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   BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13   

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https://dejure.org/2014,6299
BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13 (https://dejure.org/2014,6299)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2014 - 10 AZR 243/13 (https://dejure.org/2014,6299)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 (https://dejure.org/2014,6299)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Zur Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - und die Karenzntschädigung nach Ermessen des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zu niedrige Karenzentschädigung macht Wettbewerbsverbot lediglich unverbindlich

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • schadenfixblog.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsrecht: Zur Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unverbindliches Wettbewerbsverbot bei fehlender Bestimmung der Entschädigungshöhe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stolpersteine beim Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geltung von Wettbewerbsverboten

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eine ins Ermessen des Arbeitgebers gestellte Karenzentschädigung macht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unverbindlich

  • schadenfixblog.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsrecht: Zur Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverbot mit Entschädigung nach Ermessen ist unverbindlich für den Arbeitnehmer

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerquelle nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsklausel mit unbestimmter Karenzentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 128
  • NJW 2014, 2379
  • ZIP 2014, 1994 (Ls.)
  • MDR 2014, 665
  • NZA 2014, 536
  • DB 2014, 1086
  • JR 2015, 50
  • NZG 2014, 1073
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Vielmehr soll der Arbeitnehmer vor übereilten Entschlüssen im Hinblick auf sein künftiges berufliches Fortkommen möglichst bewahrt werden (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 29, BAGE 135, 116; 24. Oktober 1972 - 3 AZR 102/72 - zu I 3 der Gründe) .

    Ein unter Verstoß gegen die gesetzliche Schriftform vereinbartes Wettbewerbsverbot ist gemäß § 125 BGB nichtig (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 28 mwN, aaO) .

    Entscheidend ist vielmehr, dass der wesentliche Inhalt des der Schriftform unterliegenden Rechtsgeschäfts sich aus der Urkunde ergibt (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 33, BAGE 135, 116 [zu einer zusammengesetzten Urkunde]) .

    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (st. Rspr., zB BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I: III 3 der Gründe, BAGE 22, 125; vgl. auch für den Fall des unzulässig bedingten Wettbewerbsverbots oder des unverbindlichen Vorvertrags: 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 135, 116) .

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer nämlich nicht bereits bei Abschluss des Wettbewerbsverbots beurteilen, ob ihm eine Karenzentschädigung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zugesagt ist (BAG 14. Juli 1981 - 3 AZR 414/80 - zu I 1 b der Gründe) und er sich des Wettbewerbs zwingend enthalten muss (vgl. zu diesem Gedanken BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14, aaO) .

    Mit der Wettbewerbsenthaltung entsteht der Anspruch auf Entschädigung (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 22, BAGE 135, 116) .

    Entschließt sich der Arbeitnehmer zur Einhaltung eines für ihn unverbindlichen Wettbewerbsverbots, hat er Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Entschädigung, nicht hingegen auf die Mindestentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 38, BAGE 135, 116; 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe) .

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    a) Wettbewerbsverbote, die entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung vorsehen, sind nichtig (st. Rspr., zuletzt zB BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 11 mwN) .

    Einen übereinstimmenden anderslautenden Willen beider Vertragsparteien oder sonstige Umstände, die darauf hindeuten würden, dass die Parteien entgegen § 74 Abs. 2 HGB ein entschädigungsloses Wettbewerbsverbot vereinbaren wollten (vgl. dazu auch BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 14) , behauptet auch der Beklagte nicht.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten verlangt das Schriftformgebot nicht, dass die Karenzentschädigung der Höhe nach bereits festgelegt wäre (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 16; 14. August 1975 - 3 AZR 333/74 - zu 1 d der Gründe) .

    Weder wird jedoch in der Vereinbarung eine konkrete Summe genannt, noch wird durch eine Verweisung auf die gesetzlichen Vorschriften (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 -; 14. August 1975 - 3 AZR 333/74 -) für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich gemacht, dass eine Karenzentschädigung mindestens in der gesetzlich geforderten Höhe geschuldet wird.

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    a) Durch die Karenzentschädigung sollen die Nachteile ausgeglichen werden, die dem Arbeitnehmer durch die Einschränkung seines Erwerbslebens infolge der Karenz entstehen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 11; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 360/08 - Rn. 14) .

    Ob eine Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung im Wege der Auslegung oder analogen Anwendung des § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB überhaupt in Betracht kommt, kann dahinstehen (kritisch BAG 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 20 f.) .

    Selbst wenn man zugunsten des Beklagten eine Anrechnungsmöglichkeit unterstellt, kann nur der tatsächliche Auszahlungsbetrag, nicht jedoch ein fiktiv aus dem Arbeitslosengeld hochgerechneter Bruttobetrag angerechnet werden (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 198/10 - Rn. 22 ff. mwN) .

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Der Arbeitgeber kann sich nach § 75 Abs. 1 HGB analog binnen eines Monats von dem Wettbewerbsverbot lossagen, wenn er das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt hat (BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 3 der Gründe, BAGE 112, 376; 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 -) oder die Parteien aus gleichem Grund das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst haben (BAG 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 -) .

    Dem Beklagten steht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB iVm. § 74c Abs. 2 HGB zu (vgl. dazu BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376; 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 -) .

  • BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung -

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Gleiches gilt, wenn zwar nur eine ordentliche Kündigung erklärt wurde, aber für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass diese nur das mildere Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung darstellt (BAG 18. November 1967 - 3 AZR 471/66 - BAGE 20, 162) .

    Dieses Mindestmaß an Entschädigung muss gewahrt bleiben, auch wenn die Wettbewerbsbeschränkung nur ein geringes Maß erreicht (BAG 18. November 1967 - 3 AZR 471/66 - zu III der Gründe, BAGE 20, 162; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 3. Aufl. § 74 Rn. 43) .

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Umgekehrt soll das Wettbewerbsverbot den Arbeitgeber davor schützen, dass Betriebsgeheimnisse bekannt werden oder der Arbeitnehmer sein Wissen um betriebliche Abläufe und Geschäftsverbindungen für eine Konkurrenztätigkeit ausnutzt (vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - zu 3 der Gründe; 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - zu B II 2 der Gründe) und in den Kunden- und Lieferantenkreis des Arbeitgebers einbricht (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15, BAGE 134, 147) .

    In Fällen, in denen das berufliche Fortkommen besonders stark beeinträchtigt wird, kann eine höhere Karenzentschädigung erforderlich sein, damit das Wettbewerbsverbot nicht als unverbindlich iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB anzusehen ist (vgl. zum Verhältnis von § 74a Abs. 1 Satz 1 zu Satz 2 und zu den Rechtsfolgen: BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - BAGE 134, 147; Bauer/Diller Rn. 346) .

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 34 mwN) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 35 mwN) .

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (st. Rspr., zB BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I: III 3 der Gründe, BAGE 22, 125; vgl. auch für den Fall des unzulässig bedingten Wettbewerbsverbots oder des unverbindlichen Vorvertrags: 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 135, 116) .

    Entschließt sich der Arbeitnehmer zur Einhaltung eines für ihn unverbindlichen Wettbewerbsverbots, hat er Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Entschädigung, nicht hingegen auf die Mindestentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 38, BAGE 135, 116; 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe) .

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Wird überhaupt keine Karenzentschädigung vereinbart, sind Unverbindlichkeit und Nichtigkeit aber identisch, weil der Arbeitnehmer auch dann, wenn er das Wettbewerbsverbot einhalten würde, keine Zahlungsansprüche daraus herleiten könnte (BAG 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - Teil I: III 3 der Gründe, BAGE 22, 125) .

    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (st. Rspr., zB BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I: III 3 der Gründe, BAGE 22, 125; vgl. auch für den Fall des unzulässig bedingten Wettbewerbsverbots oder des unverbindlichen Vorvertrags: 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 135, 116) .

  • BAG, 14.08.1975 - 3 AZR 333/74

    Wettbewerbsverbot: Annahme einer Karenzentschädigung bei Inbezugnahme der §§ 74 ,

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
    Entgegen der Auffassung des Beklagten verlangt das Schriftformgebot nicht, dass die Karenzentschädigung der Höhe nach bereits festgelegt wäre (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 16; 14. August 1975 - 3 AZR 333/74 - zu 1 d der Gründe) .

    Weder wird jedoch in der Vereinbarung eine konkrete Summe genannt, noch wird durch eine Verweisung auf die gesetzlichen Vorschriften (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 -; 14. August 1975 - 3 AZR 333/74 -) für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich gemacht, dass eine Karenzentschädigung mindestens in der gesetzlich geforderten Höhe geschuldet wird.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Zahlung der Karenzentschädigung -

  • BAG, 13.04.1978 - 3 AZR 822/76

    Wettbewerbsverbot - Verzicht - Karenzentschädigung - Pflichtentbindung - Wirksame

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 327/96

    Lösung vom Wettbewerbsverbot wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

  • LAG München, 19.12.2007 - 11 Sa 294/07

    Karenzentschädigung

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 24.10.1972 - 3 AZR 102/72

    Wettbewerbsverbot - Schriftform - Arbeitsverhältnis

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 414/80

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2013 - 16 Sa 563/12

    Gerichtliche Bestimmung einer in das Ermessen des Arbeitgebers gestellten

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber können aus einer solchen Abrede Rechte herleiten (zuletzt zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 147, 128; allgM zB: Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 7. Aufl. Rn. 152; ErfK/Oetker 17. Aufl. § 74 HGB Rn. 18; MüKoHGB/ von Hoyningen-Huene 4. Aufl. § 74 Rn. 49 "praktisch" nichtig) .

    Hierzu gehören insbesondere Vereinbarungen, bei denen die Entschädigung nicht (eindeutig) die gesetzliche Mindesthöhe erreicht (vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - BAGE 147, 128) , die zu weit gefasst sind (vgl. zB BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - BAGE 134, 147) und die unter Bedingungen stehen oder dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einräumen (vgl. zB BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - BAGE 135, 116) .

    Vielmehr hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er sich an die Vereinbarung hält, also Wettbewerb - zurückgeführt auf das zulässige Maß der Beschränkung - unterlässt, und damit einen Anspruch auf die Karenzentschädigung erwirbt (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 31, BAGE 147, 128) , oder ob er in Wettbewerb zu seinem ehemaligen Arbeitgeber tritt, ohne hierfür wegen der für ihn bestehenden Unverbindlichkeit Sanktionen befürchten zu müssen.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Die von §§ 75, 75a HGB vorgesehenen einseitigen Lösungsmöglichkeiten vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot betreffen keine Fallgestaltungen, in denen eine Partei nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Pflichten aus einem verbindlichen Wettbewerbsverbot verletzt (vgl. zu § 75 HGB zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 27 f., BAGE 147, 128) .
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 29; 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 33 mwN, BAGE 147, 128) .
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber können aus einer solchen Abrede Rechte herleiten (zuletzt zB BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 23, BAGE 158, 329; 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 14 mwN, BAGE 147, 128; ebenso EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. § 74 Rn. 50; ErfK/Oetker 21. Aufl. HGB § 74 Rn. 18; MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. § 74 Rn. 49: "praktisch" nichtig) .

    Hierzu gehören nicht nur Vereinbarungen, bei denen die Entschädigung nicht (eindeutig) die gesetzliche Mindesthöhe erreicht (vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 23, BAGE 147, 128) , die zu weit gefasst sind (vgl. zB BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147) und die unter Bedingungen stehen oder dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einräumen (vgl. zB BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 20, BAGE 135, 116; 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - zu I 1 der Gründe mwN) , sondern auch solche Vereinbarungen, die gegen die Vorgaben des § 74a Abs. 1 HGB verstoßen (vgl. etwa BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22 f., aaO; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I III 1 der Gründe, BAGE 22, 125) oder eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung vorsehen (vgl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109) .

    (a) Führt der Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe zur Unverbindlichkeit des gesamten Wettbewerbsverbots, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann frei entscheiden, ob er sich an die Wettbewerbsvereinbarung hält, also Wettbewerb unterlässt, und damit einen Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung erwirbt (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 31, BAGE 147, 128) , oder ob er in Wettbewerb zu seinem ehemaligen Arbeitgeber tritt, ohne hierfür wegen der für ihn bestehenden Unverbindlichkeit Sanktionen befürchten zu müssen.

    Damit ergibt sich aus der Urkunde der wesentliche Inhalt des der Schriftform unterliegenden Rechtsgeschäfts, was ausreicht (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 147, 128) .

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    (2) Ob dieser Überprüfungsmaßstab für die einseitige Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB gilt, hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt offengelassen (vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 34, BAGE 147, 128; 7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 33) .
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    a) Durch die Karenzentschädigung sollen die Nachteile ausgeglichen werden, die dem früheren Arbeitnehmer durch die Einschränkung seiner Erwerbschancen infolge der Karenz entstehen (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 36, BAGE 147, 128) .
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung -

    Ein unter Verstoß gegen die gesetzliche Schriftform vereinbartes Wettbewerbsverbot ist nach § 125 BGB nichtig (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 19 mwN, BAGE 147, 128) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 33 mwN).
  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

    Die Vereinbarung enthält keine Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung i.S.v. § 74 Abs. 2 HGB, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, (s. zuletzt BAG, Urteil vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 -, BAGE 147, 128-137, Rn. 14; s. auch Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 11 mwN; vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -, Rn. 12, juris; vgl. auch vgl. ErfK./Oetker 14. Aufl. § 74 HGB Rn. 18), regelmäßig zur Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots führt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 239/19

    Verzicht auf nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Schriftform

    Denn der Arbeitnehmer hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insoweit ein Wahlrecht, ob er das für ihn an sich unverbindliche Wettbewerbsverbot einhalten möchte, welches er endgültig zu Beginn der Karenzzeit für den gesamten Karenzzeitraum ausüben muss (vgl. BAG 17. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 22; 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 31, juris) .

    63 Denn bei Unverbindlichkeit eines Wettbewerbsverbots kann der Arbeitnehmer, der sich für die Wettbewerbseinhaltung entscheidet, lediglich die vertraglich vereinbarte Entschädigung verlangen (vgl. BAG 17. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 38; 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 31, juris).

  • LAG Hamm, 19.02.2016 - 10 Sa 1194/15

    Wirksamkeit einer Patientenschutzklausel im Arbeitsvertrag einer Krankenschwester

  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • LAG Hamm, 16.02.2016 - 14 Sa 1473/15

    Wettbewerbsverbot; Schriftform; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Fortsetzung;

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 445/15

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungszusage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16

    Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Konkurrenztätigkeit -

  • ArbG Rheine, 27.11.2014 - 4 Ca 1218/14

    Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Salvatorische Klausel.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 425/16

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag - Schriftform

  • LAG Köln, 11.09.2015 - 4 Sa 424/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über den Abschluss eines

  • LAG Hamm, 28.04.2016 - 15 Sa 1642/15

    Jahreszahlung; billiges Ermessen; Festsetzung eines sog. Unternehmensfaktors

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