Rechtsprechung
BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BAT § 23a; BAT 1975 §§ 22, 23; Anlage 1a; VergGr. IVb; EWG-Vertrag Art. 119, 177; GG Art. 3; BGB §§ 611a, 612; BeschFG Art. 1 §§ 2, 6
Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation - Höhergruppierung - Bewährungszeiten - Teilzeitbeschäftigung - Gleichstellung
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 08.06.1088 - H 4 Sa 14/88
- ArbG Hamburg, 28.10.1987 - 7 Ca 229/87
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Papierfundstellen
- BAGE 59, 306
- NZA 1989, 351 (Ls.)
- BB 1988, 2392
- DB 1989, 1425
- JR 1989, 220
Wird zitiert von ... (33)
- BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Die Tarifvertragsparteien haben das Bewährungsmerkmal als subjektives Tätigkeitsmerkmal ausgestaltet und nicht lediglich bei unveränderter Einordnung der Tätigkeit in die Ausgangsvergütungsgruppe eine höhere Vergütung vorgesehen (…insoweit zutreffend Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, § 22 Rz 28; vgl. auch BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT). - BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II
Der Bewährungsaufstieg im öffentlichen Dienst ist kein reiner Zeitaufstieg und knüpft nicht nur an die beanstandungsfreie Leistung der vertraglichen Pflichten an, sondern dient auch dem Erwerb von erhöhtem und vertieftem Erfahrungswissen, wodurch die persönliche Qualifikation nach dem jeweils festgelegten Zeitraum erhöht wird und eine Höhergruppierung rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT). - BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
b) Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach die während der Bewährungszeit erhöhte persönliche Qualifikation generell das Erfordernis verlängerter Bewährungszeiten für Teilzeitbeschäftigte rechtfertige (Urteil vom 14. September 1988, BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT).Unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR 1988, 459; - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT) hat sie die Auffassung vertreten, § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT verstoße nicht gegen höherrangiges Recht und sei voll anwendbar.
darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen? In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur Erläuterung von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT die Begründung der Senatsurteile vom 14. September 1988 (…- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO.; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO.) ausführlich dargestellt hat.
Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) sei nicht davon auszugehen, daß mit dem Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT das in der Bewährungszeit erhöhte und vertiefte Erfahrungswissen honoriert werden solle.
Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. September 1988 (…- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) die Auffassung vertreten, die in § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT vorgesehene Verdoppelung der Bewährungszeiten sei generell gerechtfertigt, weil Teilzeitarbeitnehmer den für einen Bewährungsaufstieg vorausgesetzten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von einem Vollzeitarbeitnehmer erreichten Zuwachs an Erfahrungswissen nur in einem entsprechend längeren Zeitraum erlangen könnten.
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale …
Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24). - LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 4924/09
Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit und tarifliche Einstufung - …
Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24). - BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
Sie gehen darüber hinaus typischerweise davon aus, daß der Arbeitnehmer während des längeren Tätigkeitszeitraumes innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hat, die seine persönliche Qualifikation und den Wert seiner Arbeit für den Arbeitgeber erhöhen und deshalb eine Höhergruppierung rechtfertigen (BAGE 47, 253, 258 = AP Nr. 102 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 14. September 1988, BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23 a BAT, mit Anm. von Pfarr). - BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
Insoweit kann sich der betroffene Arbeitnehmer vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag berufen (vgl. EuGHE 1976, 455 = NJW 1976, 2068; EuGHE 1980, 1275 = NJW 1980, 2014; EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 - NJW 1981, 2637; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - DB 1990, 1620;… vgl. auch Dauses, aaO, S. 9; Schaub, NZA 1984, 73, 74). - LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 2 R 1704/11
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit …
Dies wäre auch schwerlich mit Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs zu vereinbaren gewesen: Die Tarifvertragsparteien sind bei der Regelung über den Bewährungsaufstieg davon ausgegangen, dass dieser zum einen an die beanstandungsfreie Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der Bewährungszeit anknüpft und zum anderen, dass ein Beschäftigter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebietes Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzu gewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und eine Höhergruppierung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 = BAGE 59, 306 - Juris Rdnr. 24). - BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 603/00
Vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit
Denn der Bewährungsaufstieg trägt dem Umstand Rechnung, daß der Arbeiter bzw. Angestellte in der Bewährungszeit in seiner auszuübenden Tätigkeit Fähigkeiten und Fertigkeiten hinzugewinnt, die seine persönliche Qualifikation erhöhen und sein Erfahrungswissen erweitern und vertiefen (BAG 28. November 1984 - 4 AZR 35/83 - BAGE 47, 253; 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306; 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268). - BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92
Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst
Zwar hat das Landesarbeitsgericht - unter unzutreffender Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 14. September 1988 (- 4 AZR 351/88 - BAGE 59, 306 = AP Nr. 24 zu § 23a BAT) gemeint, die Bewährung erfordere über die Erledigung der dem Angestellten übertragenen Aufgaben hinaus generell ein beanstandungsfreies dienstliches Verhalten. - LAG Hamburg, 19.12.1991 - 2 Sa 66/91
Vergütungsgruppe; Bewährungsaufstieg; BAT; Eingruppierung; Tätigkeitsmerkmal; …
- LAG Köln, 05.07.1991 - 10 Sa 72/91
Vollzeit; Teilzeit; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Wochenstunden; …
- BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90
Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 R 1010/11
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema …
- BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 272/89
Übergangsgeld im öffentlichen Dienst
- LAG Hessen, 19.03.1993 - 9 Sa 1568/92
Anforderungen an die Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Ausscheiden aus dem …
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin …
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 2 R 1908/14
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2013 - L 4 R 1479/11
- ArbG Dortmund, 08.12.1999 - 9 Ca 4889/99
Anforderungen an eine tarifvertraglich ordnungsgemäße Eingruppierung einer …
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 694/92
- LSG Baden-Württemberg, 01.07.2013 - L 4 R 1965/12
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1992 - 2 Sa 557/91
Vermögenswirksame Leistungen; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; …
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - L 13 R 5807/10
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheistfall für geringfügig Beschäftigte - …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/ Arbeitsunfähigkeit für …
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 701/00
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 9 R 3364/12
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4532/09
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 3223/17