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   BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10   

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BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10 (https://dejure.org/2011,50895)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 4 AZR 28/10 (https://dejure.org/2011,50895)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 (https://dejure.org/2011,50895)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Das Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (st. Rspr., etwa BAG 2 9. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14, BAGE 124, 240) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Angesichts der Tatsache, dass allein einer der von der Beklagten heranzuziehenden Berechnungsfaktoren streitig ist, ist davon auszugehen, dass die beantragte Feststellung zu einer endgültigen Beilegung des Streites der Parteien führen wird (vgl. dazu BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Soweit der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass das Ende eines Tarifvertrages, in dem dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verwiesen wird, für die vom beendeten Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhältnisse auch das "Einfrieren" der in dem verwiesenen Tarifvertrag enthaltenen Regelungen bewirkt (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36) , ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig, da der zeitliche Geltungsbereich des TV-ATZ Energiewirtschaft für die am 31. Juli 2004 bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht zu diesem Zeitpunkt endet, sondern im Tarifvertrag selbst festgelegt ist, dass sich in diesen Fällen die normative Geltung des verweisenden Tarifvertrages und damit auch die in ihm geregelte Dynamik verlängert.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Soweit der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass das Ende eines Tarifvertrages, in dem dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verwiesen wird, für die vom beendeten Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhältnisse auch das "Einfrieren" der in dem verwiesenen Tarifvertrag enthaltenen Regelungen bewirkt (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36) , ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig, da der zeitliche Geltungsbereich des TV-ATZ Energiewirtschaft für die am 31. Juli 2004 bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht zu diesem Zeitpunkt endet, sondern im Tarifvertrag selbst festgelegt ist, dass sich in diesen Fällen die normative Geltung des verweisenden Tarifvertrages und damit auch die in ihm geregelte Dynamik verlängert.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG zB 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - zu II 3 a der Gründe, ZTR 2007, 151; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 214; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 376) .
  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Soweit der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, dass das Ende eines Tarifvertrages, in dem dynamisch auf einen anderen Tarifvertrag verwiesen wird, für die vom beendeten Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhältnisse auch das "Einfrieren" der in dem verwiesenen Tarifvertrag enthaltenen Regelungen bewirkt (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 367; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10; 10. März 2004 - 4 AZR 140/03 - EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36) , ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig, da der zeitliche Geltungsbereich des TV-ATZ Energiewirtschaft für die am 31. Juli 2004 bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nicht zu diesem Zeitpunkt endet, sondern im Tarifvertrag selbst festgelegt ist, dass sich in diesen Fällen die normative Geltung des verweisenden Tarifvertrages und damit auch die in ihm geregelte Dynamik verlängert.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG zB 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - zu II 3 a der Gründe, ZTR 2007, 151; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 214; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 376) .
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG zB 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - zu II 3 a der Gründe, ZTR 2007, 151; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 214; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe mwN, BAGE 112, 376) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 372; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 15, BAGE 121, 257; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2005, 3567) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06

    Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 27/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 30/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 475/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Die Zusatzvereinbarung 1992 ist - ebenso wie der Arbeitsvertrag 1991 - ein Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    a) Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 22.03.2017 - 4 AZR 462/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Anerkennungstarifvertrag

    a) Die Vereinbarung vom 14. Juli 2010 ist eine Formularvereinbarung, deren Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    a) Der Arbeitsvertrag vom 30. September 1992 ist - ebenso wie die Änderungsvereinbarung vom 9. Dezember 2003 - ein Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

    a) Der Arbeitsvertrag vom 15. August 2001 ist ein Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 370/17

    Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, handelt es sich bei dem ArbV 2007 um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen, insbesondere die §§ 2, 3 und 13 ArbV 2007, nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (st. Rspr. d. Senats, zuletzt BAG 11. April 2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 30; zu den Maßstäben vgl. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    a) Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich unstreitig um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN).
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