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   BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08   

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BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08 (https://dejure.org/2010,4300)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 3 AZR 898/08 (https://dejure.org/2010,4300)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 (https://dejure.org/2010,4300)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • openjur.de

    Betriebsrente; Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 307 BGB, § 308 Nr 4 BGB
    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 307 BGB, § 308 Nr 4 BGB
    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber ist zur Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung und Jahressonderzuwendung nach den Grundsätzen für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung und ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrente nach Beamtenrecht

  • bag-urteil.com

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • rewis.io

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BGB § 307; BGB § 308 Nr. 4
    Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht verweisenden Versorgungsordnung; Einschluss der Jahressonderzuwendung; Transparenzkontrolle; Beeinträchtigung des Versorgungsnieveaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 576
  • BB 2011, 1268
  • DB 2011, 1532
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Bei der arbeitsvertraglichen Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung, die der Senat uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 27, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Die Verweisung ist dabei dynamisch auf die jeweils geltenden Grundsätze des Beamtenrechts bezogen und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A I der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17; 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 3 und 28, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    (4) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (- 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) etwas anderes angenommen hat, hält er daran nicht mehr fest.

    Ein ausreichender Schutz des Versorgungsempfängers vor unangemessenen Eingriffen wird dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber des Beamtenversorgungsrechts seinerseits an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden ist und der Versorgungsempfänger insoweit nur verfassungsmäßige Einschränkungen hinzunehmen hat (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Sie gelten nicht bei dem mit der Verweisung auf das Beamtenrecht geregelten Fall des Ausscheidens wegen des Eintritts in den Ruhestand, sondern lediglich für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer und während des Zeitraums zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und dem Eintritt des Versorgungsfalls (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Dies ist deshalb nicht Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Bei der arbeitsvertraglichen Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung, die der Senat uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 27, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Die Verweisung ist dabei dynamisch auf die jeweils geltenden Grundsätze des Beamtenrechts bezogen und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A I der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17; 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 3 und 28, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    (4) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (- 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) etwas anderes angenommen hat, hält er daran nicht mehr fest.

    Ein ausreichender Schutz des Versorgungsempfängers vor unangemessenen Eingriffen wird dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber des Beamtenversorgungsrechts seinerseits an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden ist und der Versorgungsempfänger insoweit nur verfassungsmäßige Einschränkungen hinzunehmen hat (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Sie gelten nicht bei dem mit der Verweisung auf das Beamtenrecht geregelten Fall des Ausscheidens wegen des Eintritts in den Ruhestand, sondern lediglich für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer und während des Zeitraums zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und dem Eintritt des Versorgungsfalls (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

    Dies ist deshalb nicht Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Soweit durch die Verweisung auch eine Regelung der Umstände des von dem Beklagten gemachten Leistungsversprechens erfolgt, die an sich der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt (dazu BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13) , ist das nach dem Wortlaut der Verweisungsklausel nicht abgrenzbar und führt deshalb nicht zu einer über die Transparenzkontrolle hinausgehenden Inhaltskontrolle der Vereinbarung.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Denn die Beamtenversorgung als Vollversorgung umfasst sowohl die Grundversorgung durch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung als auch eine Zusatzversorgung, wie sie durch die betriebliche Altersversorgung erfolgt (BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 c bb (2) (a) der Gründe, BVerfGE 114, 258) .
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    aa) Es kann dahinstehen, ob und inwieweit bei dynamischer Bezugnahme auf andere Regelungen in einem Arbeitsvertrag überhaupt eine über die Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB hinausgehende Angemessenheitskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stattfindet oder ob dies daran scheitert, dass die Verweisungsklausel keinen eigenständigen Inhalt hat (vgl. dazu BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 15 ff. mit umfassenden Nachweisen, ZTR 2010, 658) .
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Die Ausgangsrente unterliegt daher einem besonderen Schutz (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 41, BAGE 124, 1; 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 51, BAGE 121, 321) .
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten; dabei ist der Vertragsinhalt Stütze und Richtlinie (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 21, BAGE 130, 214) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 252/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

  • BAG, 23.11.1978 - 3 AZR 708/77

    Versorgungszusage - Blankett-Zusage - Versorgungsbedingung - Billigkeit -

  • ArbG Köln, 13.12.2007 - 8 Ca 1295/07

    Kein Anspruch auf zugesagte Jahressonderrente bei Beamten; Anspruch auf zugesagte

  • LAG Köln, 24.07.2008 - 6 Sa 227/08

    Betriebliche Altersversorgung; Jahressonderzuwendung; Versorgungsrecht

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03

    Beamtenähnliche Versorgung und Eigenvorsorge

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 16.10.1975 - 3 AZR 373/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme beamtenrechtlicher

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

    Auf die tatsächliche Kenntnis des Einzelnen kommt es nicht an (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 12) .
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 401/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

    Auf die tatsächliche Kenntnis des Einzelnen kommt es nicht an (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 12) .
  • LG Wiesbaden, 06.02.2019 - 12 O 53/18

    Auslegung einer Versorgungszusage

    Damit hat die Beklagte für die Versorgung des Klägers arbeitsvertraglich beamtenrechtliche Versorgungsvorschriften in Bezug genommen, was grundsätzlich möglich und rechtlich nicht zu beanstanden ist, mit der Folge, dass die in Bezug genommenen beamtenversorgungsrechtlichen Bestimmungen damit in ihrer jeweils geltenden Fassung integraler Bestandteil der zwischen den Parteien getroffenen Versorgungsvereinbarung werden (BAG 3 AZR 898/08, Rn. 27 ff.; BAG 3 AZR 285/07, Rn. 34, BAG 3 AZR 898/08 jeweils zitiert nach juris).

    Eine Änderung des Inhalts der Versorgungszusage kann sich ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur durch eine Änderung der in Bezug genommenen Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts ergeben (BAG 3 AZR 898/08 - Rn. 34, zitiert nach juris).

    Da sich nach der oben dargestellten Rechtsprechung des BAG (3 AZR 186/06, 3 AZR 898/08) ein Anspruch des Klägers auf Einhaltung des Durchführungsweges aus der Versorgungsregelung selbst ergibt, kann eine Zustimmung zur Änderung des Durchführungsweges nur in ganz engen Grenzen möglich sein.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

    Die beamtenversorgungsrechtlichen Bestimmungen werden damit in ihrer jeweils geltenden Fassung integraler Bestandteil der zwischen den Parteien getroffenen Versorgungsvereinbarung (vgl. BAG 14.12.2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 27 ff.; BAG 21.04.2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 34; jeweils mwN).

    Die Entscheidungen des BAG vom 27.02.2007 (3 AZR 734/05 - Rn. 30), vom 21.04.2009 (3 AZR 285/07 - Rn. 36 ff.) sowie vom 14.12.2010 (3 AZR 898/08 - Rn. 40) stehen dem nicht entgegen.

  • LAG Hamm, 21.06.2017 - 4 Sa 792/16

    Höhe einer betrieblichen Hinterbliebenenrente bei dynamischer Verweisung auf die

    Wird ein Ruhegeld nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt, folgt daraus, dass die gesamten Prinzipien des Beamtenrechts, also auch die Gewährung einer Jahressonderzuwendung in Bezug genommen sind (BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 3 AZR 898/08 = NZA 2011, 576 ff.).

    Rechtsfolge wäre in diesem Fall ein Anspruch auf eine Jahressonderleistung, die eine Unterschreitung des Niveaus ausschließt (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 44).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung der hessischen Beamten bestimmt, ist - ebenso wie die in Nr. 3 der BV 1959 enthaltene Verweisung auf die landesgesetzlichen Bestimmungen - dynamisch und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Abschlusses der BV 1959 oder des Eintritts des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze und Regelungen ausgestaltet (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

    Er war gemäß § 19 Abs. 1 DO auch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu besolden (nunmehr § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI; vorher § 8 Abs. 1 iVm. § 6 Abs. 1 Nr. 3 AVG; vgl. dazu BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 39, NZA 2011, 576) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung der hessischen Beamten bestimmt, ist - ebenso wie die in Nr. 3 der BV 1959 enthaltene Verweisung auf die landesgesetzlichen Bestimmungen - dynamisch und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Abschlusses der BV 1959 oder des Eintritts des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze und Regelungen ausgestaltet (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 19 mwN).
  • ArbG Münster, 12.05.2016 - 2 Ca 354/15

    Berechnung der Höhe der Witwenbezüge aus einer Betriebsrente

    Zwar ist ihr darin zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine dynamische Verweisung auf das Beamtenrecht nicht zur Folge haben darf, das bei Eintritt des Versorgungsfalls das gegebene Versorgungsniveau wie es durch die Ausgangsrente definiert ist, in Folge der späteren Entwicklungen des Beamtenversorgungsrechts unterschritten wird (BAG - 3 AZR 898/08, juris-Rn. 44).

    a) Eine derartige Klausel ist nur auf Transparenz überprüfbar, da eine uneingeschränkte Inhaltskontrolle nur dann stattfindet, wenn durch die Klauseln von gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird, § 307 Abs. 3, S. 1 BGB (BAG - 3 AZR 898/08, juris-Rn. 29).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen -Zusage einer

    bb) Die mit der Zusage einer beamtenmäßigen Versorgung verbundene Anknüpfung an die Grundsätze, nach denen sich die Versorgung der hessischen Beamten bestimmt, ist - ebenso wie die in Nr. 3 der BV 1959 enthaltene Verweisung auf die landesgesetzlichen Bestimmungen - dynamisch und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Abschlusses der BV 1959 oder des Eintritts des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze und Regelungen ausgestaltet (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 898/08 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 908/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 425/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 911/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 912/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 910/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 909/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 428/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 427/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 426/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • ArbG Köln, 19.02.2013 - 16 Ca 5103/12

    Gewährung von Ruheständlern Beihilfen im Krankheitsfall durch eine Gesamtzusage;

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