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   BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11   

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https://dejure.org/2012,6816
BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11 (https://dejure.org/2012,6816)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2012 - 7 ABN 74/11 (https://dejure.org/2012,6816)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 74/11 (https://dejure.org/2012,6816)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde; erledigendes Ereignis; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses; Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde - erledigendes Ereignis - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92a S 1 ArbGG, § 83a Abs 2 ArbGG, § 22 BetrVG, § 13 Abs 2 Nr 3 BetrVG
    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde - erledigendes Ereignis - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung im Beschlussverfahren nach einseitiger Erledigterklärung durch den Antragsteller; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses; Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rewis.io

    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde - erledigendes Ereignis - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenseinstellung im Beschlussverfahren nach einseitiger Erledigterklärung durch den Antragsteller; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses; Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl: Rücktritt des Betriebsrats und Neuwahl führt zu Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 812
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11
    Bei einer einseitigen Erledigterklärung durch den Antragsteller ist ein Beschlussverfahren in entsprechender Anwendung des § 83a Abs. 2 ArbGG einzustellen, wenn ein erledigendes Ereignis eingetreten ist (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83a Nr. 9) .
  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

    Erledigung der Revision

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11
    Grundsätzlich kann Gegenstand einer Erledigterklärung - insbesondere bei einem anzuerkennenden besonderen Bedürfnis wie im vorliegenden Fall - nicht nur die Hauptsache, sondern auch ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf sein (vgl. BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - Rn. 8 mwN, BAGE 125, 226; BGH 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 - zu II 1 a der Gründe, NJW-RR 2001, 1007) .
  • BGH, 11.01.2001 - V ZB 40/99

    Erledigung einer Streitigkeit über die Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11
    Grundsätzlich kann Gegenstand einer Erledigterklärung - insbesondere bei einem anzuerkennenden besonderen Bedürfnis wie im vorliegenden Fall - nicht nur die Hauptsache, sondern auch ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf sein (vgl. BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - Rn. 8 mwN, BAGE 125, 226; BGH 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 - zu II 1 a der Gründe, NJW-RR 2001, 1007) .
  • BVerwG, 08.07.2015 - 5 PB 19.14

    Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache im

    Entfällt die mit der anzufechtenden Entscheidung verbundene Beschwer während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für die weitere Durchführung dieses Verfahrens (vgl. BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - AP Nr. 15 zu § 92a ArbGG 1979 und - 7 ABN 74/11 - AP Nr. 13 zu § 83a ArbGG 1979).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 92a ArbGG in unmittelbarer Anwendung (BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - AP Nr. 15 zu § 92a ArbGG 1979 und - 7 ABN 74/11 - AP Nr. 13 zu § 83a ArbGG 1979).

    Der Beteiligte zu 1 hätte dem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Abgabe einer auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bezogenen Erledigungserklärung Rechnung tragen können, was den Senat in die Lage versetzt hätte, das Verfahren nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83a ArbGG entsprechend einzustellen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - AP Nr. 15 zu § 92a ArbGG und - 7 ABN 74/11 - AP Nr. 13 zu § 83a ArbGG 1979; Dörner, in: GK-ArbGG, § 92a Rn. 15; Busemann, in: Schwab/Weth, ArbGG, 4. Aufl. 2015, § 92a Rn. 7a).

  • BVerwG, 10.07.2015 - 5 PB 1.15

    Auswirkungen der Neuwahl eines Personalrats sowie der Bekanntgabe des Ergebnisses

    Entfällt die mit der anzufechtenden Entscheidung verbundene Beschwer während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, entfällt auch das Rechtsschutzbedürfnis für die weitere Durchführung dieses Verfahrens (vgl. BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - AP Nr. 15 Rn. 3 zu § 92a ArbGG 1979 und - 7 ABN 74/11 - AP Nr. 13 Rn. 8 zu § 83a ArbGG 1979).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 92a ArbGG in unmittelbarer Anwendung (BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - AP Nr. 15 Rn. 4 zu § 92a ArbGG 1979 und - 7 ABN 74/11 - AP Nr. 13 Rn. 9 zu § 83a ArbGG 1979).

    Der Beteiligte zu 1 hätte dem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Abgabe einer auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bezogenen Erledigungserklärung Rechnung tragen können, was den Senat in die Lage versetzt hätte, das Verfahren nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83a ArbGG entsprechend einzustellen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 2012 - 7 ABN 59/11 - AP Nr. 15 Rn. 4 zu § 92a ArbGG und - 7 ABN 74/11 - AP Nr. 13 Rn. 9 zu § 83a ArbGG 1979; Dörner, in: GK-ArbGG, § 92a Rn. 15; Busemann, in: Schwab/Weth, ArbGG, 4. Aufl. 2015, § 92a Rn. 7a).

  • ArbG Potsdam, 01.07.2014 - 3 BV 6/14
    Eine solche Erledigungserklärung ist als Antrag dahingehend aufzufassen, das Gericht möge das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83a Abs. 2 ArbGG einstellen (vgl. dazu: BAG vom 15.02.2012 BeckRS 2012, 67612).
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