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   BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93   

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BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93 (https://dejure.org/1994,1518)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 4 AZR 761/93 (https://dejure.org/1994,1518)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 4 AZR 761/93 (https://dejure.org/1994,1518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Apotheken- und Einzeltarifverträge; Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV Einzelhandel NW vom 6.7.1989 § 1; GTV Einzelhandel NW v... om 22.5.1992 § 1; TV Sonderzahlungen Einzelhandel NW vom 6.7.1989; BRTV Apothekenmitarbeiter i.d.F. vom 17.7.1991 § 13a; ZPO §§ 543, 551 Nr. 7
    Fachlicher Geltungsbereich der Einzelhandelstarifverträge: Keine Zuordnung von Apotheken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 1
  • MDR 1995, 1243
  • NZA 1995, 537
  • BB 1995, 316
  • DB 1996, 332
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Nach dem von der geltenden Rechtsordnung übernommenen überlieferten Leitbild des deutschen selbständigen Apothekers vereinigt dieser in seiner Person die Verantwortung für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund besonderer beruflicher Befähigung mit der privatwirtschaftlichen Funktion des Inhabers eines kaufmännischen Gewerbebetriebes (vgl. BVerfGE 17, 232, 238).

    Außerdem hat er dem Arzneimittelmißbrauch nach Möglichkeit durch geeignete Beratung seiner Kunden entgegenzuwirken (Landesberufsgericht für Heilberufe Münster vom 24. Januar 1980 - ZA 1/76 - vgl. auch BVerfGE 17, 232, 239 f.).

    Gegenüber den dem selbständigen Apotheker obliegenden berufseigentümlichen Diensten höherer Art muß das sonst in der gewerblichen Wirtschaft legitime und übliche Streben nach Gewinn zurücktreten (vgl. BVerfGE 17, 232, 239).

    Der selbständige Apotheker, dem die Vorteile des Apothekenmonopols zugute kommen, muß auf der anderen Seite Beschränkungen seiner beruflichen und wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit hinnehmen, die durch die Eigenart der Arzneimittel bestimmt sind (vgl. BVerfGE 17, 232, 245).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 7. Januar 1959 (BVerfGE 9, 73 ff.) die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln (Spalt-Tabletten) auf Apotheken als verfassungsrechtlich zulässig und auch als notwendig erklärt, um eine sachverständige Beratung durch den Apotheker hinsichtlich der Auswahl des Arzneimittels und seiner Anwendung zu gewährleisten, einer Tablettensucht vorzubeugen, eine sachgemäße Prüfung der abzugebenden Arzneimittel zu ermöglichen und sicherzustellen und der Apotheke ihre Existenzgrundlage zu erhalten (weitere Ausführungen in dieser Richtung BVerfGE 17, 232 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, für das Selbstbedienungsverbot der Apothekenbetriebsordnung, das auf einer wirksamen gesetzlichen Ermächtigung beruhe, reichten gesundheitspolitische Erwägungen aus, die darauf abzielten, i. S. des Leitbildes vom Apotheker in seiner Apotheke "für die Kunden sicherzustellen, daß sie in Apotheken von pharmazeutischem Fachpersonal bedient würden" (vgl. insoweit BVerfGE 17, 232, 238 ff.; ähnlich BVerfGE 53, 96).

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Da sie diesen Begriff selbst nicht definieren, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, daß sie darunter den (dem handels- und wirtschaftrechtlichen weitgehend entsprechenden) arbeitsrechtlichen Begriff des Unternehmens verstehen, d. h., eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme materieller und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke und Zielsetzungen verfolgt (Urteil des Senats vom 25. November 1987, BAGE 56, 357 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, m. w. N.).

    Die Rezeptur und die Abgabe des hergestellten Arzneimittels, die Abgabe von Arzneimitteln nach Rezept oder ohne Rezept und schließlich die Nebengeschäfte sind zwar vom Umsatz her voneinander trennbar, kaum aber dahin, ob die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Beklagten mit Verkaufsaufgaben, wie sie für den Einzelhandel typisch und kennzeichnend sind, ausgefüllt ist, worauf die Rechtsprechung des Senats für die Frage abstellt, ob ein Unternehmen des Einzelhandels vorliegt (BAG, Urteil vom 25. November 1987, BAGE 56, 357 = AP Nr. 18 zu § 1 Tarifverträge: Einzelhandel).

    Das zeigt die von der Revision in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 25. November 1987, aaO. In dieser Entscheidung ist der Senat davon ausgegangen, daß es sich bei dem Betrieb infolge der Verbindung von Verkaufsgeschäft (Produkte der Unterhaltungselektronik) und Kundenwerkstatt (Reparatur defekter Geräte, auch solcher, die nicht im Verkaufsgeschäft erworben worden waren) um einen sog. Mischbetrieb handelt.

    Bei einem Mischbetrieb kommt es nach der Rechtsprechung des Senats für die Tarifgeltung entscheidend darauf an, mit welchen Tätigkeiten die Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes überwiegend beschäftigt werden (zuletzt Urteil des Senats vom 25. November 1987, aaO).

  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 7. Januar 1959 (BVerfGE 9, 73 ff.) die Beschränkung der Abgabe von Arzneimitteln (Spalt-Tabletten) auf Apotheken als verfassungsrechtlich zulässig und auch als notwendig erklärt, um eine sachverständige Beratung durch den Apotheker hinsichtlich der Auswahl des Arzneimittels und seiner Anwendung zu gewährleisten, einer Tablettensucht vorzubeugen, eine sachgemäße Prüfung der abzugebenden Arzneimittel zu ermöglichen und sicherzustellen und der Apotheke ihre Existenzgrundlage zu erhalten (weitere Ausführungen in dieser Richtung BVerfGE 17, 232 ff.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht spricht im sog. Apotheken-Urteil von einem "natürlichen Monopol" der Apotheken für die Abgabe von Arzneimitteln (BVerfGE 7, 377, 431).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Daher ist anzunehmen, daß sie diesen Begriff in ihren Tarifwerken so verwenden, wie er allgemein im Wirtschaftsleben gebräuchlich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, m. w. N.).

    Auch bei den übrigen Entscheidungen des Senats wird deutlich, daß die überwiegend ausgeübte Tätigkeit maßgebend ist, was voraussetzt, daß die Tätigkeiten ohne weiteres getrennt werden können (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 79, 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 25, 188 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil des Senats vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55

    Arzneimittelverkauf in Drogerien

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

  • BGH, 21.03.1958 - 2 StR 393/57
    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Auch bei den übrigen Entscheidungen des Senats wird deutlich, daß die überwiegend ausgeübte Tätigkeit maßgebend ist, was voraussetzt, daß die Tätigkeiten ohne weiteres getrennt werden können (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 79, 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 25, 188 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil des Senats vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
    Auch bei den übrigen Entscheidungen des Senats wird deutlich, daß die überwiegend ausgeübte Tätigkeit maßgebend ist, was voraussetzt, daß die Tätigkeiten ohne weiteres getrennt werden können (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - und - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 79, 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 25, 188 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil des Senats vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89

    Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung

  • BVerfG, 03.01.1980 - 2 BvR 1022/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot für Apotheker

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1975 - 1 Ss 364/74
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 24.01.1980 - ZA 1/76
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87

    Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den

  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 15/96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der

    Dies hat das Arbeitsgericht richtig entschieden; das Beschwerdegericht nimmt auf die insoweit zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss Bezug und macht sie sich, soweit es nicht in den folgenden Ausführungen davon abweicht, zu eigen (§§ 91, 69 Abs. 2 ArbGG); eine Bezugnahme ist auch im Falle der statthaften Rechtsbeschwerde zulässig (vgl. etwa BAG 4 AZR 761/93 vom 14. September 1994, NZA 95, 537).
  • LAG Niedersachsen, 08.08.2007 - 2 Sa 1768/06

    Berechnung des Vergleichsentgeltes unter Berücksichtigung des Ehegattenzuschlags

    Eine umfangreiche Darstellung der Entscheidungsgründe erübrige sich daher (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 4 AZR 761/93 - in AP Nr. 2 zu § 1 TVG, Tarifverträge Apotheken).
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der

    Dies hat das Arbeitsgericht richtig entschieden; das Beschwerdegericht nimmt auf die insoweit zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss Bezug und macht sie sich, soweit es nicht in den folgenden Ausführungen davon abweicht, zu eigen (§§ 91, 69 Abs. 2 ArbGG); eine Bezugnahme ist auch im Falle der statthaften Rechtsbeschwerde zulässig (vgl. etwa BAG 4 AZR 761/93 vom 14. September 1994, NZA 95, 537).
  • LAG Hamm, 09.01.1998 - 10 Sa 1577/97

    Rahmentarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten im

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  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 3 Sa 134/00

    Anwendungsbereich der Tarifverträge für die Beschäftigten des Einzelhandels;

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  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

    Mit der Maßgabe, daß dahingestellt werden kann, ob ein Fall der sogenannten echten Rückwirkung vorläge, wenn sich die Abfindungsregelung des § 16 MTV auch auf eine vor Inkrafttreten des Tarifvertrags erklärte Kündigung bezöge, schließt sich das Berufungsgericht im übrigen vollinhaltlich den zutreffenden Ausführungen des Arbeitsgerichts an und macht sie sich zwecks Vermeidung von Wiederholungen zu eigen (§ 543 Abs. 1 ZPO); dem steht nicht entgegen, daß gegen das Urteil des Berufungsgerichts aufgrund der Zulassung das Rechtsmittel der Revision statthaft ist (vgl. BAG 4 AZR 761/93 vom 14.9.1994, NZA 95, 537).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 2 TaBV 1/95

    Tarifvertrag: Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten

    Im Wirtschaftsleben versteht man unter dem Einzelhandel den Wirtschaftszweig, der in Ladengeschäften dem Verbraucher Waren anbietet und sich damit als letztes Glied des Verteilungsweges der Güter zwischen Produzent und Konsument darstellt (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 4 AZR 761/93 -, im Anschluss an BAG, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
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