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   BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10   

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https://dejure.org/2011,44915
BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 (https://dejure.org/2011,44915)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 (https://dejure.org/2011,44915)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 (https://dejure.org/2011,44915)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Geschäftsunterlagen; Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 273 BGB, § 666 BGB, § 667 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 241 Abs 2 BGB
    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen an den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ["Whistleblower"]

  • rewis.io

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen an den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ["Whistleblower"]

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen an den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ["Whistleblower"]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur vollständigen Rückgabe von Geschäftsunterlagen am Ende des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Geschäftsunterlagen, Herausgabeanspruch des AG, Auskunftsanspruch des AG, Zurückbehaltungsrecht, Bestimmtheit des Klageantrags, Erfüllung, Auslegung einer Ausgleichsklausel

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von Geschäftsunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 501
  • DB 2012, 1098
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    aa) Zur Ausführung der übertragenen Arbeit erhalten hat der Arbeitnehmer alles, was ihm zum Zwecke der Durchführung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. zur Geschäftsbesorgung: BGH 11. März 2004 - IX ZR 178/03 - zu II 1 der Gründe, NJW-RR 2004, 1290) .

    Aus dem Arbeitsverhältnis erlangt ist jeder Vorteil, den der Arbeitnehmer aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis erhalten hat (vgl. BGH 11. März 2004 - IX ZR 178/03 - zu II 1 der Gründe, aaO) .

    Aus der Geschäftstätigkeit iSd. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Beklagten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Klägerin selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (vgl. BGH 11. März 2004 - IX ZR 178/03 - zu II 1 der Gründe, NJW-RR 2004, 1290; 30. November 1989 - III ZR 112/88 - zu II 2 a aa der Gründe, BGHZ 109, 260) .

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Mit einer Ausgleichsklausel im Rahmen einer detaillierten Aufhebungsvereinbarung wollen die Parteien regelmäßig ihr Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie bei Vergleichsschluss an sie gedacht haben oder nicht (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - zu II 2 a bb der Gründe, AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2) .

    Allerdings werden von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsvereinbarungen, die vor dem in der Aufhebungsvereinbarung geregelten Beendigungszeitpunkt vereinbart werden, solche Forderungen regelmäßig nicht erfasst, die im fortbestehenden Arbeitsverhältnis zeitlich nach Vereinbarung der Ausgleichsklausel entstehen oder zwar bereits entstanden sind, jedoch von den Parteien eines Aufhebungsvertrages typischerweise nicht bedacht werden (können) (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, aaO) .

  • BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08

    Rückforderung einer Leistung nach Erhebung der Einrede der Verjährung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, WuM 2009, 57; 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - zu II 2 c dd der Gründe, BGHZ 139, 357; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 267) .

    Ein solcher Vorbehalt ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Leistung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, aaO; 24. November 2006 - LwZR 6/05 - Rn. 19, NJW 2007, 1269; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Seine Auslegung der Klausel begegnet keinen revisionsrechtlichen Bedenken (vgl. zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Auslegung von Ausgleichsklauseln: BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 23 mwN, AP HGB § 74 Nr. 81) .

    Dementsprechend werden nicht nur die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag selbst ergebenden Ansprüche von der Ausgleichsklausel erfasst, sondern beispielsweise auch wechselseitige Ansprüche aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, AP HGB § 74 Nr. 81; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61) oder Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192) .

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, WuM 2009, 57; 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - zu II 2 c dd der Gründe, BGHZ 139, 357; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 267) .

    Ein solcher Vorbehalt ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Leistung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, aaO; 24. November 2006 - LwZR 6/05 - Rn. 19, NJW 2007, 1269; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Der Streit der Parteien über das Bestehen des Anspruchs ist deshalb durch die Erklärung des Beklagten nicht gegenstandslos geworden (vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 2 der Gründe, BGHZ 94, 268; BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 23 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 17; aA OLG Köln 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - zu III 2 d der Gründe) .
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Mit einer Ausgleichsklausel im Rahmen einer detaillierten Aufhebungsvereinbarung wollen die Parteien regelmäßig ihr Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie bei Vergleichsschluss an sie gedacht haben oder nicht (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 24, AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - zu II 2 a bb der Gründe, AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2) .
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Der Streit der Parteien über das Bestehen des Anspruchs ist deshalb durch die Erklärung des Beklagten nicht gegenstandslos geworden (vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 2 der Gründe, BGHZ 94, 268; BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 23 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 17; aA OLG Köln 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - zu III 2 d der Gründe) .
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Der Streit der Parteien über das Bestehen des Anspruchs ist deshalb durch die Erklärung des Beklagten nicht gegenstandslos geworden (vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 2 der Gründe, BGHZ 94, 268; BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 23 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 17; aA OLG Köln 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - zu III 2 d der Gründe) .
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
    Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, WuM 2009, 57; 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - zu II 2 c dd der Gründe, BGHZ 139, 357; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 267) .
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

  • LAG Niedersachsen, 21.10.2009 - 2 Sa 1438/08

    Herausgabe von im Besitz des Arbeitnehmers befindlicher Geschäftsunterlagen

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    § 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) .
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Zwar ist ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber alles, was er zur Ausführung der ihm übertragenen Arbeit erhalten und was er aus dem Arbeitsverhältnis erlangt hat, herauszugeben (vgl. BAG, 10 AZR 283/10 v. 14.12.2011, Rn. 17 n. juris).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Außerdem entspricht die Rückgabe der vollständigen Geschäftsunterlagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses § 667 BGB (vgl. dazu BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10, juris; Reinfeld a.a.O. § 1 Rn. 190 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Diese auftragsrechtlichen Grundsätze finden auch bei Arbeitsverhältnissen Anwendung (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36, BAGE 149, 47; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17, AP BGB § 667 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 2) .

    Aus dem Arbeitsverhältnis erlangt ist jeder Vorteil, den der Arbeitnehmer aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis erhalten hat (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - aaO; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 19, aaO mwN) .

    Aus der Geschäftstätigkeit iSd. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 20, aaO; vgl. auch: BAG 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 - AP LitUrhG § 11 Nr. 1) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16

    Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Geschäftsunterlagen - Beweislast -

    Andernfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitigt (vgl. BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14 mwN; BGH 21.05.2015 - I ZR 183/13 - Rn. 13 mwN).

    Danach ist sie wie eine Beauftragte verpflichtet, der Klägerin alles, was sie zur Ausführung der ihr übertragenen Arbeit erhalten und was sie aus dem Arbeitsverhältnis erlangt hat, herauszugeben (vgl. ausführlich BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 18 ff).

    Daraus folgt kein Recht der Beklagten die streitgegenständlichen Geschäftsunterlagen weiterhin behalten zu können (vgl. ausführlich BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 23).

    Eines Zurückbehaltungsrechts an den Geschäftsunterlagen, um sich mit ihrer Hilfe in einem möglichen späteren zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verteidigen zu können, bedarf es nicht (vgl. BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 23).

    aa) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr. vgl. nur BGH 21.07.2016 - I ZR 26/15 -Rn. 11 mwN; BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14 mwN).

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Zugleich wird vermieden, dass das Risiko eines Unterliegens des Klägers durch eine vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt oder der Streit in ein sich anschließendes Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert wird (st. Rspr., etwa BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 18; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

    Sonst würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert oder sogar beseitigt (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14; 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 21, BAGE 138, 68) .

  • BGH, 21.12.2023 - IX ZR 238/22

    Auslegung des Klageantrags auf Herausgabe einer verkörperten Information als

    Der Herausgabeantrag bezieht sich in diesem Fall auf die Dokumente unabhängig von ihrer nach Aushändigung angenommenen Form (vgl. BAG, NZA 2012, 501 Rn. 15 zur Herausgabe von Unterlagen "im Original und/oder Kopie").
  • OLG Brandenburg, 05.01.2017 - 6 U 21/14

    GmbH: Stimmverbot eines Gesellschafters bei einem Rechtsgeschäft zwischen der

    Ein Stimmverbot liegt danach vor, wenn in der anderweitigen Beteiligung des Gesellschafters ein unternehmerisches Interesse verkörpert ist, das bei Entscheidungen über Rechtsgeschäfte mit dem fremden Unternehmen eine unbefangene Stimmabgabe in der Regel ausschließt und deshalb für die GmbH eine erhebliche Gefahr bedeutet (BGHZ 68, 107 Rn 12, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 07.02.2012 - II ZR 230/09, DB 2012, 1098 Rn 32, zit. nach juris).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12

    Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle

    Generalisierende Formulierungen können aber im Einzelfall unvermeidlich sein, anderenfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitigt (vergleiche BAG, Urteil vom 14.12.2011-10 AZR 283/10-juris Rn. 14).

    Aus der Geschäftstätigkeit im Sinne des § 667 BGB erlangt sind aber auch die von dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (BGH, Urteil vom 11.3.2004, IX ZR 178/03-zu II Z. 1 der Gründe, NJW-RR 2004, 1290; BGHZ 109, 260; BAG, Urteil vom 14.12.2011-10 AZR 283/10-juris Rz 20).

  • LAG Hamburg, 26.06.2013 - 5 Sa 110/12

    Herausgabeanspruch des Krematoriumsbetreibers betreffend das Zahngold gegenüber

    Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 14.12.2011 - 10 AZR 283/10 - AP Nr. 2 zu § 667 BGB, juris; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - aaO.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11

    Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber -

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 15 U 204/12

    Auswirkungen der Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger in

  • LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17

    Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 13 Sa 972/13

    Herausgabe von Arbeitsmitteln

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15

    Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung

  • ArbG Trier, 17.10.2012 - 4 Ca 487/12

    Große Ausgleichsklausel im gerichtlichen Vergleich - Anspruch des Arbeitgebers

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 6 Sa 265 öD/20

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Unterlagen, Vernichtung

  • LAG München, 18.02.2020 - 6 Sa 355/19

    Gewerkschaftlicher Durchführungsanspruch

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

  • ArbG Düsseldorf, 23.01.2020 - 12 Ga 5/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 514/13

    Schadenersatz wegen nicht herausgegebener Arbeitsmittel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20

    Arbeitsvergütung - Urlaubsabgeltung - unbefugte Verwendung einer Tankkarte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2020 - 3 Sa 337/19

    Vertragliche Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 11 Sa 517/12

    Bestimmtheitsanforderungen an den Klageantrag - Herausgabebegehren

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1403/20

    Auslegung der Gesamtzusage anhand objektiver Kriterien durch den Arbeitgeber

  • ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17

    Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 7 Sa 96/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Darlegungslast bei einem

  • LAG Köln, 10.06.2016 - 9 Sa 1157/15

    Arbeitnehmerkündigung in Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit

  • LAG Hamburg, 05.02.2014 - 6 Sa 94/13

    Anspruch des Krematoriumsbetreibers auf Herausgabe von Edelmetallrückständen

  • LAG Köln, 08.03.2023 - 3 Sa 140/22

    Kein Anspruch des Bankangestellten auf Zuweisung eines bestimmten Kundenkreises;

  • ArbG Detmold, 15.12.2021 - 3 Ca 1015/20
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