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   BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12   

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https://dejure.org/2013,44165
BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 (https://dejure.org/2013,44165)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 (https://dejure.org/2013,44165)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 (https://dejure.org/2013,44165)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • openjur.de

    Entschädigung; Schadensersatz; Beweislast; Parteivernehmung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 447 ZPO, § 448 ZPO, § 141 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweis des Mobbings eines Arbeitnehmers durch Parteivernehmung

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • Betriebs-Berater

    Beweislast bei Entschädigung und Schadensersatz

  • rewis.io

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweis des Mobbings eines Arbeitnehmers durch Parteivernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungslast für Schadensersatzanspruch wegen Mobbing trägt Arbeitnehmer ? Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei von Amts wegen setzt gewisse Wahrscheinlichkeit des Vortrags voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing-Handlung im Vier-Augen-Gespräch durch Parteieinvernahme unter Beweis zu stellen

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Muss das Gericht im Mobbing-Prozess den Arbeitnehmer als Partei vernehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1326
  • NZA 2014, 564
  • BB 2014, 627
  • DB 2014, 666
  • JR 2014, 498
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 17, BAGE 122, 347) hat eine Verpflichtung zur Vernehmung einer beweispflichtigen Partei nach § 448 ZPO oder zur Anhörung derselben nach § 141 ZPO ebenfalls nur für den Fall gesehen, dass "ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden hat und deshalb kein Zeuge, auch kein "gegnerischer" Zeuge zugegen ist".

    Im Übrigen stellt der Dritte Senat in der zitierten Entscheidung auch darauf ab, dass eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO nur in Frage kommt, "soweit dessen Voraussetzungen vorliegen" (BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 16, aaO) .

  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei gemäß § 448 ZPO, dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - Rn. 14, BGHZ 110, 363; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - Rn. 20 mwN; BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 2 f dd der Gründe; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) .

    Verneint das Landesarbeitsgericht die gewisse Wahrscheinlichkeit der Beweistatsache und lehnt es deshalb eine Parteivernehmung ab, so müssen seine Feststellungen in einer § 286 ZPO genügenden Weise getroffen sein (BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - zu I 1 b der Gründe, BGHZ 110, 363) .

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei gemäß § 448 ZPO, dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - Rn. 14, BGHZ 110, 363; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - Rn. 20 mwN; BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 2 f dd der Gründe; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) .

    Auch in den zwei weiteren vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in denen eine Pflicht zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO bejaht bzw. eine solche nicht beanstandet worden war, stand einer Partei ein Zeuge für ein Vier-Augen-Gespräch zur Verfügung, welcher vernommen worden war (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52 und 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 -; so auch: BGH 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 -; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96) .

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei gemäß § 448 ZPO, dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - Rn. 14, BGHZ 110, 363; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - Rn. 20 mwN; BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 2 f dd der Gründe; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) .

    Auch in den zwei weiteren vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in denen eine Pflicht zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO bejaht bzw. eine solche nicht beanstandet worden war, stand einer Partei ein Zeuge für ein Vier-Augen-Gespräch zur Verfügung, welcher vernommen worden war (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52 und 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 -; so auch: BGH 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 -; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96) .

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Insbesondere müssen die Beteiligten einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - Rn. 10) .

    Um sie zu gewährleisten, bedarf es eines Mindestmaßes an rechtlichem Gehör (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - aaO) .

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Aus demselben Grunde ist auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. Oktober 1993 (- 37/1992/382/460 -) nicht einschlägig.
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Dass die vom Kläger behaupteten Äußerungen seines Vorgesetzten tatsächlich getätigt worden sind, muss der Kläger beweisen, weil er für das Vorliegen von Mobbinghandlungen, aus denen er seinen Entschädigungs-, Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch herleitet, darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 41) .
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Auch in den zwei weiteren vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in denen eine Pflicht zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO bejaht bzw. eine solche nicht beanstandet worden war, stand einer Partei ein Zeuge für ein Vier-Augen-Gespräch zur Verfügung, welcher vernommen worden war (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52 und 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 -; so auch: BGH 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 -; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96) .
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Auch in den zwei weiteren vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in denen eine Pflicht zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO bejaht bzw. eine solche nicht beanstandet worden war, stand einer Partei ein Zeuge für ein Vier-Augen-Gespräch zur Verfügung, welcher vernommen worden war (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52 und 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 -; so auch: BGH 9. Oktober 1997 - IX ZR 269/96 -; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96) .
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei gemäß § 448 ZPO, dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - Rn. 14, BGHZ 110, 363; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - Rn. 20 mwN; BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 2 f dd der Gründe; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) .
  • LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11

    Schadensersatz wegen "Mobbings"

  • AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19

    Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter -

    Insoweit kam eine Parteivernehmung auf Antrag gemäß § 447 ZPO hier somit nicht in Betracht, da die Gegenseite dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat ( BAG , Urteil vom 14.11.2013, Az.: 8 AZR 813/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1326 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 13.08.2014, Az.: 5 U 57/14, u.a. in: "juris"; KG Berlin , VersR 2012, Seite 103; LG Dortmund , Urteil vom 29.08.2014, Az.: 3 O 550/13, u.a. in: "juris"; LG Berlin , Urteil vom 18.10.2013, Az.: 63 S 87/13, u.a. in: WuM 2014, Seiten 44 ff.; LG Siegen , NJW-RR 2005, Seite 1340 ).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Eine Vernehmung der beweispflichtigen Partei gemäß § 448 ZPO setzt allerdings voraus, dass die Partei sich in Beweisnot befindet, ihr also keine Beweismittel zur Verfügung stehen oder diese nicht ausreichen (BGH 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - zu I 2 a der Gründe) und dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH 9. März 1990 - V ZR 244/88 - zu I 1 b der Gründe, BGHZ 110, 363; 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - zu II 2 b bb der Gründe mwN; BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17; 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - zu II 2 f dd der Gründe; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) , wobei Erklärungen, die eine Partei im Rahmen ihrer Anhörung nach § 141 Abs. 1 ZPO abgibt, als Inhalt der Verhandlung iSv. § 286 ZPO in die richterliche Überzeugungsbildung eingehen können (vgl. BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - aaO) .
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Dass die behaupteten Äußerungen und Verhaltensweisen des Beklagten als seines Vorgesetzten tatsächlich getätigt worden sind, muss der Kläger - soweit streitig - beweisen (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 11; 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 41, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42) .
  • LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16

    Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte auf

    aa) Voraussetzung einer Parteivernehmung ist nach ständiger Rechtsprechung, dass für die zu beweisende Tatsache aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (sog. Anbeweis, BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17 mwN).

    Insbesondere müssen die Parteien einer bürgerlichen Rechtstreitigkeit die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen Argumenten zu behaupten (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - Rn. 10; BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 18) .

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

    Danach ist es für eine Parteivernehmung erforderlich, dass die richterliche Gesamtwürdigung des gesamten Inhalts der mündlichen Verhandlung und einer durchgeführten Beweisaufnahme (§ 286 ZPO) eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung erbringt, also mehr für als gegen sie spricht (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, NJW 2014, 1326 Rn. 17 mwN).

    Dabei kann dahinstehen, ob auch in diesem Zusammenhang aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit eine Anhörung des Präsidenten T. geboten war (vgl. dazu erneut: BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, NJW 2014, 1326 Rn. 18 ff. mwN).

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    (1) Die nach pflichtgemäßem Ermessen vom Gericht anzuordnende Parteivernehmung von Amts wegen setzt grundsätzlich das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptungen der beweisbelasteten Partei aufgrund des bisherigen Verhandlungsergebnisses bei einer non-liquet-Situation im Übrigen voraus (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 52) .

    (a) Sieht das Berufungsgericht von einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO ab, weil es die gewisse Wahrscheinlichkeit der Beweistatsache verneint, so müssen seine Feststellungen in einer § 286 ZPO genügenden Weise getroffen sein (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 25) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15

    Mobbing

    Ein Arbeitnehmer ist also für das Vorliegen von Mobbinghandlungen, aus denen er Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüche herleitet, darlegungs- und beweispflichtig (BAG 14.11.2013 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 16 =NZA 2014, 564).

    Eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei von Amts wegen nach § 448 ZPO setzt voraus, dass für die zu beweisenden Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (BAG 14.11.2013 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 16 = NZA 2014, 564).

    Lehnt das Berufungsgericht eine Parteivernehmung gem. § 448 ZPO deshalb ab, weil es die gewisse Wahrscheinlichkeit der Beweistatsache verneint, so müssen seine diesbezüglichen Feststellungen in einer § 286 ZPO genügenden Weise getroffen sein (BAG 14.11.2013 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 16 = NZA 2014, 564).

  • BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 988/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Auflösung eines

    Diese Maßgaben sind gerade dann zu beachten, wenn ein Anspruch wegen Mobbings geltend gemacht wird, da Beschäftigte in diesem Zusammenhang unerlaubte Handlungen des Arbeitgebers darlegen und beweisen müssen (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 -, juris, Rn. 11), sich also zwangsläufig negativ über den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder auch Kolleginnen und Kollegen äußern.
  • LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18

    Schadensersatz wegen Mobbings

    Es werde auf die Entscheidung des BAG vom 14.11.2013 (wohl zum Az. 8 AZR 813/12) mit dem wortwörtlich selben Antrag Bezug genommen.

    aa) Grundsätzlich kann ein solcher Antrag im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - als zulässig erachtet werden.

  • LAG München, 30.10.2014 - 4 Sa 159/14

    Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mobbing

    Auf die Beschwerde des Klägers hiergegen hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Revision (allein) hinsichtlich der erfolglos geltend gemachten Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Entschädigung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings zugelassen und sodann auf die Revision mit Urteil vom 14.11.2013 (8 AZR 813/12, u. a. in NJW 2014, S. 1326 f) das Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 04.11.2011 in diesem Umfang aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung.

    d) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entsprechender Rechtsgutverletzungen qua Mobbing einschließlich des auch für einen Schmerzensgeldanspruch erforderlichen Verschuldens trägt, was nicht näher begründet zu werden braucht, der klagende Arbeitnehmer, der die beanstandeten Verhaltensweisen damit so konkret darzulegen und zu beweisen hat, dass in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese ein rechtswidriges, weil systematisch diskriminierendes Verhalten in diesem Sinn darstellen und die behaupteten (hier gesundheitlichen) Folgen ausgelöst haben (BAG in seiner Zurückverweisungsentscheidung vom 14.11.2013, 8 AZR 813/12, a. a. O. - Rz. 11 - vgl. auch LAG Nürnberg, U. v. 25.04.2006, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, U. v. 28.03.2006, a. a. O.; LAG Bremen, U. v. 15.07.2004, NZA-RR 2005, S. 13 f; LAG Bremen, U. v. 17.10.2002, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrererin wegen Verschweigens des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16

    Anfechtung eines Abfindungsversprechens

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 7 Sa 185/21

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verletzung des Beschäftigungsanspruchs -

  • ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender

  • LAG Nürnberg, 14.04.2015 - 7 Sa 615/14

    Abweisung einer Klage auf Schadensersatz wegen behauptetem Mobbings

  • OLG Hamm, 09.12.2022 - 11 U 207/21

    Amtshaftung; Probezeit; Beamter; Mobbing

  • LAG München, 04.02.2021 - 3 Sa 928/20

    Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage

  • LAG Hessen, 22.02.2016 - 16 Sa 889/15

    Übliche Konfliktsituationen im Betrieb sind nicht geeignet, den Tatbestand der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 10 Sa 1418/21

    Entschädigung - Persönlichkeitsrechte

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 6 Sa 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung; Leitender Angestellter; Auflösungsgrund

  • ArbG München, 27.07.2020 - 19 Ca 13704/18

    Anforderungen an das Vorliegen schadensersatzbegründender Mobbinghandlungen des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2017 - 8 Sa 408/16

    Hilfsweise Übernahme des gegnerischen Vortrags

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