Rechtsprechung
   BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,608
BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 (https://dejure.org/2005,608)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 (https://dejure.org/2005,608)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 (https://dejure.org/2005,608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung offener Urlaubsansprüche; Reichweite des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Keine Urlaubsabgeltung in der ATZ-Freistellungsphase

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; BUrlG § ... 7 Abs. 4; ; BErzGG § 17; ; ArbPlSchG § 4; ; JArbSchG § 19; ; SGB IX § 125; ; BGB § 286; ; BGB § 287; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3; ; BAT § 47 Abs. 7; ; BAT § 51 Abs. 1; ; BAT § 59 Abs. 1; ; TV zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 § 7; ; TV zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Altersteilzeit im Blockmodell; Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung - Resturlaub beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Abgeltung von Urlaub bei Blockfreistellung in der Altersteilzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgeltung von Urlaub bei Blockfreistellung in der Altersteilzeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung: Resturlaub beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgeltung von Urlaub bei Blockfreistellung in der Altersteilzeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.3.2005)

    Bei Altersteilzeit rechtzeitig Urlaub nehmen // Kein Ersatz-Anspruch auf Geld

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erholungsurlaub - Achten Sie bei Altersteilzeit im Blockmodell auf eine rechtzeitige Urlaubsgewährung

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urlaubsabgeltung - Resturlaub beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urlaubsabgeltung - Resturlaub beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Resturlaub beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 89
  • MDR 2005, 1234
  • NZA 2005, 994
  • BB 2005, 2584
  • DB 2005, 1858
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    a) § 7 Abs. 4 BUrlG gilt auch für tarifliche Urlaubsansprüche, wenn die Tarifvertragsparteien keine abweichenden Regelungen getroffen haben (st. Rspr.; vgl. BAG 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).

    So hat auch der Senat bereits im Urteil vom 27. Mai 1997 (- 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30) entschieden, dass es der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gebietet, den arbeitsunfähig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden mit dem arbeitsunfähig im Arbeitsverhältnis verbleibenden Arbeitnehmer durch Abgeltung von nicht erfüllbaren Urlaubsansprüchen "gleichzustellen".

    Gleiches gilt für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches, welcher als Surrogat des Urlaubsanspruches an die gleichen Voraussetzungen wie der Urlaubsanspruch selbst gebunden ist (st. Rspr.; vgl. BAG 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    der Arbeitnehmer, zu entschädigen (st. Rspr.; vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 57/91 - AP BUrlG § 1 Nr. 22).

    Dies wäre aber Voraussetzung für einen Schuldnerverzug der Beklagten gewesen (BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 57/91 - aaO).

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt ein Urlaubsanspruch auch dann, wenn er vom Arbeitnehmer während des Übertragungszeitraumes auf Grund von Krankheit nicht genommen werden konnte (st. Rspr.; vgl. BAG 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - BAGE 75, 171).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Das Bestehen eines Urlaubsanspruches hängt weder von einem konkreten noch einem abstrakten Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers ab (st. Rspr. seit BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382).
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Die beiderseitige Freistellung von den Hauptpflichten wäre aber Voraussetzung für das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses (st. Rspr.; vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (st. Rspr.; vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 08.10.2003 - 15 Sa 1006/03
    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. Oktober 2003 - 15 Sa 1006/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 218/97

    Heimarbeitsverhältnis und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Eine Analogie kann nur dann in Betracht kommen, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint, insbesondere wenn der allgemeine Gleichheitssatz eine entsprechende Anwendung wegen eines vergleichbaren Sachverhaltes gebietet (st. Rspr.; vgl. BAG 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - AP BGB § 613a Nr. 178 = EzA BGB § 613a Nr. 165 mwN).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04
    Dies gilt auch dann, wenn die Urlaubsgewährung auf Grund eines Beschäftigungsverbotes für die Arbeitnehmerin nach dem MuSchG unmöglich war (BAG 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    (3) Eine weitere zeitliche Lockerung ist insbesondere deshalb unbedenklich, weil die Entstehung des Urlaubsanspruchs weder von einem konkreten noch von einem abstrakten Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers abhängt (für die st. Rspr. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - BAGE 114, 89, zu II 3 der Gründe; grundlegend BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382, zu II 2 b bb der Gründe; dazu auch EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 30 f., EuGHE I 2006, 3423).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

    Diese Vorschrift gilt auch für tarifliche Urlaubsansprüche, wenn die Tarifvertragsparteien keine abweichenden Regelungen getroffen haben (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 89) .

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 - zu I 2 der Gründe mwN, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 83 Rn. 32; aA Hanau/Veit Das neue Recht der Arbeitszeitkonten S. 34) .

    Der Arbeitgeber ist aber zur Entgeltleistung verpflichtet, sodass auch kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses in der Arbeitsphase eintritt (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Eine planwidrige Regelungslücke liegt nicht vor (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 c der Gründe mwN, aaO) .

    Insofern sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Unerfüllbarkeit des Urlaubs in der Freistellungsphase des Blockmodells gleichzustellen (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 114, 89) .

  • LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16

    Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs; Berechnung des

    Mit dem Übergang des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses von der Arbeits- in die Freistellungsphase endete das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht ( BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - ).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Das BAG habe in mehreren Entscheidungen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 - 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 - ) für den Wechsel von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit entschieden, dass in diesem Jahr der Urlaub nur anteilig entstehe.

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 -, AP BurlG § 7 Abgeltung Nr. 98; 10.5. 2005 - 9 AZR 196/04 -, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15.3. 2005 - 9 AZR 143/04 -, AP BUrlG § 7 Nr. 31).

    Aus diesem Grund können während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche auch gar nicht erfüllt werden (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 -, AP BUrlG § 7 Nr. 31; LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).

    Damit stellt die Zeit der Freistellungsphase keinen Sonderurlaub dar, in dem beide Hauptleistungspflichten ruhen, sondern es handelt sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis, in welchem die Arbeitsleistung - im Gegensatz zur Entgeltpflicht - ungleichmäßig verteilt ist (vgl. auch BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - unter II.2.a) der Gründe; BAG vom 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 - zur Voraussetzung der Suspendierung "wechselseitiger Hauptpflichten").

    Aus diesem Grund können während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche auch gar nicht erfüllt werden (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 -, ; LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).".

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    In diesem Zeitraum ruht das Arbeitsverhältnis nicht, da wegen der fortbestehenden Vergütungspflicht des Arbeitgebers keine vollständige Freistellung von den beiderseitigen Hauptpflichten (Arbeits- und Vergütungspflicht) vorliegt (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - BAGE 114, 89 = AP BUrlG § 7 Nr. 31).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Deshalb führt der Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase auch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, das das Erlöschen der beiderseitig geschuldeten Hauptpflichten voraussetzt (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine analoge Anwendung von § 7 Abs. 4 BUrlG kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15

    Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des

    b) Dies gilt auch für Beamte, die in Altersteilzeit in Form der Blockbildung beschäftigt sind (vgl. zur entsprechenden Rechtslage für Tarifbeschäftigte BAG, Urteile vom 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - BAGE 114, 89 Rn. 24 und vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - NZA 2013, 575 Rn. 19).
  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    § 36 Abs. 6 MTV HR ist hier aber schon deshalb nicht maßgeblich, weil der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verbunden ist (vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - AP BurlG § 7 Nr. 31; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88).
  • LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15

    Urlaubsanspruch im Altersteilzeitarbeitsverhältnis - § 7 AltTZTV

    Das im Rahmen eines Blockmodells absolvierte Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet nicht bereits mit Ablauf der Arbeitsphase, sondern erst mit dem Ende der Freistellungsphase (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 143/04, NZA 2005, 994).
  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

  • BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04

    Zusatzurlaub - infektiöses Material

  • LAG München, 11.08.2020 - 7 Sa 392/20

    Urlaubsabgeltung und Altersteilzeit

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09

    Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei

  • SG Speyer, 14.11.2006 - S 11 KR 87/05

    Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und

  • ArbG Arnsberg, 02.03.2010 - 3 Ca 519/09

    Betriebliche Übung auf Übertragung von Urlaubsansprüchen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht