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   BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55   

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https://dejure.org/1957,428
BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55 (https://dejure.org/1957,428)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1957 - 1 ABR 10/55 (https://dejure.org/1957,428)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1957 - 1 ABR 10/55 (https://dejure.org/1957,428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des Arbeitgebers - Durchführung der Betriebsvereinbarung - Betriebsrat - Rechtsgestaltende Kündigung - Herrschaftsbereich des Betriebsrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1957, 407
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Das Mitbestimmungsrecht wurde nur auf die formellen Arbeitsbedingungen bezogen (BAG Beschluß vom 22. November 1963 - 1 ABR 6/63 - AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Entlohnung; Galperin/Siebert, BetrVG, 3. Aufl. 1958, § 56 Vorb. 18 ff.; Fitting/Kraegeloh/Auffarth, BetrVG, 1970, § 56 Rz 29).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Die Festlegung einer Kleiderordnung betrifft die Art und Weise der Verrichtung der Arbeit und ist damit eine Maßnahme, die Fragen der Ordnung des Betriebes betrifft und deshalb gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (h.M., vgl. Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 140 und 144; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 87 Rz 34; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 59 a; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 148; ders. UFITA Band 64 (1972), S. 145, 154 f.; - ebenso im Grundsatz bereits BAGE 12, 124, 126 = AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung einer muslimischen Arbeitnehmerin wegen

    Zur Verfolgung solcher Ziele darf der Arbeitgeber sogar - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung - eine besondere Dienstkleidung vorschreiben (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; BAG AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Das freie Kündigungsrecht der Parteien einer Betriebsvereinbarung unterliegt allerdings nach herrschender Meinung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsgesetz 1952 (Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., § 77 Rz 145; Hess/Schlochauer/Glaubitz, a.a.O., § 77 Rz 106; BAGE 13, 156 = AP Nr. 2 zu § 52 BetrVG ; BAG Beschluß vom 15. Februar 1957 - 1 ABR 10/55 - AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG ; a.A. Kreutz, a.a.O., § 77 Rz 311) insofern einer Einschränkung, als solche Betriebsvereinbarungen nicht kündbar sein sollen, die Regelungen für einmalige Fälle enthalten.
  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 TaBV 13/06

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, Kündigung einer

    Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung bedarf zwar keiner bestimmten Form (BAG, Urteil vom 09.12.1997 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 11), sie muss aber hinreichend klar sein (BAG, Beschluss vom 15.02.1957 - AP BetrVG § 56 Nr. 3; BAG, Urteil vom 08.02.1963 - AP BetrVG § 56 Akkord Nr. 4; Kreutz, a.a.O., § 77 Rz. 368; Däubler/Kittner/Klebe/Berg, BetrVG, 10. Aufl., § 77 Rz. 53 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 15.01.2004 - 5 TaBV 49/03

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates; Ausspruch eines Verbots an die

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  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte die Dienstordnung (etwa ebenso wie eine Betriebsvereinbarung, vgl. dazu BAG vom 15.Februar 1957 - 1 ABR 10/55 - zur Veröffentlichung bestimmt) kündigen konnte.
  • BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60

    Betriebsordnung - Mitbestimmungspflicht - Weisungsrecht

    Sicher ist, daß eine betriebliche Bekleidungsvcrschrift, um eie es sich im vorliegenden Pall handelt, eine der in § 56 Abs, 1 f BetrVG bczeichneten Angelegenheiten sein kann (Dietz, BetrVG 3, Auf1 , § 56 Anm. 33; Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5, Aufi , § 56 Arm, 37; Galperin-Siebert, BetrVG, 3- Aufl., § 56 Anm. 70; Hueck-JTip lerdey, lehrb, , Bd, II S. 829; Neuinann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, I960, So 490 mit Anm, 105), .."s sind jedoch Palle denkbar, in denen es sich nicht um formelle Arbeitsbedingungen, um Ordnungsvorschriften handelt, sondern in Wahrheit um eine notwendige Gestaltung der Arbeitspflicht, somit um materielle Arbeitsbedingungen (vgl, zu dieser Unterscheidung BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG V/ohlfahrtseinrichtungen und BAG 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
  • LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe

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  • LAG Köln, 07.06.2001 - 6 Sa 58/01

    Anwartschaften bzw. Versorgungsansprüche auf der Basis betrieblich vereinbarter

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