Rechtsprechung
BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
- openjur.de
Entschädigung; schwerbehinderter Mensch; Ausschlussfrist
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 AGG, § 3 AGG, § 7 AGG, § 15 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
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Diskriminierung: Behinderung, Diskriminierung: Bewerbung, Europarecht, Diskriminierung: Fristen
- rewis.io
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (27)
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AGG-Anspruch nach Diskriminierung: Innerhalb von 2 Monaten!
- beck-blog (Kurzinformation)
Zur zweimonatigen Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fristbestimmung für Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweimonatsfrist für Entschädigungszahlungen nach dem AGG
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bewerberablehnung - Frist für Entschädigungsansprüche nach AGG
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Zum Entschädigungsanspruch nach dem AGG - Abgelehnter schwerbehinderter Bewerber war zu spät dran
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fristbestimmung für Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Diskriminierung nach dem AGG muss innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Frist für AGG-Entschädigungsansprüche
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG
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Arbeitgeber lehnt Schwerbehinderten ab - Jobbewerber kriegt keine Entschädigung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Zweimonatsfrist in § 15 Abs. 4 AGG ist EU-rechtskonform
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Entschädigung nach dem AGG: nicht zu lange warten
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Zur Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kurze Fristen im Arbeitsrecht bestätigt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht sind zu beachten
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Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung: Zweimonatsfrist ist einzuhalten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Teilweise kurze Fristen im Arbeitsrecht bestätigt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zweimonatsfrist für Entschädigungsansprüche des AGG bestätigt
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Eile geboten - Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG
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Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Zweimonatsfrist ist einzuhalten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleichbehandlungsgesetz hat starre Fristen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
2-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG wirksam
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 05.02.2010 - 63 Ca 3/09
- LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
- BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (31)
- EuGH, 08.07.2010 - C-246/09
Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Dabei dürfen diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz) , und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität; vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) .Die Wahrung des Grundsatzes der Äquivalenz setzt voraus, dass die streitige Regelung in gleicher Weise für Klagen gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Klagen einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) .
Daraus folgt aber nach der Rechtsprechung des EuGH nicht, dass der nationale Gesetzgeber verpflichtet wäre, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die im Bereich des Arbeitsrechts erhoben werden (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] aaO) .
Das nationale Gericht hat vielmehr objektiv und abstrakt unter Berücksichtigung der Stellung der Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen, ob eine nach Gegenstand, Rechtsgrund und den wesentlichen Merkmalen vergleichbare, nach den Verfahrensmodalitäten günstigere Klage besteht (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] aaO) .
Unter Berücksichtigung dessen sind nach der Rechtsprechung des EuGH angemessene Ausschlussfristen grundsätzlich mit dem Erfordernis der Effektivität vereinbar, weil die Normierung solcher Ausschlussfristen einen Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit darstellt (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) .
So hat auch der EuGH entschieden (EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) , es sei nicht ersichtlich, dass die Frist des § 15 Abs. 4 AGG die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich macht oder übermäßig erschweren könnte.
Allerdings kann § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG unionsrechtskonform dahin gehend ausgelegt werden, dass die Frist nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Beschäftigte Kenntnis von der Benachteiligung erlangt (vgl. MüKoBGB/Thüsing 6. Aufl. § 15 AGG Rn. 46; Bauer/Göpfert/Krieger AGG 3. Aufl. § 15 Rn. 53; Stein in Wendeling-Schröder/Stein AGG § 15 Rn. 74; Adomeit/Mohr AGG 2. Aufl. § 15 Rn. 102; KR-Treber 9. Aufl. § 15 AGG Rn. 60; Kock NJW 2010, 2713, 2716; Kolbe EuZA 2011, 65, 70; Fischinger NZA 2010, 1048, 1052; Jacobs RdA 2009, 193, 201; Walker NZA 2009, 5, 10; Kamanabrou RdA 2006, 321, 338) .
Er kennt dann die Tatsachen, die die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm erfüllen, was den Fristbeginn nach § 15 Abs. 4 AGG auslöst (vgl. Adomeit/Mohr AGG 2. Aufl. § 15 Rn. 112; Schiek/Kocher AGG § 15 Rn. 59; Roloff in BeckOK AGG § 15 Rn. 13; Kolbe EuZA 2011, 65, 71; Kock NJW 2010, 2713, 2716) .
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07
Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Die Entschädigung wird ausschließlich für immaterielle Schäden gewährt, die regelmäßig bei einer ungerechtfertigten Benachteiligung aus den in § 1 AGG genannten Gründen vorliegen, wobei § 15 Abs. 2 AGG die im Verhältnis zu § 253 Abs. 1 BGB speziellere Norm ist (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 38; BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .Die Entschädigung muss geeignet sein, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu haben und muss in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - mwN, aaO) .
Mit Inkrafttreten des AGG kommt es für den Entschädigungsanspruch allein auf einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und grundsätzlich nicht auf ein Verschulden an (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .
Kenntnis von der Benachteiligung hat der Beschäftigte daher dann, wenn er Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08
Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt hat oder dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verschuldensvorwurf zu machen ist; geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 41 = EzA AGG § 15 Nr. 3) .b) Voraussetzung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ist, dass der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt hat oder dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verschuldensvorwurf zu machen ist; geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 41 = EzA AGG § 15 Nr. 3) .
Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - aaO) .
Auch wenn dieses gegen Verfahrensvorschriften zur Förderung schwerbehinderter Menschen (§ 81 Abs. 1, § 82 SGB IX) verstoßen haben sollte, genügte das nicht, um eine Entschädigungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG auszulösen, wie es bei einer "Herabwürdigung" (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 41 = EzA AGG § 15 Nr. 3) ggf. anzunehmen wäre.
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Richtig ist zwar, dass die Rechtsprechung besonders bei geschlechtsspezifischen Benachteiligungen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und einen Entschädigungsanspruch angenommen hat (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - BAGE 61, 209 = AP BGB § 611a Nr. 5 = EzA BGB § 611a Nr. 4; 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - BAGE 61, 219 = AP BGB § 611a Nr. 6 = EzA BGB § 611a Nr. 5) .Zu berücksichtigen ist jedoch, dass § 611a BGB in der damaligen Fassung nur einen materiellen Schadensersatz begrenzt auf das negative Interesse vorsah und der Senat sich zur Begründung eines Entschädigungsanspruchs auf die Richtlinie 76/207/EWG und eine richtlinienkonforme Auslegung zur Gewährleistung einer ausreichenden Sanktion, die in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden steht und über einen rein symbolischen Schadensersatz hinausgeht, gestützt hat (…vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/97 - aaO; 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - zu B 3 b der Gründe, aaO) .
Ein Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers scheiterte auch nach dieser Rechtsprechung dann, wenn es am Verschulden fehlte (vgl. BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - BAGE 82, 211 = AP GG Art. 3 Nr. 226 = EzA GG Art. 3 Nr. 52) , oder das Verschulden geringfügig war (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - aaO) .
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der Rechtsprechung als ein durch Art. 1 und Art. 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (vgl. BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - BGHZ 143, 214) .Weitere Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - aaO) .
Weitere Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - BGHZ 143, 214) .
- EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER …
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie zB der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Slg. 2009, I-10467 = AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 92/85 Nr. 4) .Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidung für den Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potenziell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (vgl. EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Slg. 2009, I-10467 = AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 92/85 Nr. 4) .
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08
Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Vielmehr ordnet der Gesetzgeber in § 15 Abs. 2 AGG stets einen Ausgleich bei Beeinträchtigung des Inklusionsinteresses in Bezug auf die Merkmale des § 1 AGG an (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7; Schiek/Kocher AGG § 15 Rn. 33) .Eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Weise einer "Herabwürdigung" des Beschäftigten voraus, soweit nicht das entsprechende Merkmal in § 3 Abs. 3 oder Abs. 4 AGG zur Anwendung kommen soll, noch bedarf es neben der Feststellung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot jeweils einer gesonderten Feststellung eines immateriellen Schadens (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7).
- BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08
Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Die einzelnen Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen in konkreten Stellenbesetzungsverfahren geschaffen wurden, bilden vielmehr Indizien im Sinne von § 22 AGG (…vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - aaO) und gewinnen bei der Bemessung der Entschädigungshöhe Bedeutung (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, den schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache nach § 22 AGG (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .
- BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Die Benachteiligung liegt in der Versagung einer Chance (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 21) .Die einzelnen Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen in konkreten Stellenbesetzungsverfahren geschaffen wurden, bilden vielmehr Indizien im Sinne von § 22 AGG (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - aaO) und gewinnen bei der Bemessung der Entschädigungshöhe Bedeutung (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Bereits mit Urteil vom 24. September 2009 (- 8 AZR 705/08 - AP AGG § 3 Nr. 2 = EzA AGG § 3 Nr. 1) hat der Senat die Vereinbarkeit von § 15 Abs. 4 AGG für Entschädigungsansprüche aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit bestätigt und zum Vergleich die § 4 Satz 1, § 12 Satz 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 626 Abs. 2 BGB, § 22 Abs. 4 BBiG und § 9 Abs. 1 MuSchG herangezogen.Ob das Motiv für die Benachteiligung von der Kenntnis umfasst sein muss, hat der Senat bislang offengelassen (BAG 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 - AP AGG § 3 Nr. 2 = EzA AGG § 3 Nr. 1) .
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
SOZIALPOLITIK
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses
- BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 145/91
Geschlechtsspezifische Benachteiligung bei der Begründung eines …
- BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92
Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht
- BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft; …
- BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 342/01
Tarifvertragliche Ausschlußfrist - MTV Eisen-, Metall- und …
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
- BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62
- BGH, 18.07.2001 - XII ZR 183/98
Umfang des Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo
- BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei …
- BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten; …
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
- AG Berlin-Schöneberg, 21.09.2011 - 5 C 16/10
- BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
- BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der …
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …
- LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10
Entschädigungsansprüche nach dem AGG bei Nichtberücksichtigung im …
- BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15
Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG
Nach seiner Vorstellung ist dies im Fall einer Bewerbung und eines beruflichen Aufstiegs regelmäßig der Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung, weshalb dieser Zeitpunkt insoweit der frühestmögliche Zeitpunkt des Fristbeginns ist (vgl. auch BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 38, BAGE 142, 143; 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 58 f., BAGE 141, 48; 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 54) . - BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO
a) Zwar soll sich der Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/1780 S. 38) angesichts der in § 22 AGG getroffenen Beweislastverteilung - der in der Regel nur dann genügt werden kann, wenn die Kriterien und Grundlagen der Einstellungsentscheidung dokumentiert worden sind - darauf verlassen können, dass nach Fristablauf Ansprüche nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG nicht mehr gegen ihn erhoben werden und Dokumentationen über Einstellungsverfahren nicht bis zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren aufbewahrt zu werden brauchen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 50 mwN) . - BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16
Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist
Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG genügt diesen unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. auch BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 20 ff., BAGE 142, 143; 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 29 ff., BAGE 141, 48; 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 27 ff.) .Nach seiner Vorstellung ist dies im Fall einer Bewerbung und eines beruflichen Aufstiegs regelmäßig der Zeitpunkt des Zugangs der Ablehnung, weshalb dieser Zeitpunkt insoweit der frühestmögliche Zeitpunkt des Fristbeginns ist (vgl. auch BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 38, BAGE 142, 143; 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 58 f., BAGE 141, 48; 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 54) .
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - …
Dies hat der Senat bereits mit seinen Urteilen vom 15. März 2012 (- 8 AZR 37/11 - Rn. 32 - 48, NZA 2012, 910 und - 8 AZR 160/11 - Rn. 30 - 46) mit ausführlicher Begründung entschieden, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.dd) Ebenso wenig verstößt § 15 Abs. 4 AGG gegen den Effektivitätsgrundsatz, wie der Senat gleichfalls mit seinen Urteilen vom 15. März 2012 erkannt hat (- 8 AZR 37/11 - Rn. 49 - 53, NZA 2012, 910 und - 8 AZR 160/11 - Rn. 47 - 51) .
- LAG Hessen, 15.06.2015 - 16 Sa 1619/14
Die Frist des § 15 Absatz 4 AGG zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs …
In seiner Entscheidung vom 15. März 2012 (8 AZR 160/11-Rn. 57) hat das Bundesarbeitsgericht § 15 Abs. 4 AGG unionsrechtskonform dahin ausgelegt, dass die Ausschlussfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem dem Beschäftigten die Ablehnung zugegangen ist und er zusätzlich Kenntnis von der Benachteiligung erlangt hat. - BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13
Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung
Es reicht aus, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit die Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lässt (vgl. ua. BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 63; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19) . - BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt dann zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhebung einer Klage für den Betroffenen zumutbar ist, d.h. die Klage hinreichend aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos ist (BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - juris Rn. 61; BGH, Urteile vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041 …und vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - NJW-RR 2009, 547 Rn. 15 zu dem gleich behandelten Fall des Beginns der Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). - BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung
Kenntnis von der Benachteiligung hat der Beschäftigte daher dann, wenn er Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 60) .Ein Entschädigungsanspruch besteht nach § 7 Abs. 1 AGG aber nur dann, wenn die Benachteiligung wegen eines Grundes im Sinne von § 1 AGG erfolgt ist (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 62) .
Aufgrund ihrer Tatsachenkenntnis konnte sie eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose (nicht notwendig zu beziffernde) Entschädigungsklage erheben (vgl. dazu BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 64) .
- ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
Frage nach der Religionszugehörigkeit bei Einstellung in den kirchlichen Dienst
Erforderlich ist allein, dass die Klägerin Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG, Urteil vom 15.03.2020 - 8 AZR 160/11, Rn. 17 - zitiert juris). - BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13
Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …
Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt dann zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhebung einer Klage für den Betroffenen zumutbar ist, d.h. die Klage hinreichend aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos ist (BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - juris Rn. 61; BGH, Urteile vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041 …und vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - NJW-RR 2009, 547 Rn. 15 zu dem gleich behandelten Fall des Beginns der Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2014 - 7 Sa 501/13
Keine Benachteiligung wegen Transsexualität bei Nichteinstellung
- LSG Hessen, 17.08.2015 - L 9 AS 618/14
Von der Anrechnung als Einkommen nach § 11a Abs. 2 SGB II ausgenommen sind …
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15
Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer …
- VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029
Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 16 Sa 298/12
Beweislastregelung in § 22 AGG - Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
- VG Sigmaringen, 10.02.2023 - 7 K 4878/20
Bewerberverfahrensanspruch; Öffentlicher Dienstherr; Schwerbehinderung; …
- LAG Niedersachsen, 14.12.2016 - 17 Sa 288/16
Ansprüche einer keiner christlichen Konfession angehörigen Bewerberin um eine …
- LAG Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 19 Sa 76/20
Entschädigung; Benachteiligung; Stellenausschreibung; Konfession; kirchlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16
Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13
Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des …
- VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13
Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13
Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 4 Sa 616/14
Klage auf Zahlung von Differenzlohn wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung - …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15
Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch; …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 2 Sa 767/11
Kein Anspruch auf Abschluss eines "Zwangsvertrags" nach vorangegangener sachlich …
- VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 38/15
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13
Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …
- LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10
Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung
- OVG Sachsen, 03.09.2019 - 2 A 910/17
Urlaubsabgeltungsanspruch; Leistungszulage; Verjährung
- VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13
Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 10 Sa 121/12
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing - Konfliktsituationen im …
- LAG Köln, 17.04.2015 - 4 Sa 482/13
- OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13
Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16
Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15
Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung
- VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15
Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Entschädigung; …
- VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12
Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung; …
- OLG Köln, 24.05.2012 - 7 U 207/11
Abweisung der Klage eines frühpensionierten Beamten mangels Darlegung von …
- ArbG Nürnberg, 10.01.2022 - 3 Ca 2832/21
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Mindestlohn, Benachteiligungsverbot, …
- LAG Hamm, 08.09.2015 - 7 Sa 605/15
Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers um eine Stelle als …
- VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16
Verjährung von Anträgen nach AGG § 15 Abs 4 wegen Altersdiskriminierung
- VG Magdeburg, 17.01.2018 - 8 A 289/16
Besoldung, Altersdiskriminierung
- VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
- VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16
Fristen für Anträge auf Entschädigung wegen einer altersdiskriminierenden …
- VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 387/16
Entschädigung einer Bundesbeamtin wegen altersdiskriminierender Besoldung
- LAG Saarland, 17.11.2010 - 1 Sa 23/10