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   BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10   

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BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 (https://dejure.org/2012,5746)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 (https://dejure.org/2012,5746)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 (https://dejure.org/2012,5746)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • openjur.de

    Zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit; Freistellung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit - Freistellung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 3 S 1 BetrVG, § 315 Abs 3 BGB, § 106 S 1 GewO, § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 7 Abs 1 S 1 BUrlG
    Zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit - Freistellung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit; Betriebsverfassungsrecht

  • hensche.de

    Betriebsrat, Arbeitszeit, Arbeitsbefreiung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit - Freistellung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Arbeitsbefreiung einseitig festlegen!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit, die außerhalb der Arbeitszeit geleistet wurde, legt der Arbeitgeber fest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1112
  • BB 2012, 1600
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Ebenso wenig wie etwa ein tarifvertraglich vorgesehener Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit "Erholungsurlaub" ist (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu I 2 d bb der Gründe mwN, BAGE 79, 104) , dient die Arbeitsbefreiung wegen der in der Freizeit geleisteten Betriebsratstätigkeit dem Erholungszweck.

    Vor allem sind der Zweck der zu gewährenden Leistung und die Folgen, die für die Vertragsparteien durch die in Betracht kommenden Leistungsbestimmungen voraussichtlich eintreten, angemessen zu berücksichtigen (vgl. zB BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu I 2 d bb der Gründe, BAGE 79, 104) .

    Dem Arbeitnehmer soll ermöglicht werden, sich darauf einzustellen und die Freizeit sinnvoll nutzen zu können (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - aaO) .

  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; sie muss mindestens in Form einer Bezugnahme erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, BAGE 126, 339; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff., EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 7) .

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung entsprechen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - aaO) .

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 166/02

    Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder - allgemeiner ausgedrückt - solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine "Gutschrift" von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (zur "Gutschrift von AZV-Tagen" vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zu I der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 65 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 33; zur Zeitgutschrift auf einem fortlaufend geführten Freizeitkonto vgl. BAG 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 281) .

    Diese Grundsätze gelten ebenso für Angaben, die ein durch Befreiung von der Arbeitspflicht auszugleichendes Zeitguthaben ausweisen (für die Korrektur der Angaben eines Zeitguthabens auf einem Freizeitkonto aufgrund tarifvertraglicher Regelungen vgl. BAG 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 108, 281) .

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Freistellungsanspruch zu erfüllen, wobei er aber nicht im Sinn einer Ausschlussfrist an die gesetzliche Monatsfrist gebunden ist (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241) .

    Während das Bundesurlaubsgesetz den Arbeitgeber verpflichtet, den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer im Jahr von der Arbeitspflicht für "bezahlten Erholungsurlaub" (§ 1 BUrlG) freizustellen, bezweckt der Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Halbs. 1 BetrVG eine Begrenzung der Arbeitsbelastung des Betriebsratsmitglieds (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 92, 241) .

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    (1) Die Erfüllung des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen (für die Erfüllung eines sich aus einem Arbeitszeitkonto ergebenden Freizeitausgleichsanspruchs ebenso BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 131, 30) .

    Auch auf berechtigte Interessen des Arbeitnehmers an der Planbarkeit seiner Freizeit hat der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 28 f., BAGE 131, 30) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Der Durchsetzbarkeit des nicht erfüllten Anspruchs auf Entgeltfortzahlung stünde aber der von Amts wegen zu prüfende "dolo-petit-Einwand" entgegen (" dolo agit , qui petit, quod statim redditurus est"; hierzu zB BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 205) .
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Dabei geht es zutreffend davon aus, dass bei einem Anspruch auf Krankenbezüge nach § 34 BMT-G II die Arbeitsunfähigkeit - ebenso wie bei dem entsprechend lautenden § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG - die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein muss (zum gleichlautenden § 34 Abs. 1 Satz 1 BMT-G-O vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - zu II 3 a der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10) .
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch aus einem anderen Grund - insbesondere wegen einer vor Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wirksam erfolgten Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zum Ausgleich eines Arbeitszeitguthabens - nicht gearbeitet hätte (zum gleichlautenden Anspruch auf Krankenbezüge nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BAT-O vgl. BAG 11. September 2003 - 6 AZR 374/02 - zu 4 der Gründe mwN, BAGE 107, 278) .
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; sie muss mindestens in Form einer Bezugnahme erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, BAGE 126, 339; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff., EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 7) .
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
    Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. zB BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 315/10 - Rn. 35 mwN, NZA 2012, 262) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 10 Sa 108/10

    Freistellung für Betriebsratstätigkeit - Zeitpunkt des Freizeitausgleichs -

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03

    Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06

    Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

  • BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 206/89
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2015 - 5 Sa 342/15

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben trotz Arbeitsunfähigkeit

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 1112; BAG 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 28, NZA 2009, 1211).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    a) Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17 mwN) .

    Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder - allgemeiner ausgedrückt - solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine "Gutschrift" von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17 mwN) .

    Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Freistellungsanspruch zu erfüllen, wobei er aber nicht im Sinn einer Ausschlussfrist an die gesetzliche Monatsfrist gebunden ist (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 22; 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241) .

    Die Erfüllung des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 18; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

    Dazu hat der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied von seiner vertraglich bestehenden Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, ohne Minderung der Vergütung freizustellen und so im Ergebnis dessen Sollarbeitszeit zu reduzieren (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

    Wie bereits der Wortlaut des § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BetrVG ausdrückt ("ist ... zu gewähren"), bedarf die Freistellung einer empfangsbedürftigen gestaltenden Erklärung des Arbeitgebers, mit der er zum Zweck der Erfüllung des Arbeitsbefreiungsanspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und die Arbeitspflicht des Betriebsratsmitglieds zum Erlöschen bringt (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

  • BAG, 23.02.2022 - 10 AZR 99/21

    Tarifliche Freistellungstage - Arbeitsunfähigkeit - Tarifauslegung - Metall- und

    Auf die dazu ergangene Rechtsprechung (vgl. zum Freizeitausgleich zB BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 37 mwN; 11. September 2003 - 6 AZR 374/02 - zu 2 der Gründe, BAGE 107, 278) kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Dabei ist zwischen den Parteien unstreitig, dass ein zu gewährender Zeitausgleich dem Arbeitszeitkonto des Klägers gutzuschreiben ist (vgl. auch BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 -) .

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

    bb) Die Bestimmungen zum Arbeitsbefreiungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Halbs. 1 BetrVG enthalten keine den Grundsätzen der Urlaubsgewährung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG entsprechenden Vorgaben zu seiner zeitlichen Festlegung (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 28 ff.) .

    Der Arbeitgeber muss nicht bevorzugt die Wünsche des Arbeitnehmers entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigen (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 26) .

    Dies ist aber nur ein Aspekt der nach billigem Ermessen iSv. § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB festzulegenden zeitlichen Lage der Arbeitsbefreiung zur Erfüllung des Anspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 31) .

    Beachten die Betriebspartner diese gesetzlichen Vorgaben, so kann es zu einer Ansammlung von Ausgleichsansprüchen wie im Streitfall regelmäßig nicht kommen, sondern allenfalls zu lang andauernden Arbeitsbefreiungen ähnlich einer Freistellung nach § 38 BetrVG (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine Gutschrift von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17) .

    Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 15; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 34, BAGE 158, 31; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine Gutschrift von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17) .

    Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .

  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im

    Daraus folgt wiederum, dass dem Kläger (auch) die folgenden zwei Stunden entsprechend den zugrunde liegenden Abreden zur Arbeitszeitflexibilisierung auf seinem individuellen Arbeitszeitkonto gutzuschreiben sind ( vgl. BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 154).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Danach verstößt gegen Treu und Glauben, wer eine Leistung verlangt, die er sofort zurückgewähren muss ("dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est", vgl.: BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 38; 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - Rn. 25, BAGE 139, 376; BGH 21. April 2016 - I ZR 276/14 - Rn. 12) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Weist das Arbeitszeitkonto geleistete Mehr- oder Überarbeit aus oder solche Zeiten, die durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung auszugleichen sind, ist der Streitgegenstand iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn sich der Antrag auf eine Gutschrift von solchen Zeiten in einem genau angegebenen Umfang bezieht (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17) .

    Auch hinsichtlich dieser Daten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos und kann bei fehlerhaften Angaben eine Berichtigung verlangen (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 15; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 34, BAGE 158, 31; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 20) .

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 19; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25) .

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 12 Sa 6/21

    Tariflicher Freistellungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit an Freistellungstagen

    cc) Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen zum tariflichen Zusatzgeld und dem tariflichen Freistellungsanspruch nach § 7.14 MTV ergibt sich auch, dass der Freistellungsanspruch entgegen der Ansicht der Beklagte inhaltlich nicht mit einem Freistellungsanspruch nach Mehrarbeit (BAG - 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10, NZA 2012, 1112) oder einem Freistellungsanspruch auf Grund eines positiven Arbeitszeitkontos (BAG - 11. September 2003 - 6 AZR 374/02, NZA 2004, 738) vergleichbar ist.

    Bei einer Freistellung in Folge geleisteter Mehrarbeit oder auf Grund eines im Arbeitszeitkonto festgehalten Arbeitszeitguthabens geht es lediglich um eine Verlegung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Freizeitvolumen (vgl. BAG, NZA 2004, 738 (740); NZA 2012, 1112, Rn. 25).

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 304/20

    Bauhauptgewerbe - Lohnausgleich bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall

  • LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13

    "dolo agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage-

  • LAG Köln, 27.02.2015 - 9 Sa 482/14
  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Berechnung - Mischwoche

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 392/16

    Zulässigkeit der Gewährung von Freizeit in Vorgriff auf eine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 Sa 489/12

    Klage auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos - TvöD

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 295/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12

    Arbeitszeitverringerung am 31.12. nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L hier: i. V. m. § 43

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 690/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 305/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 313/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 689/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 353/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 312/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 326/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 342/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 349/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 316/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 338/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 347/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 296/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 319/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 309/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 333/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 344/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 350/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 299/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 317/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 335/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 330/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 311/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 348/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 343/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 346/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 355/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 322/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 315/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 345/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 332/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 323/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 337/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 303/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 334/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 329/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 357/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 293/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 297/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 687/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 294/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 321/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 336/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 328/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 310/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2017 - 7 Sa 393/16

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • ArbG Köln, 22.12.2020 - 6 Ca 1928/20
  • ArbG Köln, 17.11.2020 - 6 Ca 1927/20
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