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   BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16   

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https://dejure.org/2017,42925
BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16 (https://dejure.org/2017,42925)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2017 - 3 AZR 517/16 (https://dejure.org/2017,42925)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2017 - 3 AZR 517/16 (https://dejure.org/2017,42925)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Feststellungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung, nicht berücksichtigten Beschäftigungszeiten - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 22 mwN) .

    Die Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern muss nach einem oder mehreren Kriterien vorgenommen werden, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 24 mwN) .

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25 mwN) .

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN) .

    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Sie kann sich vielmehr - wie vorliegend - auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19 mwN, BAGE 141, 259) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Betriebsrente noch nicht zur Zahlung fällig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Schutzbedürfnis der Betroffenen in der Regel größer (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 1 c der Gründe) .
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 363/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Soweit die Stichtagsregelung im Einzelfall zu Härten führen kann, begründet dies nicht ihre Unzulässigkeit (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 114 mwN) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Die Festsetzung eines Stichtags ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 42, BAGE 150, 36) .
  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 779/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Zwar regelt der Sozialplan - entsprechend seiner zukunftsbezogenen Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion - grundsätzlich diejenigen Leistungen, die die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest abmildern sollen (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 779/14 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Dabei ist nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 124, 22) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Allerdings greift er nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16
    Der Klageantrag bedarf allerdings der Auslegung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

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