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   BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98   

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https://dejure.org/1999,48085
BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98 (https://dejure.org/1999,48085)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 3 AZR 529/98 (https://dejure.org/1999,48085)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 3 AZR 529/98 (https://dejure.org/1999,48085)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

    Auszug aus BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 -) machte der Kläger mit Schreiben vom 20. August 1996 geltend, daß diese Erklärung unwirksam sei.
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
    Angesichts dessen kann der Beklagten bei einem an diesem Abkommen orientierten Verhalten nicht vor geworfen werden, sie habe die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Klägers ausgenutzt (vgl. hierzu insgesamt: BAG 11. M ai 1999 - 3 AZR 106/98 - NZA 2000, 99).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
    Es ist zwar richtig, daß nach herrschender, wenn auch nicht unbestrittener Auffassung die Betriebspartner nicht befugt sind, durch Betriebsvereinbarung Rechte und Pflichten solcher Personen zu begründen oder zu modifizieren, die bei Abschluß der Betriebsvereinbarung bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden waren (BAG 15. M ärz 1956 - GS 1/55 - BA G E3, 1; 13. M ai 1997 - 1 AZR 7 5 /9 7 - A P BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrAVG 1972 Ruhestand § 77 Nr. 1; a. A. Dieterich, NZA 1984, 273, 278; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rn. 885).
  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
    In einem solchen Falle ist es aus prozeßwirtschaftlichen Gründen statthaft und erforderlich, Umstände, die Bedenken sowohl gegen die Zulässigkeit als auch gegen die Begründetheit einer Klage rechtfertigen, im Rahmen der Begründetheit zu behandeln und die Klage ggf. als unbegründet abzuweisen (wegen weitergehender rechtlicher Bedenken gegen einen Verzicht auf die Klag barkeit eines Anspruchs vgl. Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozeßrecht 15. Aufl. S 515 mwN; zur Gegenauffassung BAG 3. M ai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6 zu I I 2 a und b der Gründe; Schilken Zivilprozeßrecht 2. Aufl. S 107 mwN).
  • BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95

    Keine unverfallbare Rentenanwartschaft aus der AO 54

    Auszug aus BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
    Zusatzrentenansprüche, die bis zum 31. Dezember 1991 unter der Geltung der AO 54 entstanden waren, sind durch die Bestimmungen im Einigungsvertrag nicht beseitigt worden (BAG 27. Februar 1 9 9 6 -3 AZR 2 4 2 /9 5 - BAGE 82, 201; BAG 17. Dezember 1996 und 29. Juli 1997 - 3 AZR 800/95 und 72/97 - A P Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 5 und 6 = EzA BGB § 242 Ruhegeld DDR Nr. 1 und 2).
  • LAG Brandenburg, 14.01.1998 - 6 Sa 502/97

    Anspruch auf die betriebliche Zusatzrente nach der sogenannten Anordnung 54

    Auszug aus BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
    Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. September 1999 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler und Kreft sowie die ehren amtlichen Richter Ludwig und Platow für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 14. Januar 1998 - 6 Sa 502/97 - wird zurückgewiesen.
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