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   BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88   

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BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88 (https://dejure.org/1988,3601)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1988 - 4 AZR 132/88 (https://dejure.org/1988,3601)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 (https://dejure.org/1988,3601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Angestellte - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Gewährung eines geringeren Stundenlohnes für Teilzeitarbeitnehmer als für Vollzeitarbeitnehmer - Erfordernisse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Der Senat hat bei einer tariflichen Regelung, die eine Verdoppelung der Bewährungszeit in bezug auf die Gewährung einer Zulage für Angestellte im Schreibdienst für Halbtagskräfte vorsah, das stark divergierende tatsächliche Arbeitspensum zwischen halbtags und mit der vollen Arbeitszeit beschäftigten Angestellten als sachlich gerechtfertigten Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung und deren Ausgestaltung im Bereich der tariflichen Gestaltungsfreiheit liegend angesehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).

    Die Tarifvertragsparteien handeln im Rahmen ihrer tariflichen Gestaltungsfreiheit weder unsachlich noch willkürlich, wenn sie im Hinblick auf das von ihnen geforderte Erfahrungswissen den Bewährungsaufstieg für teil- und vollzeitbeschäftigte Angestellte unterschiedlich und nach näherer tariflicher Maßgabe pauschaliert regeln (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Allein der unterschiedliche Arbeitsumfang während dieses Zeitraums rechtfertige keine Differenzierung zwischen teil- und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, wie dies auch der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 232, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) ausgesprochen habe.

    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232, 242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.).

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entfaltet der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen nach Art. 119 EWG-Vertrag, der in der Richtlinie 75/117/EWG konkretisiert ist (EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 -, Slg. 1981, 767, 791; Steindorff, RdA 1988, 129, 132 m.w.N.), unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten, wenn festgestellt werden kann, daß die Gewährung eines geringeren Stundenlohnes für Teilzeitarbeitnehmer als für Vollzeitarbeitnehmer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag m.w.N.).

    Die tarifliche Regelung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wie der Senat selbst zu überprüfen hat (EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag), objektiv gerechtfertigt und beruht nicht auf Faktoren, die mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben.

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232, 242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232, 242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.).
  • BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79

    Beamter - Scheidung - Ortszuschlag - Angestellter

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232, 242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Dieses verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen konkretisiert den allgemeinen Gleichheitssatz und verbietet, daß der Geschlechtsunterschied einen beachtlichen Grund für Differenzierungen im Recht abgeben kann (BVerfGE 68, 384, 390; 57, 335, 342; 52, 369, 374; BAGE 50, 137, 141 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG; BAGE 38, 232, 242 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung m.w.N.).
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
    Der Dritte Senat hat dabei einen unmittelbaren Anspruch der betroffenen Arbeitnehmerinnen auf Beachtung des Lohngleichheitsgebots angenommen und entgegenstehende Regelungen nach § 134 BGB als nichtig angesehen (BAGE 46, 71, 76 [BAG 05.06.1984 - 3 AZR 66/83] = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAGE 53, 161, 167 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

  • EuGH, 25.05.1971 - 80/70

    Defrenne / Belgischer Staat

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes -

  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung -

  • BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83

    Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg -

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR 1988, 459; - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT) hat sie die Auffassung vertreten, § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT verstoße nicht gegen höherrangiges Recht und sei voll anwendbar.

    darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen? In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, in der sie zur Erläuterung von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT die Begründung der Senatsurteile vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO.; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO.) ausführlich dargestellt hat.

    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. September 1988 - 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) sei nicht davon auszugehen, daß mit dem Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT das in der Bewährungszeit erhöhte und vertiefte Erfahrungswissen honoriert werden solle.

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. September 1988 (- 4 AZR 132/88 - ZTR, aaO; - 4 AZR 351/88 - AP, aaO) die Auffassung vertreten, die in § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT vorgesehene Verdoppelung der Bewährungszeiten sei generell gerechtfertigt, weil Teilzeitarbeitnehmer den für einen Bewährungsaufstieg vorausgesetzten, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von einem Vollzeitarbeitnehmer erreichten Zuwachs an Erfahrungswissen nur in einem entsprechend längeren Zeitraum erlangen könnten.

  • LAG Hamburg, 19.12.1991 - 2 Sa 66/91

    Vergütungsgruppe; Bewährungsaufstieg; BAT; Eingruppierung; Tätigkeitsmerkmal;

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