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   BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88   

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https://dejure.org/1988,1400
BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88 (https://dejure.org/1988,1400)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1988 - 4 AZR 351/88 (https://dejure.org/1988,1400)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 (https://dejure.org/1988,1400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 23a; BAT 1975 §§ 22, 23; Anlage 1a; VergGr. IVb; EWG-Vertrag Art. 119, 177; GG Art. 3; BGB §§ 611a, 612; BeschFG Art. 1 §§ 2, 6
    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation - Höhergruppierung - Bewährungszeiten - Teilzeitbeschäftigung - Gleichstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 306
  • NZA 1989, 351 (Ls.)
  • BB 1988, 2392
  • DB 1989, 1425
  • JR 1989, 220
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Die Tarifvertragsparteien haben das Bewährungsmerkmal als subjektives Tätigkeitsmerkmal ausgestaltet und nicht lediglich bei unveränderter Einordnung der Tätigkeit in die Ausgangsvergütungsgruppe eine höhere Vergütung vorgesehen (insoweit zutreffend Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, § 22 Rz 28; vgl. auch BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Der Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst ist kein reiner Zeitaufstieg und knüpft nicht nur an die beanstandungsfreie Leistung der vertraglichen Pflichten an, sondern dient auch dem Erwerb von erhöhtem und vertieftem Erfahrungswissen, wodurch die persönliche Qualifikation nach dem jeweils festgelegten Zeitraum erhöht wird und eine Höhergruppierung rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    b) Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach die während der Bewährungszeit erhöhte persönliche Qualifikation generell das Erfordernis verlängerter Bewährungszeiten für Teilzeitbeschäftigte rechtfertige (Urteil vom 14. September 1988, BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).

    Unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR 1988, 459; - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT) hat sie die Auffassung vertreten, § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT verstoße nicht gegen höherrangiges Recht und sei voll anwendbar.

    darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen? In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur Erläuterung von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT die Begründung der Senatsurteile vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO.; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO.) ausführlich dargestellt hat.

    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) sei nicht davon auszugehen, daß mit dem Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT das in der Bewährungszeit erhöhte und vertiefte Erfahrungswissen honoriert werden solle.

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) die Auffassung vertreten, die in § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT vorgesehene Verdoppelung der Bewährungszeiten sei generell gerechtfertigt, weil Teilzeitarbeitnehmer den für einen Bewährungsaufstieg vorausgesetzten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von einem Vollzeitarbeitnehmer erreichten Zuwachs an Erfahrungswissen nur in einem entsprechend längeren Zeitraum erlangen könnten.

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