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   BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07   

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https://dejure.org/2008,2760
BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 (https://dejure.org/2008,2760)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 (https://dejure.org/2008,2760)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 (https://dejure.org/2008,2760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Versetzung - Feststellungsinteresse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Änderung einer generellen Vertretungsregelung für die Nachtwache in verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung des Vorliegens einer Versetzung i.S.v. § ...

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Versetzung; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwendungen des Betriebsrats gegen bereits vollständig durchgeführte personelle Maßnahme ? Regelmäßig kein Feststellungsinteresse betreffend § 99 Abs. 1 BetrVG ? Vorrang des Aufhebungsantrags gem. § 101 Satz 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versetzung - Feststellungsinteresse des Betriebsrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1020
  • DB 2008, 1691
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03

    Einstellung - rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nicht (BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87, zu B I der Gründe).

    Ein solcher Antrag ist das prozessuale Mittel, welches das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat für den Fall zur Verfügung stellt, dass der Arbeitgeber personelle Einzelmaßnahmen ohne seine Zustimmung endgültig vorgenommen hat (vgl. BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87, zu B II 3 der Gründe; 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7, zu B I der Gründe).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Hamburg, 25.09.2006 - 8 TaBV 1/06

    Versetzung; Arbeitsbereich; anderer Arbeitsbereich; Umstände; Vertretungsregelung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2006 - 8 TaBV 1/06 - aufgehoben.
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Das Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein der gerichtlichen Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - BAGE 100, 281, zu B III 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Ein mögliches Mitbestimmungsrecht bei diesen konkreten Einsätzen (vgl. zu den Voraussetzungen einer Versetzung iSv. § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zuletzt BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 22, 23) ist nicht - mehr - Gegenstand des Verfahrens.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Das Feststellungsinteresse fehlt regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungsoder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ist ein durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenes rechtliches Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 -AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 8, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Ein solcher Antrag ist das prozessuale Mittel, welches das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat für den Fall zur Verfügung stellt, dass der Arbeitgeber personelle Einzelmaßnahmen ohne seine Zustimmung endgültig vorgenommen hat (vgl. BAG 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87, zu B II 3 der Gründe; 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7, zu B I der Gründe).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
    Bei § 60 Abs. 1 Satz 2 ArbGG handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht zur Unwirksamkeit der Entscheidung führt (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3, zu I 3 der Gründe mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungsinteresse, Personalabbau,

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts im Beschlussverfahren auch losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG vom 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 - zitiert nach Juris, Rz. 17 m.w.N.; BAG vom 10.12.2012 - 1 ABR 7/02 -, Juris, Rn 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 09. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 18; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung fehlt regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Auch fehlt das Feststellungsinteresse regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .

    a) Zwar kann ein in der Vergangenheit liegender Streitfall Anlass sein, das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall klären zu lassen, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .

  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse daran erforderlich, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BAG, Beschluss vom 9. November 2010 - 1 ABR 76/09, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 ABR 14/07, Rn. 17 mwN, juris; BAG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06, Rn. 10, juris).

    a) Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse daran erforderlich, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BAG, Beschluss vom 9. November 2010 - 1 ABR 76/09, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 ABR 14/07, Rn. 17 mwN, juris; BAG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06, Rn. 10, juris).

  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (dazu beispielsweise BAG, Beschluss vom 15. April 2008, 1 ABR 14/07, abrufbar bei juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (vgl. BAG 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 - NZA 2008, 1020).

    So kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Beteiligungsrechts eines betriebsverfassungsrechtlichen Gremiums unter Umständen losgelöst vom (abgeschlossenen) Anlassfall beantragt werden, beispielsweise, wenn ein akuter Streit über eine Rechtsfrage besteht, deren Klärung für die Zukunft in dem Unternehmen von großer Bedeutung ist (vgl. BAG 11.11.1998 - 4 ABR 40/97 - NZA 1999, 1056; 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 - NZA 2008, 1020).

  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16

    Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (ausf. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von

    Das Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechts ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein der gerichtlichen Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 54) .
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Ein Rechtsmittel kann nicht auf ihre Verletzung gestützt werden (st. Rspr. des BAG, zuletzt etwa Beschluss vom 15.04.2008 - 1 ABR 14/07, NZA 2008, 1020).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerungsrecht, Rettungsdienst,

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren -

  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 43/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 40/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15

    Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 41/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2020 - AS 26/20
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 42/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08

    Nichtigkeitsklage

  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18

    1. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung gestellter, neuer, bisher nicht

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2009 - 9 TaBV 98/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Fernsprechverbindung mit Beschäftigten in

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2011 - 5 TaBV 50/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; unbegründeter Feststellungsantrag zur

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2009 - 12 TaBV 123/08

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsendebetriebs und des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 15 TaBV 1213/08

    Musicaltheater; Tendenzunternehmen; Tendenzträger; keine Mitbestimmung bei

  • LAG Köln, 05.09.2008 - 11 Sa 766/08

    Arbeitszeit von Lehrkräften; Bandbreitenregelung

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.2016 - KGH.EKD II-124/41
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 16/20
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 20/20
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