Rechtsprechung
   BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 781/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14628
BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 781/08 (https://dejure.org/2010,14628)
BAG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 10 AZR 781/08 (https://dejure.org/2010,14628)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 10 AZR 781/08 (https://dejure.org/2010,14628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist bei Übermittlung der Begründungsschrift durch Telefax

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 238 Abs. 1; ZPO § 238 Abs. 2; ZPO § 330
    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist bei Übermittlung der Begründungsschrift durch Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Das folgt aus § 238 Abs. 2 Satz 2 iVm. § 330 ZPO und gilt auch bei gleichzeitiger - insoweit kontradiktorischer - Entscheidung über das Rechtsmittel (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 781/08 - Rn. 5; BGH 28. Januar 1969 - VI ZR 195/67 -) .

    Wird ein - ausdrücklich oder konkludent angebrachter - Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 238 Abs. 2 Satz 2 iVm. § 330 ZPO zurückgewiesen, steht der antragstellenden Partei gemäß § 238 Abs. 2 ZPO der Einspruch nicht zu (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 781/08 - Rn. 5) .

  • BSG, 04.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgerätes des Gerichts (vgl BAG, Urteil vom 14.7.2010 - 10 AZR 781/08 - Juris RdNr 4 mwN).
  • BSG, 04.09.2015 - B 9 V 20/15 B
    Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgerätes des Gerichts (vgl BAG, Urteil vom 14.7.2010 - 10 AZR 781/08 - Juris RdNr 4 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht