisen; BAG 8, 80 [84] - AP Nr» q zu § 1 Feiertagsl|ohnzahlungsG; BAG 7 136 [l92j = AP Nr» t zu § 7 AltbankenG Berlin)» c) Die Rechtslage ist auch nicht deshalb anders, well nach § 31 Abs» 1 BAT der Kinderzuschlag "in sinngemäßer Anwendung der für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen gewährt" wird» Eine Beamtin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen hätte allerdings in der Lage der Klägerin i.
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