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BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 30/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.12.2011, 4 AZR 26/10.
- rechtsprechung-im-internet.de
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag als konstitutive und dynamische Klausel
- rewis.io
- Bundesarbeitsgericht
(Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag als konstitutive und dynamische Klausel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 12.11.2008 - 3 Ca 59/08
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 472/09
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 30/10
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag
Im Gegenteil kann gerade im Hinblick auf die betriebliche Praxis bei der Beklagten (vgl. die Parallelfälle insbesondere aus der Zeit vor der Beendigung des TV-ATZ Energiewirtschaft am 31. Juli 2004, in denen wortgleiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen wurden, mit Ausnahme der Bezugnahme, die seinerzeit lediglich auf den TV-ATZ Energiewirtschaft erfolgte und nicht auf die BV ATZ, vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 -, - 4 AZR 27/10 - und - 4 AZR 30/10 -) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Parteien diejenigen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die - wie im Falle des Klägers - nach dem 31. Juli 2004 vereinbart worden sind, nach Maßgabe der bereits vorher bestehenden tariflichen Regelungen durchführen wollten. - BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag
Im Gegenteil kann gerade im Hinblick auf die betriebliche Praxis bei der Beklagten (vgl. die Parallelfälle insbesondere aus der Zeit vor der Beendigung des TV-ATZ Energiewirtschaft am 31. Juli 2004, in denen wortgleiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen wurden, mit Ausnahme der Bezugnahme, die seinerzeit lediglich auf den TV-ATZ Energiewirtschaft erfolgte und nicht auf die BV ATZ, vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 -, - 4 AZR 27/10 - und - 4 AZR 30/10 -) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Parteien diejenigen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die - wie im Falle des Klägers - nach dem 31. Juli 2004 vereinbart worden sind, nach Maßgabe der bereits vorher bestehenden tariflichen Regelungen durchführen wollten. - BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 29/10
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag
Im Gegenteil kann gerade im Hinblick auf die betriebliche Praxis bei der Beklagten (vgl. die Parallelfälle insbesondere aus der Zeit vor der Beendigung des TV-ATZ Energiewirtschaft am 31. Juli 2004, in denen wortgleiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen wurden, mit Ausnahme der Bezugnahme, die seinerzeit lediglich auf den TV-ATZ Energiewirtschaft erfolgte und nicht auf die BV ATZ, vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 -, - 4 AZR 27/10 - und - 4 AZR 30/10 -) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Parteien diejenigen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die - wie im Falle des Klägers - nach dem 31. Juli 2004 vereinbart worden sind, nach Maßgabe der bereits vorher bestehenden tariflichen Regelungen durchführen wollten.