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   BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11   

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BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11 (https://dejure.org/2013,7502)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 3 AZR 4/11 (https://dejure.org/2013,7502)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 3 AZR 4/11 (https://dejure.org/2013,7502)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 5 BeschFG 1985 vom 25.09.1996, Art 3 Abs 1 GG, § 4 Abs 2 TzBfG, § 22 TzBfG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ausschlusses befristet beschäftigter Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Ausschlusses befristet beschäftigter Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 128/04

    Gesamtversorgung auf dem Niveau einer beamtenförmigen Versorgung -

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Da der Kläger nicht fristgerecht eine Befristungskontrollklage erhoben hat, gelten die Befristungen nach § 1 Abs. 5 BeschFG iVm. § 7 KSchG als rechtswirksam (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu I 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7; 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - zu II 3 der Gründe, BAGE 90, 348) .

    Bei nur vorübergehender Beschäftigung ist der Arbeitgeber nicht daran interessiert, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden (BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu II 2 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - zu B IV 3 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9; 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe mwN, BAGE 90, 377) .

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Bei nur vorübergehender Beschäftigung ist der Arbeitgeber nicht daran interessiert, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden (BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu II 2 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - zu B IV 3 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9; 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe mwN, BAGE 90, 377) .

    Wenn sich das unbefristete Arbeitsverhältnis unmittelbar anschließt, rechnet die Beschäftigungszeit vom Beginn der ununterbrochenen Tätigkeit an (BAG 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - zu B IV 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97

    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Da der Kläger nicht fristgerecht eine Befristungskontrollklage erhoben hat, gelten die Befristungen nach § 1 Abs. 5 BeschFG iVm. § 7 KSchG als rechtswirksam (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu I 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7; 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - zu II 3 der Gründe, BAGE 90, 348) .
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    bb) Die Unwirksamkeit der Befristungen kann auch deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, weil der Kläger die jeweils anschließenden Folgeverträge abgeschlossen hat, ohne einen Vorbehalt zu vereinbaren, dass der jeweils neue Vertrag nur gelten sollte, wenn nicht bereits aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - zu II 1 der Gründe, BAGE 60, 1) .
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    bb) Die Unwirksamkeit der Befristungen kann auch deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, weil der Kläger die jeweils anschließenden Folgeverträge abgeschlossen hat, ohne einen Vorbehalt zu vereinbaren, dass der jeweils neue Vertrag nur gelten sollte, wenn nicht bereits aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - zu II 1 der Gründe, BAGE 60, 1) .
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Bei nur vorübergehender Beschäftigung ist der Arbeitgeber nicht daran interessiert, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden (BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu II 2 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - zu B IV 3 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9; 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe mwN, BAGE 90, 377) .
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Tarifvertragliche Regelungen müssen mit § 4 Abs. 2 TzBfG vereinbar sein, denn das in dieser Vorschrift enthaltene Diskriminierungsverbot steht nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 496/10 - Rn. 25, AP TVÜ § 1 Nr. 3; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 109, 110) .
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Die Ablösung der Versorgungsregelungen nach der Dienstvereinbarung vom 7. März 1985 war daher für die am 31. Dezember 1993 unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer nur unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (vgl. etwa BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rn. 42 ff.; 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 39 ff., BAGE 118, 326) möglich.
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    Auch dürfen Dauerbeschäftigten geleistete Vorteile befristet Beschäftigten nicht wegen der Befristung vorenthalten werden (BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 19, BAGE 128, 317; 19. Dezember 2007 - 5 AZR 260/07 - Rn. 13, AP TzBfG § 4 Nr. 15 = EzA TzBfG § 4 Nr. 14) .
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11
    bb) Die Unwirksamkeit der Befristungen kann auch deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, weil der Kläger die jeweils anschließenden Folgeverträge abgeschlossen hat, ohne einen Vorbehalt zu vereinbaren, dass der jeweils neue Vertrag nur gelten sollte, wenn nicht bereits aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - zu II 1 der Gründe, BAGE 60, 1) .
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09

    Betriebsrentenanwartschaft - Neuberechnung

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

  • LAG Köln, 15.11.2010 - 5 Sa 102/10

    Stichtagsregelung für Altersversorgung von unbefristet Beschäftigten;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 2 Sa 193/19

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtagsregelung - Ablösung der

    Im fortbestehenden Arbeitsverhältnis der bereits zuvor beschäftigten Arbeitnehmer war die Ablösung der Versorgungsregelungen durch den TV BRP nur unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes möglich ( vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 4/11 - Rn. 29, juris ).

    Da die Klägerin jeweils keine Befristungskontrollklage erhoben hat, gelten die Befristungen nach § 1 Abs. 5 BeschFG i.V.m. § 7 KSchG als rechtswirksam ( vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 4/11 - Rn. 23, juris ).

    Unabhängig davon kann die Unwirksamkeit der Befristungen auch deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, weil die Klägerin die jeweils anschließenden Folgeverträge abgeschlossen hat, ohne einen Vorbehalt zu vereinbaren, dass der jeweils neue Vertrag nur gelten sollte, wenn nicht bereits aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand ( vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 4/11 - Rn. 24, juri s).

    Denn der TV BZV ist - ebenso wie die befristeten Arbeitsverträge der Parteien - nicht unter der Geltung des nach Art. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsvertraglicher Bestimmungen vom 21. Dezember 2000 am 01. Januar 2001 in Kraft getretenen Teilzeit- und Befristungsgesetzes abgeschlossen worden ( vgl. hierzu BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 4/11 - Rn. 26, juris ).

    Das rechtfertigt die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen bei der zur Wahrung des Besitzstandes getroffenen Regelungen und schließt zugleich einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG aus ( vgl. hierzu auch BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 4/11 - Rn. 29, juris ).

  • ArbG Emden, 14.11.2018 - 1 Ca 361/18

    Altersgrenze; Altersversorgung; befristet; Gleichbehandlung; Versorgungsordnung

    Das Gericht verkennt insoweit nicht die Ausführungen des BAG in seinem Urteil vom 15.1.2013 zum Aktenzeichen 3 AZR 4/11 (Rn. 28, zitiert nach juris), in dem es wie folgt heißt:.

    Der Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.1.2013 zum Aktenzeichen 3 AZR 4/11 zu Grunde lag, weicht von dem vorstehenden ab.

  • ArbG Essen, 04.05.2016 - 1 Ca 3386/15

    Beanspruchung einer betrieblichen Altersversorgung auf Grundlage der in einer

    aa) Nach der Rechtsprechung des BAG (etwa BAG vom 15.01.2013 - 3 AZR 4/11 ; BAG vom 19.04.2005 - 3 AZR 128/04 - BAG vom 20.08.2002 - 3 AZR 14/01 - beck-online) ist der Ausschluss nur vorübergehend beschäftigter Arbeitnehmer von betrieblichen Versorgungsleistungen sachlich gerechtfertigt.

    Diese Betriebstreue wird dadurch berücksichtigt, dass die im befristeten Arbeitsverhältnis zurückgelegte Beschäftigungszeit bei Übernahme angerechnet wird (vgl. BAG vom 15.01.2013 - 3 AZR 4/11 - beck-online).

  • ArbG Bielefeld, 31.03.2022 - 1 Ca 2321/21
    In seiner Entscheidung vom 15.01.2013 - 3 AZR 4/11 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Senats sachlich gerechtfertigt sein kann, nur vorübergehend beschäftigte Arbeitnehmer von betrieblichen Versorgungsleistungen auszuschließen.
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