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   BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15   

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https://dejure.org/2016,56027
BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15 (https://dejure.org/2016,56027)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15 (https://dejure.org/2016,56027)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 (https://dejure.org/2016,56027)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG
    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

  • IWW

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 1 Abs. 1 EuGVVO, Art. ... 60 EuGVVO, Art. 24 EuGVVO, Art. 22 EuGVVO, Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Art. 27 ff. EGBGB, § 32 Nr. 1 MTV, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1, Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Zur Verkürzung der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

  • hensche.de

    Sachgrundlose Befristung, Zuvor-Arbeitsverhältnis, Anschlussverbot

  • bag-urteil.com

    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Die Verkürzung eines sachgrundlos befristeten Vertrages bedarf eines Sachgrundes

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Sachgrundlose Befristung; Verkürzung der Vertragslaufzeit; Abgrenzung Befristung/Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Keine Befristungskontrolle bei arbeitsvertraglichem Aufhebungsvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verkürzung der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Befristungsrecht

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Befristung: Auch die Verkürzung der Frist ist eine Befristung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Befristung - und die spätere Verkürzung der Vertragslaufzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkürzung der Vertragslaufzeit bei sachgrundloser Befristung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkürzung eines befristeten Arbeitsvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksame Verkürzung der Laufzeit einer sachgrundlosen Befristung nur mit Sachgrund möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann die Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages verkürzt werden?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Verkürzung eines befristeten Arbeitsvertrages

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Verkürzung eines befristeten Arbeitsvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag: Verkürzung ohne Sachgrund unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkürzung eines befristeten Arbeitsvertrags

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Die Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages bedarf eines Sachgrundes

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung - Verkürzung der Vertragslaufzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 258
  • ZIP 2017, 892
  • MDR 2017, 829
  • NZA 2017, 634
  • BB 2017, 1529
  • JR 2018, 416
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

    Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Ein solcher Aufhebungsvertrag ist nicht Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, BAGE 121, 257; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, BAGE 93, 162) .

    (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, aaO; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, aaO) .

    (3) Dieses Verständnis steht auch im Einklang damit, dass die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf (vgl. etwa BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 21, BAGE 150, 366; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b und II der Gründe, BAGE 113, 75; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 3 a der Gründe, BAGE 93, 162) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 Abs. 2 TzBfG soll es zum einen dem Arbeitgeber ermöglichen, auf eine unsichere und schwankende Auftragslage und wechselnde Marktbedingungen durch Neueinstellungen flexibel zu reagieren; zum anderen soll die befristete Beschäftigung für den Arbeitnehmer eine Alternative zur Arbeitslosigkeit und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (vgl. BT-Drs. 14/4374 S. 13 f.; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 22, BAGE 137, 275) .

    Dabei ist nicht von Bedeutung, dass die Beschränkung der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit auf Neueinstellungen dazu dient, Befristungsketten zu verhindern (BT-Drs. 14/4374 S. 14; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Ein solcher Aufhebungsvertrag ist nicht Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, BAGE 121, 257; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, BAGE 93, 162) .

    (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, aaO; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 767/14

    Vertrag zugunsten Dritter - Rechtswahl

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Sie enthält allseitige Kollisionsnormen (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 767/14 - Rn. 21, BAGE 154, 348) .

    Gehen die Parteien - wie vorliegend - während eines Rechtsstreits übereinstimmend von der Anwendung deutschen Rechts aus, so liegt darin regelmäßig eine stillschweigende Rechtswahl (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 767/14 - Rn. 28, BAGE 154, 348; 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 20, BAGE 147, 342) .

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    (3) Dieses Verständnis steht auch im Einklang damit, dass die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf (vgl. etwa BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 21, BAGE 150, 366; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b und II der Gründe, BAGE 113, 75; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 3 a der Gründe, BAGE 93, 162) .
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    (3) Dieses Verständnis steht auch im Einklang damit, dass die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf (vgl. etwa BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 21, BAGE 150, 366; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b und II der Gründe, BAGE 113, 75; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 3 a der Gründe, BAGE 93, 162) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    (3) Dieses Verständnis steht auch im Einklang damit, dass die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf (vgl. etwa BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 21, BAGE 150, 366; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b und II der Gründe, BAGE 113, 75; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 3 a der Gründe, BAGE 93, 162) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Die von den Vorinstanzen unterlassene Prüfung, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit gegeben ist, hat der Senat von Amts wegen nachzuholen (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 12, BAGE 152, 363) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Gehen die Parteien - wie vorliegend - während eines Rechtsstreits übereinstimmend von der Anwendung deutschen Rechts aus, so liegt darin regelmäßig eine stillschweigende Rechtswahl (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 767/14 - Rn. 28, BAGE 154, 348; 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 20, BAGE 147, 342) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15
    Bei einem Arbeitsrechtsstreit handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit iSv. Art. 1 Abs. 1 EuGVVO (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 720/14 - Rn. 12 mwN, BAGE 153, 138) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

  • LAG Hessen, 10.09.2014 - 6 Sa 1287/13

    Nichterforderlichkeit der nachträglichen Verkürzung einer Vertragslaufzeit eines

  • ArbG Bonn, 31.07.2019 - 2 Ca 542/19
    Vielmehr verbietet die Vorschrift die Vereinbarung einer Befristung ohne Sachgrund auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses mit Ausnahme der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Vertragsverlängerungen (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 28).

    Damit aber ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch die Verkürzung eines bereits bestehenden befristeten Vertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht zulässig (vgl. hierzu ausführlich BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 26).

    Bereits nach dem Wortlaut der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist lediglich die sachgrundlose Verlängerung eines befristeten Vertrages, nicht hingegen die Verkürzung rechtlich zulässig (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 27).

    Weiterhin ergibt sich auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs des Befristungsrechts, dass die Verkürzung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines Sachgrund nicht zulässig ist (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 26).

    Bei der sachgrundlosen Befristung handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die es dem Arbeitgeber ermöglichen soll, auf eine unsichere und schwankende Auftragslage und wechselnde Marktbedingungen durch Neueinstellungen flexibel zu reagieren (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 30).

    Für den Arbeitnehmer soll die sachgrundlose Befristung eine Alternative zur Arbeitslosigkeit und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 30).

    Der Verwirklichung dieser Ziele dient die Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags nicht (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 30).

    Sie ist weder geeignet, dem Arbeitgeber unter erleichterten Bedingungen eine Neueinstellung zu ermöglichen, da er den Arbeitnehmer bereits beschäftigt, noch kann sie dazu beitragen, den Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus in das Arbeitsleben zu integrieren und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung zu sein, da der Arbeitnehmer bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 30).

    Er ist seinem Regelungsgehalt nach auf eine alsbaldige Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen gerichtet (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 20).

    Das bringen die Parteien in der Regel durch die Wahl einer zeitnahen Beendigung, die sich häufig an der jeweiligen Kündigungsfrist orientiert, und weitere Vereinbarungen über Rechte und Pflichten aus Anlass der vorzeitigen Vertragsbeendigung zum Ausdruck (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 20; BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 48/99, juris, Rn. 14).

    Ein solcher Aufhebungsvertrag ist nicht Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 20; BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 48/99, juris, Rn. 16).

    Demgegenüber ist von einer der Befristungskontrolle unterliegenden, auf die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Abrede auszugehen, wenn der von den Parteien gewählte Beendigungszeitpunkt die anwendbare Kündigungsfrist um ein Vielfaches überschreitet und es an weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehlt, wie sie im Aufhebungsvertrag regelmäßig getroffen werden (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 20; BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 48/99, juris, Rn. 19).

    (BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 20).

    Für das Eingreifen der Befristungskontrolle ist nicht die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung entscheidend, sondern der Regelungsgehalt der getroffenen Vereinbarung (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 49/15, juris, Rn. 20).

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 12. April 2017 - 7 AZR 436/15 - Rn. 15; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 23) .
  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

    Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 Abs. 2 TzBfG soll es zum einen dem Arbeitgeber ermöglichen, auf eine unsichere und schwankende Auftragslage und wechselnde Marktbedingungen durch Neueinstellungen flexibel zu reagieren; zum anderen soll die befristete Beschäftigung für den Arbeitnehmer eine Alternative zur Arbeitslosigkeit und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (vgl. BT-Drs. 14/4374 S. 13 f.; BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 45, 82; BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 30, BAGE 157, 258; 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 22, BAGE 137, 275) .
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Das Verbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG erfasst vorherige Arbeitsverhältnisse, die bereits beendet sind, sowie laufende Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Vertragsverlängerungen (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 28, BAGE 157, 258) .

    Sie ist weder geeignet, dem Arbeitgeber unter erleichterten Bedingungen eine Neueinstellung zu ermöglichen, da er den Arbeitnehmer bereits beschäftigt, noch kann sie dazu beitragen, den Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus in das Arbeitsleben zu integrieren und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (vgl. zur Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 30, BAGE 157, 258) .

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 23) .
  • LAG Hessen, 18.10.2017 - 6 Sa 581/17

    Verkürzung einer sachgrundlosen Befristung bedarf eines Sachgrundes BAG

    Verkürzung einer sachgrundlosen Befristung bedarf eines Sachgrundes BAG 14.12.2017 - 7 AZR 49/15 - Sachgrund angenommen wegen Erprobung.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 2 Sa 238/16

    Befristungskontrollklage - Sachgrundlose Befristung nach § 14 Absatz 2 TzBfG -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - NZA 2017, 634; BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - AP Nr. 143 zu § 14 TzBfG = NZA 2016, 1531).
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