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   BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03   

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https://dejure.org/2004,320
BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03 (https://dejure.org/2004,320)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 1 AZR 504/03 (https://dejure.org/2004,320)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 (https://dejure.org/2004,320)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Berufungsbegründung; Haftungsdurchgriff der Gesellschaftsgläubiger auf die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen "existenzgefährdenden Eingriffs" ; Folgen einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ...

  • Judicialis

    GmbHG § 13 Abs. 2; ; InsO § 93; ; BGB § 826; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BetrVG § 111; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Schadensersatz; Prozessrecht; Gesellschaftsrecht - Gesellschafterhaftung bei "existenzgefährdendem Eingriff"; Nichtanwendung der Haftungsgrundsätze in der Insolvenz; "Entlassung" iSv. § 113 Abs. 3 BetrVG; Vergütungsansprüche im ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konzernrechtliche Ausfallhaftung der Gesellschafter (hier für Vergütungs- und Nachteilsausgleichsansprüche) bei ?existenzgefährdendem Eingriff? ? Keine Anwendung der Haftungsgrundsätze in der Insolvenz ? Geltendmachung der Ansprüche allein durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzrecht - Insolvenz: Keine Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche einzelner Gläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 121
  • NJW 2005, 2172
  • ZIP 2005, 1174
  • MDR 2005, 1302
  • NZA 2005, 818
  • BB 2005, 2193
  • DB 2005, 1578
  • NZG 2005, 628
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Gesellschafter einer GmbH für diejenigen Nachteile einstehen, die den Gesellschaftsgläubigern dadurch entstehen, dass sie - die Gesellschafter - der Gesellschaft Vermögen entzogen haben, das diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (BGH 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61).

    In diesem Fall kann im Interesse anderer Gläubiger nur der Insolvenzverwalter die in erster Linie ohnehin der Gesellschaft selbst zustehenden Ansprüche gegen die Gesellschafter auf Ausgleich der ihr durch den existenzvernichtenden Eingriff entstandenen Nachteile geltend machen (vgl. BGH 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; Altmeppen ZIP 2002, 1553, 1560; Nassall ZIP 2003, 969, 972).

    Die Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn GmbH-Gesellschafter der Gesellschaft planmäßig und zu ihrem eigenen Vorteil Vermögen entziehen und auf diese Weise die Gläubiger der Gesellschaft durch eine Verringerung der Zugriffsmasse schädigen (BGH 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181, zu 1 der Gründe).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Gesellschafter einer GmbH für diejenigen Nachteile einstehen, die den Gesellschaftsgläubigern dadurch entstehen, dass sie - die Gesellschafter - der Gesellschaft Vermögen entzogen haben, das diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (BGH 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61).

    Die Gesellschafter haben damit beim Abzug von Vermögen der Gesellschaft darauf zu achten, dass diese die Fähigkeit zur Bedienung ihrer Verbindlichkeiten behält (BGH 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - aaO).

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Der damit einhergehende Verlust des Arbeitsplatzes ist der wirtschaftliche Nachteil, der nach § 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG durch eine Abfindung ausgeglichen werden soll (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20, zu B I 2 a der Gründe).

    Daran fehlt es, wenn gegen eine ausgesprochene Kündigung Klage erhoben und die Unwirksamkeit der Kündigung rechtskräftig festgestellt wird (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - aaO).

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99

    Weiterbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Nur diesem gegenüber stehen ihm vertragliche Vergütungsansprüche - ggf. aus Annahmeverzug - zu (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 585/99 -, zu B I 2 c der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 506/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Hinweis des Senats: Parallelverfahren zu Senat 14. Dezember 2004 - 1 AZR 505/03 - und - 1 AZR 506/03 -.
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Sie muss klar und konkret erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher und rechtlicher Art und aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Hat das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Berufungskläger in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171, zu I der Gründe).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Zwar kann vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden als vom Gericht seinerseits aufgewendet (BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 10 = EzA TzBfG § 8 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 der Gründe).
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Andernfalls kann die Berufungsbegründung ihren Zweck, eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs herbeizuführen (Thomas/Putzo ZPO 26. Aufl. § 520 Rn. 20), Berufungsgericht und Gegner darüber zu unterrichten, wie der Berufungskläger den Streitfall beurteilt wissen will, und sie in die Lage zu versetzen, sich auf die Rechtsmittelangriffe erschöpfend vorzubereiten (BGH 11. Mai 1999 - IX ZR 298/97 - NJW 1999, 2435, zu I 1 der Gründe mwN), nicht erfüllen.
  • LAG Köln, 20.06.2003 - 4 Sa 128/03

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Juni 2003 - 4 Sa 128/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 505/03

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Jedoch kann vom Berufungskläger nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Gericht in diesem Punkt selbst aufgewendet worden ist (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 18; sowie insbes. 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 110, 45; 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 113, 121) .
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Eine Benennung der verletzten Rechtsnormen ist nicht erforderlich (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; für die gleich lautenden Anforderungen an die Berufungsbegründung im Urteilsverfahren vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - NZA 2005, 818, zu I 1 der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Das gilt auch für Altfälle, in denen - wie hier - gemäß Art. 103 EG InsO die Insolvenzordnung mit den dortigen §§ 92, 93 noch keine Anwendung findet (vgl. Senat aaO; zur Rechtslage gemäß § 93 InsO, vgl. BAG, Urt. v. 14. Dezember 2004 - 1 AZR 104/03, ZIP 2005, 1174).
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