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   BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90   

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https://dejure.org/1991,22449
BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90 (https://dejure.org/1991,22449)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1991 - 4 AZR 614/90 (https://dejure.org/1991,22449)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1991 - 4 AZR 614/90 (https://dejure.org/1991,22449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer als Fachlehrerin im Angestelltenverhältnis an einer Städtischen Kollegschule Beschäftigten auf tarifvertragliche Höhergruppierung - Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung i.R.d. Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Bei der Vergütungsvereinbarung in § 1 Abs. 2 des Arbeitsvertrages der Klägerin handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAGE 55, 53, 60 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Dadurch wird dem beklagten Land zwar ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB zugebilligt, doch ist dieses Verfahren rechtlich zulässig (BAGE 55, 53, 60 = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Danach darf der Arbeitgeber insbesondere zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung nicht aus sachfremden Gründen differenzieren (BAGE 33, 57, 59 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; BAGE 58, 283, 296 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Danach darf der Arbeitgeber insbesondere zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung nicht aus sachfremden Gründen differenzieren (BAGE 33, 57, 59 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; BAGE 58, 283, 296 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Erst die Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung (BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Nach ständiger Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts liegt ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dann vor, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1908 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 76, 79 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 60, 350, 353 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Nach ständiger Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts liegt ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dann vor, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1908 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 76, 79 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 60, 350, 353 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Denn nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT gilt diese nicht für Angestellte, die als Lehrkräfte beschäftigt sind (vgl. hierzu statt aller: BAGE 56, 59, 65 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Dabei hat es das Landesarbeitsgericht zu Recht dahingestellt sein lassen, ob der Maßstab des § 315 BGB auch schon an die Vereinbarung im Arbeitsvertrag selbst anzulegen ist, oder insoweit die Regelung nur an den weiteren Maßstäben der §§ 138, 242 BGB zu messen ist (vgl. hierzu BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Nach ständiger Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts liegt ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dann vor, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1908 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 76, 79 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 60, 350, 353 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
    Danach darf der Arbeitgeber insbesondere zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung nicht aus sachfremden Gründen differenzieren (BAGE 33, 57, 59 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; BAGE 58, 283, 296 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 525/89

    Eingruppierung eines in einer berufsbildenden Schule angestellten

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

  • BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90

    Eingruppierung einer Werkstattlehrerin - Gleichbehandlung

  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

    Ein solches Erfordernis dient der Gleichstellung von beamteten und angestellten Lehrern (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 614/90 - n.v.; BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 525/89 - n.v.) und ist daher zulässig.

    Ein solches Erfordernis konnte in zulässiger Weise in den Erfüllererlaß aufgenommen werden (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 614/90 - n.v.; BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 525/89 - n.v.).

    Für eine Differenzierung zwischen den Angestellten ohne Befähigung für die Beamtenlaufbahn (Nichterfüller) und den Angestellten mit Befähigung für die Beamtenlaufbahn (Erfüller) ist ein sachlicher Grund gegeben (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 614/90 - n.v.).

    Wie im vorliegenden Fall hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 14. August 1991 (- 4 AZR 614/90 - n.v.) einen vergleichbaren Sachverhalt verneint.

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