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BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - Anwendung des Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz (TzBfG) - Vertragsverlängerung nach Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) - Verhinderung unerwünschter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 13.09.2001 - 5 Ca 428/01
- LAG Niedersachsen, 26.06.2002 - 2 Sa 1539/01
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996 BAG 22. M ärz 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B i l l a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996 BAG 22. M ärz 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B i l l a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe). - BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996 BAG 22. M ärz 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B i l l a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Eine Verlängerung setzt voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen geändert werden (BAG 26. Juli 2000 - 7A Z R 51/99 - BAGE 95, 255 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996). - BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 2 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B 1 4 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 26.06.2002 - 2 Sa 1539/01
Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2003 durch den Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts Dörner, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl und den Richter am Bundesarbeitsgericht Pods sowie die ehrenamtlichen Richter Haeusgen und Herbst für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Juni 2002 - 2 Sa 1539/01 - wird zurückgewiesen. - BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 264/86
Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines ohne sachlichen Grund befristeten …
Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02
Für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 2 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B 1 4 der Gründe).