Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,45021
BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 (https://dejure.org/2011,45021)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 (https://dejure.org/2011,45021)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10 (https://dejure.org/2011,45021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,45021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung - Auflösungsverschulden

  • openjur.de

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; erfolgsabhängige Vergütung; Auflösungsverschulden

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung - Auflösungsverschulden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 MuSchG, § 11 Abs 1 MuSchG, § 200 RVO, § 628 Abs 2 BGB
    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung - Auflösungsverschulden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mutterschaftsgeld; Höhe des Zuschusses bei erfolgsabhängiger Vergütung; Auflösungsverschulden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mutterschaftsgeld - Berechnung nach verdientem Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung - Auflösungsverschulden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mutterschaftsgeld; Höhe des Zuschusses bei erfolgsabhängiger Vergütung; Auflösungsverschulden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mutterschaftsgeldzuschuss: Berücksichtigung von Provisionsansprüchen, die im Berechnungszeitraum entstanden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei erfolgsabhängiger Vergütung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mutterschaftsgeld: Provisionen relevant?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 159
  • NJW 2012, 1900
  • DB 2012, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.09.1978 - 3 AZR 418/77

    Berechnungszeitraum - Schwangerschaft - Mehrarbeit - Nachtdienst - Sonntagsdienst

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer früheren Entscheidung zu dem Anspruch auf § 11 MuSchG (nicht tragend) darauf hingewiesen hat, dass die Berechnung des Zuschusses als ergänzende Leistung den Berechnungsvorschriften für das Mutterschaftsgeld folge (BAG 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu II 3 a der Gründe, AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9), hat er dabei lediglich den typischen Fall einer gleichbleibenden Vergütung berücksichtigt.

    Die Berechnung des ausgefallenen Verdienstes kann nur sachgerecht erfolgen, wenn darauf abgestellt wird, welche Arbeitsleistung im vorgeschriebenen Berechnungszeitraum angefallen ist und wie sie sich in Entgeltansprüchen ausdrückt (ähnlich zum Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG BAG 28. November 1984 - 5 AZR 243/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 47, 261; 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu II der Gründe, AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9; Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 11 MuSchG Rn. 93; HK/MuSchG/BEEG/Pepping 2. Aufl. § 11 MuSchG Rn. 37; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 11 Rn. 12) .

    Gerade deshalb ist es jedoch sachgerecht, nicht darauf abzustellen, ob Provisionsansprüche gemäß § 87a Abs. 4, § 87c Abs. 1 HGB während des Berechnungszeitraums fällig geworden sind (so aber BAG 28. November 1984 - 5 AZR 243/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 47, 261; 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu III der Gründe, AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9; Zimmermann und Roos in Roos/Bieresborn MuSchG Stand Dezember 2011 § 11 Rn. 13, § 13 Rn. 60, 61; Zmarzlik/Zipperer/Viethen/Vieß MuSchG/Mutterschaftsleistungen 9. Aufl. § 200 RVO Rn. 35 ) .

    Eine Verlagerung der für den Verdienstausfall maßgebenden Umstände soll gerade nicht erfolgen (vgl. BAG 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

    Soweit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 1978 (- 3 AZR 418/77 - AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9) und vom 28. November 1984 (- 5 AZR 243/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 47, 261) etwas anderes entnommen werden könnte, wird daran nicht festgehalten.

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 243/83

    Arbeitsentgelt: Berechnung des Mutterschutzlohns

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Die Berechnung des ausgefallenen Verdienstes kann nur sachgerecht erfolgen, wenn darauf abgestellt wird, welche Arbeitsleistung im vorgeschriebenen Berechnungszeitraum angefallen ist und wie sie sich in Entgeltansprüchen ausdrückt (ähnlich zum Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG BAG 28. November 1984 - 5 AZR 243/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 47, 261; 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu II der Gründe, AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9; Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 11 MuSchG Rn. 93; HK/MuSchG/BEEG/Pepping 2. Aufl. § 11 MuSchG Rn. 37; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 11 Rn. 12) .

    Gerade deshalb ist es jedoch sachgerecht, nicht darauf abzustellen, ob Provisionsansprüche gemäß § 87a Abs. 4, § 87c Abs. 1 HGB während des Berechnungszeitraums fällig geworden sind (so aber BAG 28. November 1984 - 5 AZR 243/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 47, 261; 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - zu III der Gründe, AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9; Zimmermann und Roos in Roos/Bieresborn MuSchG Stand Dezember 2011 § 11 Rn. 13, § 13 Rn. 60, 61; Zmarzlik/Zipperer/Viethen/Vieß MuSchG/Mutterschaftsleistungen 9. Aufl. § 200 RVO Rn. 35 ) .

    Soweit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 1978 (- 3 AZR 418/77 - AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 8 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 9) und vom 28. November 1984 (- 5 AZR 243/83 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 47, 261) etwas anderes entnommen werden könnte, wird daran nicht festgehalten.

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Dabei muss das für den Schadensersatz erforderliche "Auflösungsverschulden" des Vertragspartners das Gewicht eines wichtigen Grundes iSv. § 626 BGB haben (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 275; 20. November 2003 - 8 AZR 608/02 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB 2002 § 628 Nr. 3) .

    Damit handelte sie trotz der erfolgten Abmahnung weder willkürlich noch hartnäckig (vgl. BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 98, 275) .

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen (BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 30/53 - BAGE 1, 140; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 34; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 109, 362 ) .

    Vor dem Hintergrund des einheitlichen Gesetzeszwecks hat der Begriff "durchschnittliches Arbeitsentgelt" in § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG deshalb den gleichen Inhalt wie der Begriff "Durchschnittsverdienst" in § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 96, 34; zustimmend Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 84; Geyer/Knorr/Krasney Stand November 2011 § 14 MuSchG Rn. 29; HK/MuSchG/BEEG/Pepping 2. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 16; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 14 Rn. 14) .

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Diese zusätzlich zu zahlenden Provisionen beruhen dann auf vor dem Beginn der Schutzfristen geschlossenen Geschäften, während der Zuschuss als Ausgleich für während der Schutzfristen entgangene Geschäftsabschlüsse dient (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - zu I 3 b der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45; Toews DB 1966, 981 jeweils zur Bemessung des Urlaubsentgelts) .

    Grundlage der zehnmonatlichen oder halbjährlichen Schlussabrechnung waren die von der Klägerin in ihren Anwesenheitszeiten angebahnten Geschäfte (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - zu I 3 a der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45; 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 - zu II 2 a der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 34 = EzA BUrlG § 11 Nr. 33 jeweils zu § 11 BUrlG) .

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Dabei muss das für den Schadensersatz erforderliche "Auflösungsverschulden" des Vertragspartners das Gewicht eines wichtigen Grundes iSv. § 626 BGB haben (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 98, 275; 20. November 2003 - 8 AZR 608/02 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB 2002 § 628 Nr. 3) .
  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Denn später abgerechnete Nachzahlungen für die Referenzmonate sind für die Berechnung der Durchschnittsvergütung zu berücksichtigen (BAG 6. April 1994 - 5 AZR 501/93 - zu 3 a der Gründe, BAGE 76, 229; ausführlich auch BSG 30. September 2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 zum insoweit vergleichbaren § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG; Zmarzlik/ Zipperer/Viethen/Vieß MuSchG/Mutterschaftsleistungen 9. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 38; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 14 Rn. 14) .
  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07

    Unwirksame Provisionsklausel in Handelsvertretervertrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    In diesem Zeitpunkt ist die Provisionsforderung nach Grund und Berechnungsfuß festgelegt (vgl. BGH 21. Oktober 2009 - VIII ZR 286/07 - Rn. 14, NJW 2010, 298) .
  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen (BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 30/53 - BAGE 1, 140; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 34; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 109, 362 ) .
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10
    Grundlage der zehnmonatlichen oder halbjährlichen Schlussabrechnung waren die von der Klägerin in ihren Anwesenheitszeiten angebahnten Geschäfte (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 266/99 - zu I 3 a der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 48 = EzA BUrlG § 11 Nr. 45; 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 - zu II 2 a der Gründe, AP BUrlG § 11 Nr. 34 = EzA BUrlG § 11 Nr. 33 jeweils zu § 11 BUrlG) .
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 178/09

    Tarifliche Jahresleistung - Altersteilzeit

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

  • BAG, 29.01.1971 - 3 AZR 97/69

    Anwesenheitsprämie - Mutterschaftsgeld

  • LAG Hamburg, 18.03.2010 - 7 Sa 53/09
  • BGH, 16.07.2020 - IX ZR 298/19

    Anspruch des Mandanten auf Schadensersatz gegenüber seinem Rechtsanwalt;

    Nur derjenige kann Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB fordern, der auch wirksam aus wichtigem Grund hätte fristlos kündigen können, denn aus dem Zusammenhang der Absätze 1 und 2 ergibt sich die gesetzliche Wertung, dass nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, die Anlass für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses gewesen ist, die schwerwiegenden Folgen des § 628 Abs. 2 BGB nach sich zieht (BAG, Urteil vom 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00, BAGE 98, 275, 280 f; vom 20. November 2003 - 8 AZR 608/02, EzA BGB 2002 § 628 Nr. 3 unter II 2 a; vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10, BAGE 140, 159 Rn. 31; KG Berlin, Urteil vom 18. August 2005 - 8 U 251/04, juris Rn. 133; MünchKomm-BGB/Henssler, 8. Aufl., § 628 Rn. 74; Staudinger/Preis, BGB, 2019, § 628 Rn. 38; Soergel/Kraft, BGB, 12. Aufl., § 628 Rn. 11; Erman/Belling/Riesenhuber, BGB, 15. Aufl., § 628 Rn. 31; Fuchs/Plum in Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, 4. Aufl., § 628 Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Aufl., § 628 Rn. 6; Lingemann in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 14. Aufl., § 628 Rn. 6; Dauner-Lieb/Langen/Klappstein, BGB, 3. Aufl., § 628 Rn. 18; RGRK-BGB/Corts, 12. Aufl., § 628 Rn. 31).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2014 - 3 Sa 388/13

    Mutterschaftsgeld, Zuschuss, Berechnung, Sachbezüge, Arbeitsentgelt,

    Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt zählt jede geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum (BAG vom 14.12.2011, 5 AZR 439/10, LS 2 und Rz. 19 m.w.N.; BAG vom 29.01.1971, 3 AZR 97/69 - Juris, Rz. 10).
  • LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 670/21

    Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Erweiterte Wortauslegung und

    Hierzu hat das Arbeitsgericht zutreffend darauf abgestellt, dass die in § 18 MuSchG vorgesehene Verdienstsicherung im Fall des schwangerschafts- bzw. stillzeitbedingten Beschäftigungsverbots einen möglichst umfangreichen Entgeltschutz bewirken und verhindern soll, dass abhängig beschäftigte Frauen unter Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung während der Beschäftigungsverbote gleichwohl arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2011 - 5 AZR 439/10).
  • LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21

    Erteilung von Urlaub - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung

    Diese soll einen möglichst umfangreichen Entgeltschutz bewirken und verhindern, dass abhängig beschäftigte Frauen unter Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung während der Beschäftigungsverbote gleichwohl arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10 -, Rn. 18; Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, MuSchG vor § 18 Rn. 4; Brose/Weth/Volk/Volk, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 18 Rn. 2).
  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots -

    Schriftsatz vom 27.7.2012 a.a.O. - unter Hinweis auf BAG 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 - NJW 2012, 1900 = DB 2012, 864.S. Schriftsatz vom 27.7.2012 a.a.O. - unter Hinweis auf BAG 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 - NJW 2012, 1900 = DB 2012, 864.

    51) S. Schriftsatz vom 27.7.2012 a.a.O. - unter Hinweis auf BAG 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 - NJW 2012, 1900 = DB 2012, 864.

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22

    Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung

    Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindesnachteils fortzusetzen (vgl. zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 MuSchG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung BAG 14.12.2011 -5 AZR 439/10 - Rn. 18; 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 -, NZA 2001, 445 (448); Brose/Beth/Volk MuSchG, § 18 Rn. 2).

    Die Beklagte hat nicht entsprechend der Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 MuSchG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf das Entstehen der Provisionsansprüche abgestellt, sondern entsprechend dem ausdrücklichen Wortlaut von § 18 Satz 2 MuSchG auf das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft (zum alten Gesetzesstand vgl. BAG 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 ).

  • ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20

    Höhe Mutterschutzlohn bei starken Schwankungen des monatlichen Arbeitsentgelts

    Diese soll einen möglichst umfangreichen Entgeltschutz bewirken und verhindern, dass abhängig beschäftigte Frauen unter Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung während der Beschäftigungsverbote gleichwohl arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10 -, Rn. 18; Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, MuSchG vor § 18 Rn. 4; Brose/Weth/Volk/Volk, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 18 Rn. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 2 Sa 7/23

    Reduzierte Arbeitszeit - Mutterschaftsgeld/-zuschuss - gesicherter

    Die Erteilung einer zutreffenden Abrechnung ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10 -, BAGE 140, 159-168, Rn. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13

    Schadenersatz und Geldentschädigung wegen Mobbing - Supervision

    Dabei muss das für den Schadensersatz erforderliche "Auflösungsverschulden" des Vertragspartners das Gewicht eines wichtigen Grundes iSv. § 626 BGB haben (BAG 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 - Rn. 31 mwN, NJW 2012, 1900).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche

    Denn auch wenn vorliegend ein Auflösungsverschulden mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB (s. BAG 14.12.2011 NJW 2012, 1900) angenommen werden kann und es zur Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund rechtswirksamer außerordentlicher Kündigung vorliegend gekommen ist, ferner die notwendige Kausalität zwischen dem Auflösungsverschulden und der Beendigung des Dienstverhältnisses gegeben ist, so dass ein nach dem Schutzzweck der Norm zeitlich bis zum Zeitpunkt des von vorneherein vereinbarten oder durch ordentliche Kündigung herbeizuführenden Vertragsendes befristeter Schadensersatzanspruch besteht, so bedarf es auch insoweit im Falle entsprechenden Bestreitens, wie vorliegend, der substantiierten Darlegung der adäquat-kausalen Verursachung; vorliegend hat, wie dargelegt, die Beklagte nicht im Einzelnen dargelegt, dass entsprechende wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten für den vom Kläger geführten Firmen-Lkw im fraglichen Zeitraum gegeben waren.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage -

  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 10 Sa 629/13

    Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes

  • LAG Thüringen, 18.02.2020 - 1 Sa 387/18

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung wegen erheblicher Gehaltskürzungen

  • LAG Köln, 11.01.2018 - 7 Sa 356/17

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds

  • LAG Köln, 31.05.2023 - 11 Sa 570/22

    Ausschlußfrist; Mindestlohn

  • ArbG Hamburg, 30.09.2021 - 4 Ca 183/20

    Beharrliche Verweigerung der vertragsgemäßen Beschäftigung - Kündigungsgrund nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht