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   BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02   

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BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 (https://dejure.org/2003,1778)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 (https://dejure.org/2003,1778)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 (https://dejure.org/2003,1778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz für einen Heimarbeitsplatz; Aufwendungsersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis; Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruches; Auslegung und Subsumtion des Begriffes "freiwillige Vermögensopfer"; Nutzung eigener Räumlichkeiten als ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers für häusliches Arbeitszimmer - Häusliches Arbeitszimmer; Aufwendungsersatzanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für Home-Office?

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 670 BGB
    Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2036
  • NZA 2004, 604
  • DB 2004, 1434
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Die Vorschrift enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29).

    Nach allgemeiner Definition sind Aufwendungen freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29).

  • RG, 01.07.1918 - VI 151/18

    Unterschied zwischen fehlender Willenseinigung der Vertragsschließenden und

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Dabei handelt es sich um Vermögensopfer, die der Beauftragte zum Zwecke der Auftragsführung auf sich nimmt (BGH 10. November 1988 - III ZR 215/87 - NJW 1989, 1284; RG 1. Juli 1918 - REP VI. 151/18 - RGZ 95, 51, 53; 19. November 1928 - VI 216/28 - RGZ 122, 298, 303).

    Im Allgemeinen ist jede Leistung von Vermögenswerten zur Ausführung des Auftrages als Aufwendung des Beauftragten anzusehen (RG 1. Juli 1918 - REP VI. 151/18 - RGZ 95, 51, 53).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BGH 9. Mai 1960 - III ZR 32/59 - BGHZ 32, 273; 6. März 1985 - IVb ZR 7/84 - NJW 1985, 2589; 20. März 1986 - III ZR 236/84 - NJW 1986, 2104) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH 22. Mai 1985 - IVa ZR 153/83 - BGHZ 94, 344).
  • RG, 19.11.1928 - VI 216/28

    Pflichtfeuerwehr; Tödlicher Unfall; Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Dabei handelt es sich um Vermögensopfer, die der Beauftragte zum Zwecke der Auftragsführung auf sich nimmt (BGH 10. November 1988 - III ZR 215/87 - NJW 1989, 1284; RG 1. Juli 1918 - REP VI. 151/18 - RGZ 95, 51, 53; 19. November 1928 - VI 216/28 - RGZ 122, 298, 303).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BGH 9. Mai 1960 - III ZR 32/59 - BGHZ 32, 273; 6. März 1985 - IVb ZR 7/84 - NJW 1985, 2589; 20. März 1986 - III ZR 236/84 - NJW 1986, 2104) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH 22. Mai 1985 - IVa ZR 153/83 - BGHZ 94, 344).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BGH 9. Mai 1960 - III ZR 32/59 - BGHZ 32, 273; 6. März 1985 - IVb ZR 7/84 - NJW 1985, 2589; 20. März 1986 - III ZR 236/84 - NJW 1986, 2104) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH 22. Mai 1985 - IVa ZR 153/83 - BGHZ 94, 344).
  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BGH 9. Mai 1960 - III ZR 32/59 - BGHZ 32, 273; 6. März 1985 - IVb ZR 7/84 - NJW 1985, 2589; 20. März 1986 - III ZR 236/84 - NJW 1986, 2104) oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH 22. Mai 1985 - IVa ZR 153/83 - BGHZ 94, 344).
  • LAG Hessen, 23.07.2002 - 9 Sa 1436/01

    Aufwendungsersatz (insbesondere in Höhe ortsüberlicher Miete) für einen

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2002 - 4/9 Sa 1436/01 - insoweit aufgehoben, als es die Klage wegen der Aufwendungsersatzansprüche für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis zum 30. Juni 2000 in Höhe von 3.472, 36 Euro abgewiesen hat.
  • BGH, 10.11.1988 - III ZR 215/87

    Kosten des Rechtsstreits gegen einen Bürgen

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Dabei handelt es sich um Vermögensopfer, die der Beauftragte zum Zwecke der Auftragsführung auf sich nimmt (BGH 10. November 1988 - III ZR 215/87 - NJW 1989, 1284; RG 1. Juli 1918 - REP VI. 151/18 - RGZ 95, 51, 53; 19. November 1928 - VI 216/28 - RGZ 122, 298, 303).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG Großer Senat 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27).
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    § 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .

    Die Entscheidung vom 14. Oktober 2003 (- 9 AZR 657/02 -) hat Aufwendungsersatzansprüche für ein häusliches Arbeitszimmer aus dem Zeitraum von 1999 bis 2000 zum Gegenstand, hinsichtlich derer sich Fragen einer AGB-Kontrolle und des damit verbundenen strengeren Prüfungsmaßstabs nicht stellten.

    Soweit der Neunte Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, es sei üblich und löse keine Erstattungsansprüche aus, wenn zB im Außendienst in geringem Umfang auch zu Hause gearbeitet und dafür Wohnfläche genutzt werde (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe) , bezieht sich dies darüber hinaus auf Zusammenhangstätigkeiten in zeitlich eingeschränktem Umfang und nicht auf eine dauerhafte Nutzung, um die im Kern geschuldete Tätigkeit überhaupt erbringen zu können.

  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    Die Ansprüche des Beauftragten können daher durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung erweitert oder eingeschränkt werden (so schon BAG, Urt. v. 14.10.2003, 9 AZR 657/02, NZA 2004, 604).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Denn in dem Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer in dem häuslichen Arbeitszimmer Arbeitsleistungen erbringt, steht ihm die Wohnfläche nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 b der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, § 670 BGB könne auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden, obwohl Arbeitnehmer nicht unentgeltlich iSd. § 662 BGB tätig werden (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .

    Dies gilt insbesondere für die betrieblichen Räume, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen soll (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .

    Dies reicht zwar für sich genommen nicht aus, um ihn mit den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu belasten (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Diese Bestimmung findet auf einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, entsprechende Anwendung (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO).

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 41, aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29; BAG 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - juris Rn. 47, AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5; 21. März 1973 - 4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113).

    bb) Der erkennende Senat hat in der Nutzung von privaten Räumlichkeiten zur Erfüllung der Arbeitspflicht ein Vermögensopfer gesehen, das Aufwendungsersatzansprüche in entsprechender Anwendung von § 670 BGB begründen könne (14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1).

    In dieser Entscheidung hat der Senat darauf abgestellt, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Ersatz der Aufwendungen verlangen kann, wenn sie in dessem Interesse liegen (14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - Rn. 41, aaO).

    Der erkennende Senat hat unter Berufung auf den Großen Senat festgestellt, dass nur, was zur "selbstverständlichen Einsatzpflicht" des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, durch die Vergütungszahlung ausgeglichen wird (14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 47, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27).

    Weiterhin hat der Senat entschieden, dass die ständige Nutzung von mindestens 8 m² Wohnraum im Interesse des Arbeitgebers auch im Außendienst den üblichen Rahmen übersteigt und damit nicht mehr zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers gehört (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO; BAG Großer Senat 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

  • LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

    Die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ( BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris; BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - BAGE 124, 210-219; BAG 1 2. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Juris).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen( BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - BAGE 124, 210; BAG 1 2. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Juris; BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris).

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .

    Die Entscheidung vom 14. Oktober 2003 (- 9 AZR 657/02 -) hat Aufwendungsersatzansprüche für ein häusliches Arbeitszimmer aus dem Zeitraum von 1999 bis 2000 zum Gegenstand, hinsichtlich derer sich Fragen einer AGB-Kontrolle und des damit verbundenen strengeren Prüfungsmaßstabs nicht stellten.

    Soweit der Neunte Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, es sei üblich und löse keine Erstattungsansprüche aus, wenn zB im Außendienst in geringem Umfang auch zu Hause gearbeitet und dafür Wohnfläche genutzt werde (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe) , bezieht sich dies darüber hinaus auf Zusammenhangstätigkeiten in zeitlich eingeschränktem Umfang und nicht auf eine dauerhafte Nutzung, um die im Kern geschuldete Tätigkeit überhaupt erbringen zu können.

  • LAG Hessen, 21.04.2015 - 15 Sa 1062/14

    Liegt die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses im überwiegenden

    Diese Bestimmung findet auf einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, entsprechende Anwendung (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - ; 19. Mai 1998-9 AZR 307/96 - ).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO).

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -juris Rn. 41, aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAG 21. August 1985-7 AZR 199/83 -juris Rn. 47; 21. März 1973-4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113).

  • LAG Hamburg, 26.06.2013 - 5 Sa 110/12

    Herausgabeanspruch des Krematoriumsbetreibers betreffend das Zahngold gegenüber

    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05, AP Nr. 1 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32, juris).

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - AP Nr. 2 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2007 - 3 Sa 1225/06

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrerkarte

  • LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06

    Leiharbeitnehmer; Fahrtkostenerstattung; Fahrzeitvergütung

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1101/21

    Saalgruppenvergleich, Verpflegungszuschuss, Günstigkeitsprinzip

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

  • LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08

    Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21

    Saalgruppenvergleich, pauschalisierter Aufwendungsersatzanpruch, hier:

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09

    Arbeitnehmerüberlassung; Aufwendungsersatz; Inhaltskontrolle

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

  • LAG Hamm, 07.01.2016 - 17 Sa 1270/15

    Vergütungspflicht der Zeit eines angestellten Tierarztes für die Information über

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 15 Sa 2600/09

    Vorgezogener Beginn eines Arbeitsverhältnisses - kein Vorarbeitsverhältnis -

  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15

    Anrechnung auf Mindestlohn - Funktionszulage - Tankgutschein - Jahresprämie

  • LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13

    Anspruch des Krematoriumsbetreibers auf Herausgabe von Edelmetallrückständen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 361/13

    Kostentragung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

  • LAG Köln, 16.08.2019 - 11 Sa 379/18

    Rechtswahl, AGB-Kontrolle

  • LAG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - 3 Sa 6/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betrug - Aufwendungsersatzanspruch des

  • LAG Hessen, 08.05.2012 - 12 Sa 797/11

    Vertragsstrafe - unklare Höhe - AGB-Kontrolle - Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot;

  • ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18

    Versorgungszusage KZVK

  • OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 17 U 5/09

    Bestellung einer Sicherheit für eigene durch entgeltliche Gegenleistung

  • LAG Köln, 15.03.2023 - 11 Sa 696/22

    Firmenwagen; Sonderausstattung; Aufwandsersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 4 Sa 2079/03
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