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   BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82   

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BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82 (https://dejure.org/1984,261)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1984 - 1 ABR 23/82 (https://dejure.org/1984,261)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 (https://dejure.org/1984,261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrates bei Einführung des Technikerberichtssystems INTEX D 03 - Ausreichende Beschreibung zur Bestimmtheit des Antrags - Einführung auf gesamter Unternehmensebene - Geeignetheit zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 367
  • NJW 1985, 450
  • NZA 1985, 28
  • BB 1984, 1808
  • BB 1985, 193
  • DB 1984, 2513
  • JR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
    Im Hinblick auf diese Gefahren für das Persönlichkeitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz (NJW 1984, 419 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]) ausgesprochen, daß unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung der Schutz des einzelnen gegen eine unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verb. mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt wird.

    Ihre Bedeutung für das Privatrecht ist umstritten (vgl. Zöllner, Die Nutzung DV-gestützter Personalinformationssysteme im Schnittpunkt von Datenschutzrecht und Betriebsverfassung, DB 1984, 241, 246; Simitis, Die informationelle Selbstbestimmung - Grundbedingung einer verfassungskonformen Informationsordnung, NJW 1984, 398, 400 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]; Müllner, Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalinformationssystemen, DB 1984, 475, 477).

    Der ursprüngliche Erhebungszusammenhang gehe verloren, die zu verarbeitenden Daten müßten ausgewählt werden (Datenselektion), was zu einer Datenabstraktion führe (Schwarz, aaO, S. 44 f., 51 und DB 1983, 226, 227; Ehmann, Festschrift, S. 134 und Anm. EzA unter C III 8; Simitis, NJW 1984, 398, 402 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]; Hinz, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
    Er hat in den Entscheidungen vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 9. September 1975 (- 1 ABR 20/74 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) von der "Auswertung" der durch die Überwachung gewonnenen Daten gesprochen, Überwachung also in der Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten gesehen, in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) eine Überwachungseignung auch angenommen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung des Kontrollergebnisses zeitlich versetzt erfolge.

    Der ursprüngliche Erhebungszusammenhang gehe verloren, die zu verarbeitenden Daten müßten ausgewählt werden (Datenselektion), was zu einer Datenabstraktion führe (Schwarz, aaO, S. 44 f., 51 und DB 1983, 226, 227; Ehmann, Festschrift, S. 134 und Anm. EzA unter C III 8; Simitis, NJW 1984, 398, 402 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]; Hinz, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

    Auszug aus BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
    Der Umstand, daß der Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers durch Vorschriften des Individualarbeitsrechtes und des Datenschutzrechtes noch nicht im ausreichenden oder wünschenswerten Umfang gewährleistet und daß ein zusätzlicher kollektiver Schutz durch den Betriebsrat sinnvoll oder nötig ist (Linnenkohl, Informationsrecht und Arbeitnehmerschutz, AuR 1984, 129, 132), vermag für sich allein gesehen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ebenfalls nicht zu begründen (Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1981, BAG 37, 212 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
    Der Senat hat diese Frage in seiner Bildschirm-Entscheidung vom 6. Dezember 1983 (- 1 ABR 43/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausdrücklich offengelassen.
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73

    Multimoment-Filmkamera - Aufnahme von Arbeitsplätzen - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
    Er hat in den Entscheidungen vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 9. September 1975 (- 1 ABR 20/74 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) von der "Auswertung" der durch die Überwachung gewonnenen Daten gesprochen, Überwachung also in der Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten gesehen, in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) eine Überwachungseignung auch angenommen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung des Kontrollergebnisses zeitlich versetzt erfolge.
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Auszug aus BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82
    Er hat in den Entscheidungen vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 9. September 1975 (- 1 ABR 20/74 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) von der "Auswertung" der durch die Überwachung gewonnenen Daten gesprochen, Überwachung also in der Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten gesehen, in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) eine Überwachungseignung auch angenommen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung des Kontrollergebnisses zeitlich versetzt erfolge.
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin ist es nicht erforderlich, dass die Daten über das Verhalten oder die Leistung des einzelnen Arbeitnehmers durch die technische Einrichtung zunächst selbst und "automatisch" erhoben werden (BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - zu B II 2 der Gründe mwN; 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - zu B III der Gründe, BAGE 46, 367) .
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Überwachung in diesem Sinne ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (BAG 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, zu B IV 1 und B V 2 der Gründe).

    Eine technische Notwendigkeit zu einer betriebsübergreifenden Regelung kann ua. dann bestehen, wenn im Wege der elektronischen Datenverarbeitung in mehreren Betrieben Daten erhoben und verarbeitet werden, die auch zur Weiterverwendung in anderen Betrieben bestimmt sind (vgl. zur unternehmenseinheitlichen Einführung eines computergesteuerten Technikerberichtssystems BAG 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, zu B II der Gründe).

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Die Bezugnahme auf die genannten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes schon im Antrag dient damit in einem solchen Falle auch der Bestimmung des Streitgegenstandes und ist nicht lediglich als Teil der rechtlichen Begründung für den Antrag zu verstehen (vgl. BAGE 46, 367, 372 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I 2 der Gründe).
  • ArbG Frankfurt/Main, 08.01.2003 - 2 BVGa 587/02

    Anspruch eines Betriebsrat gegen die Arbeitgeberin auf Unterlassung der

    Der Betriebsrat weist zu Recht darauf hin, dass schon diese Eignung zur Überwachung der Arbeitnehmer das Beteiligungsrecht auslöst und eine entsprechende Nutzungsabsicht der Arbeitgeberin nicht erforderlich ist (vgl. BAG 09. September 1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27/256; 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46/367, zu B IV., V.).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Das aber reicht aus, um die maschinelle Arbeitszeiterfassung als technische Einrichtung anzusehen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist (Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Sinn des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

    Erforderlich ist bei einem solchen auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichteten Antrag lediglich, daß die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung seit dem 14. September 1984 (BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) unterliegt auch die technische Auswertung manuell erhobener Daten und nicht nur die technische Erhebung derselben dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung seit der Entscheidung vom 14. September 1984 ist das Verarbeiten von Verhaltens- und Leistungsdaten zu Aussagen über Verhalten und Leistung für sich allein schon Überwachung (BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Der Umstand allein, daß die technische Einrichtung diese Vorgänge wie Sichten, Sortieren, Zusammenstellen, Trennen und In-Beziehung-setzen von Informationen und Vornehmen einfacher Rechenoperationen, in einem quantitativen Umfang und mit einem Zeit- und Kostenaufwand erledigt, der bei menschlicher Auswertung "praktisch unmöglich" wäre, macht die technische Auswertung nicht zu einem Vorgang, der anders beurteilt werden müßte als die Auswertung durch den Menschen selbst (BAGE 46, 367, 381 f. = AP, aaO, zu B V 3 c der Gründe).

    Jedoch die Selektion der Daten und der damit verbundene Kontextverlust sowie die unbegrenzt mögliche Erstreckung der Verarbeitung auf alle Daten einschließlich solcher, die weit zurückliegen und einen gegenwärtigen Aussagewert möglicherweise nicht mehr haben, können Einsichten in Leistung und Verhalten von Arbeitnehmern möglich machen, die einmal bei herkömmlicher Überwachung nicht gegeben waren und zum anderen - was bedeutsamer erscheint - einer persönlichen, individualisierenden Beurteilung entbehren, was den Arbeitnehmer zu einem bloßen "Beurteilungsobjekt" machen kann (BAGE 46, 367, 380 = AP, aaO, zu B V 3 b der Gründe).

    Daß auch die Verarbeitung wahrer Tatsachenfeststellungen rechtsverletzend sein kann, wenn sie aufgrund der Zusammenstellung zu einer fehlerhaften Gewichtung verleiten können, hat der Senat ausführlich in der "Technikerberichtssystem-Entscheidung" mit der zur technischen Auswertung notwendigen Datenselektion und dem damit verbundenen Kontextverlust begründet (BAGE 46, 367, 380 = AP, aaO, zu B V 3 b der Gründe).

    Entscheidend ist, daß die technische Auswertung einer persönlichen, individualisierenden Beurteilung entbehrt und die Kenntnis des Arbeitnehmers von einer derartigen Verarbeitung von Verhaltens- und Leistungsdaten einen Anpassungsdruck erzeugt, der zu erhöhter Abhängigkeit des Arbeitnehmers führt und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (BAGE 46, 367, 380 f. = AP, aaO, zu B V 3 b der Gründe).

    Eine technische Einrichtung, die aufgrund des verwendeten Programms Verhaltens- und Leistungsdaten auswertet, ist zur Überwachung geeignet und damit bestimmt (BAGE 46, 367, 383 = AP, aaO, zu B V 5 der Gründe).

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94

    Mitbestimmung bei Zeitmessungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt unter den Begriff der technischen Überwachung nur ein Vorgang, bei dem zumindest die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt (BAGE 46, 367, 377 ff. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B V der Gründe; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.

  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Bei Anträgen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Mitbestimmungsrechts muß daher diejenige Maßnahme des Arbeitgebers oder derjenige betriebliche Vorgang, für die bzw. für den ein Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat in Anspruch genommen oder vom Arbeitgeber geleugnet wird, so genau bezeichnet werden, daß mit der Entscheidung über diesen Antrag feststeht, für welche Maßnahme oder welchen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. statt vieler BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Der Begriff der "Überwachung" umfasst nach seiner sprachlichen Bedeutung sowohl das Sammeln von Informationen als auch die Auswertung bereits vorliegender Informationen im Hinblick auf eine Beurteilung der Beschäftigten (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 ).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).

    Ob und in welcher Weise eine Dienststellenleitung im Hinblick auf die Öffentlichkeit der Kommentare sowie allgemein auf die Datenverarbeitung in sozialen Medien (vgl. hierzu Spitzlei, PersV 2022, 334 ) aus anderen Gründen (insbesondere der Fürsorgepflicht) zum Schutz Beschäftigter gehalten sein könnte, auf entsprechende Nutzerkommentare zu reagieren (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 ), ist dagegen keine Frage des Personalvertretungsrechts.

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. September 1984 (BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ausgesprochen, daß eine solche technische Einrichtung dann zur Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist, wenn sie Leistungs- oder Verhaltensdaten programmgemäß zu Aussagen über Verhalten oder Leistung einzelner Arbeitnehmer verarbeitet.
  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 6/94

    Technische Überwachung einer Arbeitnehmergruppe

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 7 TaBV 113/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Erfassung der

  • ArbG Heilbronn, 08.06.2017 - 8 BV 6/16

    Mitbestimmung - Einrichtung und Betrieb einer Smartphone-App mit

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

  • ArbG Ulm, 08.02.2007 - 1 BV 7/06

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Anweisung des

  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 5 TaBV 7/91

    Anwendung eines Datenerfassungsgeräts zur Vorgabezeitermittlung ; System UNIDAT

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22

    Mitbestimmungsrecht des Personalreates im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins -

  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87

    Personalvertretung: Einführung der EDV

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88

    Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort

  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2675/90

    Mitbestimmungsrecht bei Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung

  • ArbG Nürnberg, 26.08.2016 - 12 Ca 978/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über die Anweisung zur Nutzung eines

  • VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19

    Mitbestimmung in Bezug auf die Kommentarfunktion bei Internetseiten

  • BAG, 23.03.1993 - 1 ABR 65/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Kreises der Nutzungsberechtigten

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87

    Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

  • LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Versetzung Eingliederung/Zuordnung eines

  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

  • ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00

    Mitbestimmung bei Nutzung von Arbeitszeitkonten

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 44/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17

    Gesamtbetriebsvereinbarung, Wirksamkeit, Gesamtbetriebsrat, Betriebsrat,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBV 7/07

    Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 3 BV 583/16

    Mitbestimmung

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 4 TaBV 27/93

    Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 35/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung - Gerichtliche Feststellung der

  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2740/90

    Eintritt der Fiktionswirkung des BPersVG § 69 Abs 2 S 5 wegen sachlich

  • OVG Bremen, 29.10.1985 - PV-B 9/85

    Verlust von Briefsendungen und Päckchensendungen bei einem Postamt; Einbau einer

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe -

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 36/84
  • LAG Hamburg, 07.03.1985 - 1 TaBV 1/84

    Notwendigkeit der Prüfung der Zuständigkeit der Einigungsstelle im Verfahren nach

  • LAG Hessen, 28.06.1985 - 14 TaBV 61/85

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle

  • ArbG Dessau-Roßlau, 17.06.2009 - 1 BV 1/09
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 33/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
  • LAG Berlin, 10.03.1987 - 3 TaBV 8/86

    Erstattung der Kosten aus der "Tätigkeit" des Betriebsrats;

  • KAG Augsburg, 16.06.2015 - 2 MV 21/14
  • ArbG Hamburg, 07.11.1985 - 1 GaBV 8/85

    Anspruch auf Unterlassung der Inbetriebnahme eines EDV-Systems durch einstweilige

  • KAG Mainz, 07.02.2023 - M 32/22
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