Rechtsprechung
BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit
- openjur.de
Sozialkassenverfahren; Baugewerbe; internationale Zuständigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 AEntG vom 19.12.1998, § 15 AEntG 2009, § 34 BGBEG, Art 1 EGV 44/2001, Art 2 EGV 44/2001
Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Beitragsklagen gemeinsamer Einrichtungen von Tarifvertragsparteien gegen Unternehmen der Bauwirtschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat; Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Klageeingangs gemäß § 167 ZPO auch ...
- unalex.eu
Art. 1, 67 Brüssel I-VO
Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - soziale Sicherheit - Gegenstandsbereich der sozialen Sicherheit - Regeln über die Anerkennung und Vollstreckung in anderen Bestimmungen des Unionsrechts - Spezielle ... - Betriebs-Berater
Beitragsklagen von Tarifvertragsparteien
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit
- Bundesarbeitsgericht
(Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialkassenverfahren; Baugewerbe; Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte; Zustellung einer Klage "demnächst"
- rechtsportal.de
Sozialkassenverfahren; Baugewerbe; Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte; Zustellung einer Klage "demnächst"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit - Zustellung "demnächst"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beitragsklagen von Tarifvertragsparteien
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 28.05.2008 - 7 Ca 3619/04
- LAG Hessen, 31.08.2010 - 18 Sa 1479/08
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10
Papierfundstellen
- NZA 2012, 760
- BB 2012, 2240
- JR 2013, 337
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
Diese Auffassung führte in der Vergangenheit zu der Annahme einer fristwahrenden Zustellung nach teilweise erheblichen Zeiträumen zwischen Klageeingang und Zustellung, zB dreieinhalb Monate (BGH 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92 - zu II 2 der Gründe) , fast vier Monate (BGH 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 145, 358) , fünf Monate (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 53; BGH 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - Rn. 17, BGHZ 168, 306) , fast acht Monate (BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6) , neun Monate (BGH 7. April 1983 - III ZR 193/81 - zu II 1 der Gründe) , zehn Monate (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 46; BGH 26. September 1957 - II ZR 267/56 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 25, 250) , neunzehn Monate (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - BAGE 143, 50) und bis zu mehr als 28 Monate (OLG Frankfurt 18. August 1987 - 3 UF 255/86 -) . - BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19
Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst"; …
Sie ergibt sich nicht aus dem Prozessrechtsverhältnis, weil der Kläger seinerseits bereits alles getan hat, was die Zivilprozessordnung für die Klagezustellung von ihm fordert (BGH…, Urteil vom 12. Juli 2006, aaO Rn. 21;… vom 1. Oktober 2019 - II ZR 169/18, juris Rn. 10 mwN; vgl. auch BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10, juris Rn. 48). - BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12
Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG
Auch ist mit dem Kläger davon auszugehen, dass § 167 ZPO die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs bewahren will, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 47 mwN; BGH 17. Dezember 2009 - IX ZR 4/08 - Rn. 12 mwN) , und dass derjenige, der mit der Klage die stärkste Form der Geltendmachung von Ansprüchen wählt, sich grundsätzlich darauf verlassen können muss, dass die Einreichung der Klageschrift die Frist wahrt (vgl. etwa BGH 25. Juni 2014 - VIII ZR 10/14 - Rn. 29 mwN) .
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
Auch ist mit dem Kläger davon auszugehen, dass § 167 ZPO die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs bewahren will, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 47 mwN; BGH 17. Dezember 2009 - IX ZR 4/08 - Rn. 12 mwN), und dass derjenige, der mit der Klage die stärkste Form der Geltendmachung von Ansprüchen wählt, sich grundsätzlich darauf verlassen können muss, dass die Einreichung der Klageschrift die Frist wahrt (vgl. etwa BGH 25. Juni 2014 - VIII ZR 10/14 - Rn. 29 mwN) . - BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung
Mit diesem Begriff ist eine zeitliche Grenze bezeichnet, bei deren Überschreitung der beklagten Partei die Verzögerung der Zustellung nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 46) . - BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - …
§ 1 AEntG aF enthält zwingendes Recht iSv. Art. 34 EGBGB ( BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 32 ) , der auf den Rechtsstreit noch zur Anwendung kommt (vgl. jetzt Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Rom I) . - BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18
Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der …
Der Kläger macht Beiträge zum Urlaubskassenverfahren für in die Bundesrepublik Deutschland entsandte Arbeitnehmer geltend (ebenso schon zu § 8 AEntG idF vom 25. April 2007 BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 27) . - BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
Auch ist davon auszugehen, dass § 167 ZPO die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs bewahren will, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 47 mwN; BGH 17. Dezember 2009 - IX ZR 4/08 - Rn. 12 mwN), und dass derjenige, der mit der Klage die stärkste Form der Geltendmachung von Ansprüchen wählt, sich grundsätzlich darauf verlassen können muss, dass die Einreichung der Klageschrift die Frist wahrt (vgl. etwa BGH 25. Juni 2014 - VIII ZR 10/14 - Rn. 29 mwN) . - OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
Stufenklage eines Handelsvertreters auf Zahlung eines sog. Treuegeldes aus einer …
Diese Verordnung ist außer Kraft getreten und inzwischen durch die im Wesentlichen inhaltsgleiche Verordnung (EG) 883/2004 ersetzt worden, die daher ebenfalls zur autonomen Auslegung des Begriffs der sozialen Sicherheit herangezogen werden kann ( BAG, Urt. v. 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - , Rn. 22;… vgl. dazu auch Gottwald a.a.O.).Die Beklagte hat ihre Meinung, auch Rechtsstreitigkeiten um privatrechtlich organisierte betriebliche Formen der betrieblichen Altersversorgung stellten Ausprägungen der "sozialen Sicherheit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 c) der EuGVVO a.F. dar, auch darauf gestützt, dass dies der Auffassung des BAG in seinen Urteilen vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - und vom 25.06.2013 - 3 AZR 138/11 - entspreche.
Die Entscheidung vom 15.02.2012 - 10 AZR 711/10 - () bestätigt lediglich nochmals die bereits im Urteil vom 02.07.2008 - 10 AZR 355/07 - vertretene Meinung des BAG, dass die Beitragsklage einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien zur Gewährung sozialer Ansprüche (im entschiedenen Fall: Urlaubsansprüche) nicht unter die Ausschlussnorm in Art. 1 Abs. 2 c) EuGVVO a.F. fällt.
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12
Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung
Auch ist mit dem Kläger davon auszugehen, dass § 167 ZPO die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs bewahren will, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (vgl. etwa BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 47 mwN; BGH 17. Dezember 2009 - IX ZR 4/08 - Rn. 12 mwN) , und dass derjenige, der mit der Klage die stärkste Form der Geltendmachung von Ansprüchen wählt, sich grundsätzlich darauf verlassen können muss, dass die Einreichung der Klageschrift die Frist wahrt (vgl. etwa BGH 25. Juni 2014 - VIII ZR 10/14 - Rn. 29 mwN) . - LAG Nürnberg, 06.11.2012 - 7 Sa 251/12
Ausländischer Staat - deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer
- LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
1. Der Arbeitgeber kann über seine Erstattungsforderungen nach § 15 Abs. 5 …
- LAG Köln, 28.06.2017 - 3 Sa 777/16