Rechtsprechung
BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Streitgegenstand - Abfindungsanspruch
- IWW
- Wolters Kluwer
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren; Unzulässige Umstellung einer Nettozahlungsklage auf eine Bruttozahlungsklage durch das Gericht; Nettoabsicherung als Rechengröße für die Berechnung der Bruttoabfindung nach dem Sozialplan
- bag-urteil.com
Streitgegenstand - Abfindungsanspruch
- Wolters Kluwer
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren; Unzulässige Umstellung einer Nettozahlungsklage auf eine Bruttozahlungsklage durch das Gericht; Nettoabsicherung als Rechengröße für die Berechnung der Bruttoabfindung nach dem Sozialplan
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtliche Umstellung einer Nettozahlungsklage auf eine Bruttozahlungsklage unzulässig
- Jurion (Kurzinformation)
Gerichtliche Umstellung einer Nettozahlungsklage auf eine Bruttozahlungsklage unzulässig
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 12.10.2016 - 3 Ca 827/16
- LAG Hamm, 06.04.2017 - 11 Sa 1426/16
- BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.11.2017 - 1 AZR 131/17
Streitgegenstand - Abfindungsanspruch
Auszug aus BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17
Das Vorbringen des Beklagten oder eigenes Verteidigungsvorbringen des Klägers gegenüber dem Beklagtenvortrag verändert den mit Antrag und Klagevorbringen festgelegten Streitgegenstand nicht (BAG 21. November 2017 - 1 AZR 131/17 - Rn. 11 mwN) .Dies ergibt die Auslegung des Sozialplans (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen BAG 21. November 2017 - 1 AZR 131/17 - Rn. 15 mwN) .
Zwangsläufig ist der danach verbleibende Zahlbetrag dividiert durch die Anzahl der abzusichernden Monate rechnerisch nicht identisch mit dem monatlichen (Netto-)Absicherungsbedarf (BAG 21. November 2017 - 1 AZR 131/17 - Rn. 17 mwN) .
- BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer
Auszug aus BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17
Das auf eine Nettoabsicherung gerichtete Klagebegehren konnte das Landesarbeitsgericht nicht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 2016 - 5 AZN 981/15 - Rn. 5, BAGE 154, 116) in einen Bruttozahlbetrag umwandeln. - EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer …
Auszug aus BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17
Zur Vermeidung einer mittelbaren Diskriminierung wegen Behinderung sei er nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. Dezember 2012 (- C-152/11 - [Odar]) wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer zu behandeln. - LAG Hamm, 06.04.2017 - 11 Sa 1426/16
Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige …
Auszug aus BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. April 2017 - 11 Sa 1426/16 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12. Oktober 2016 - 3 Ca 827/16 - zurückgewiesen hat.