Rechtsprechung
BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Befristung - Vertragsauslegung
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 4 TzBfG, § 3 Abs 1 TzBfG
Befristung - Vertragsauslegung
- IWW
§ 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 TzBfG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Befristungsabrede bei Zweckerreichung oder bei Fristablauf
- Betriebs-Berater
Zum Vorliegen eines befristeten Arbeitsvertrags - Vertragsauslegung
- bag-urteil.com
Befristung - Vertragsauslegung
- rewis.io
Befristung - Vertragsauslegung
- Bundesarbeitsgericht
Befristung - Vertragsauslegung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- datenbank.nwb.de
Befristung - Vertragsauslegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Die FDP und das Arbeitsrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Befristungsabrede muss Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar regeln
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befristungsabrede muss Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar regeln
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2017, 912
- BB 2017, 1332
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 14) .Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 16) .
§ 17 Satz 1 TzBfG ist unanwendbar bei einem Streit darüber, ob überhaupt eine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbart worden ist, weil diese Auseinandersetzung nicht die Rechtsunwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags, sondern deren Existenz betrifft (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 11; 20. Februar 2002 - 7 AZR 622/00 - zu B II 4 a der Gründe) .
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20
Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz
Das erste Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. hierzu BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 11) , das zweite mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Abs. 1 TzBfG.Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) .
Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 16 m.w.N.) .
- LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 418/17
Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere …
Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art Beteiligten zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragsparteien zu beachten ist (BAG 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 - Rn 14, NZA 2017, 912).
- LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17
Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595; BAG 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 - NZA 2017, 912; BAG 25.06.2015 - 6 AZR 383/14 - NZA-RR 2015, 649). - BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …
Im Gegensatz zu konkret-individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) können solche Umstände, die - wie vorliegend - typischerweise den Abschluss vergleichbarer Abreden begleiten, zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogen werden (BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 33; 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) . - LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 7 Sa 159/18
Anforderungen an die Vereinbarung der Geltung des Abkommens über die ERA …
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13; Urteil vom 15.02.2017, 7 AZR 291/15; Urteil vom 25.06.2015, 6 AZR 383/14, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …
Im Gegensatz zu konkret-individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) können solche Umstände, die - wie vorliegend - typischerweise den Abschluss vergleichbarer Abreden begleiten, zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogen werden (BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 33; 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) . - LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16
Zeitbefristung - Kombination mit auflösender Bedingung - Transparenzgebot
Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten ( BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 14 und 15, juris ).