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   BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07   

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BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 (https://dejure.org/2008,958)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 (https://dejure.org/2008,958)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 (https://dejure.org/2008,958)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der vom Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichneten Vereinbarungen bei nicht zweifelsfreier Erkennbarkeit der Urheber der einzelnen Regelungskomplexe; Rechtliche Ausgestaltung des einem Schriftformerfordernis zugrunde liegenden ...

  • Betriebs-Berater

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

  • Judicialis

    TVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 77 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifrecht - Gebot der Rechtsquellenklarheit; gemischte mehrseitige Vereinbarungen von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat; Schriftformerfordernisse der § 1 Abs. 2 TVG , § 77 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemischte mehrseitige Vereinbarungen von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat ? Urheberschaft der Regelungskomplexe bei kollektiven Normenverträgen muss eindeutig erkennbar sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 251
  • ZIP 2008, 1544
  • MDR 2008, 1107
  • NZA 2008, 1074
  • DB 2008, 1635
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Eine von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat unterzeichnete Vereinbarung ist daher nicht bereits wegen der gemeinsamen Unterzeichnung unwirksam (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208, zu 1 b dd der Gründe; ebenso Thüsing NZA 2008, 201, 202; vgl. auch Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 305; aA Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. Grundl.

    (2) Das Urteil des Senats vom 7. November 2000 (- 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208) verhält sich nicht zu gemischten Vereinbarungen.

    Maßgeblich war dabei insbesondere die Erwägung, die Beteiligten hätten eine rechtswirksame Regelung vereinbaren wollen und eine solche sei - wegen § 77 Abs. 3 BetrVG - nur im Wege eines Tarifvertrags möglich gewesen (BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - aaO, zu 1 b bb der Gründe).

    Der Konsolidierungsvertrag, der dem Urteil des Senats vom 7. November 2000 (- 1 AZR 175/00 - aaO) zugrunde lag, erwies sich insgesamt ausschließlich als Tarifvertrag.

    Dagegen steht der Umstand, dass nach Nr. 2 Satz 1 des Standortsicherungsvertrags "jeder" Arbeitnehmer des Betriebs betroffen sein soll, der Annahme einer tarifvertraglichen Bestimmung entgegen, haben doch die Tarifvertragsparteien keine Kompetenz zu einer auch die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfassenden Inhaltsnorm iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG (vgl. allerdings BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208, zu 1 b cc der Gründe).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Einen wirksamen Tarifvertrag, der den Betriebsparteien eine Regelung des Umfangs der Arbeitszeit und der Vergütung iSv. § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gestatten würde (vgl. dazu BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, zu II 2 b der Gründe), gibt es nicht.
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Die Unterzeichner eines solchen gemischten Vertrags müssen ihren Willen zur Normsetzung - hinsichtlich der jeweiligen Regelung - mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht haben (vgl. zur Normsetzung der Tarifvertragsparteien auch BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 166/02

    Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Teilkündigungen von Tarifverträgen sind grundsätzlich unzulässig (vgl. etwa BAG 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - BAGE 118, 159, zu II 1 b bb (1) der Gründe); bei Betriebsvereinbarungen ist das nicht der Fall (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 26 ff., NZA 2008, 422).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Insoweit müssen Normurheberschaft und Normsetzungswille der jeweiligen Normgeber im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit deutlich und überprüfbar hervortreten (vgl. für die Tarifvertragsparteien BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 314).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Die Maßstäbe bei der Überprüfung ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht sind unterschiedlich (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).
  • LAG München, 22.08.2006 - 8 Sa 569/06

    Unbegründeter Anspruch auf Korrektur des Gleitzeitkontos bei Verzichtserklärung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. August 2006 - 8 Sa 569/06 - aufgehoben.
  • BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02

    Zeitgutschrift bei Schichtarbeit - Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Hat ein Normenvertrag unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsquellen zum Inhalt, muss die Frage, ob eine bestimmte Regelung eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist, in welchem Verhältnis diese Vereinbarungen zueinander stehen und wer von den Betriebsverfassungsorganen für welche Teile im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit handelt, sowohl im Interesse der Rechtsunterworfenen als auch im Verhältnis der Betriebsverfassungsorgane untereinander einer zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (vgl. ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 90; 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 17  ff., BAGE 126, 251) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    Bei einer Gesamtbetriebsvereinbarung muss die eigenhändige (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 22, BAGE 126, 251) Unterzeichnung durch beide Betriebsparteien auf derselben Urkunde erfolgen (BAG 18. März 2014 - 1 AZR 807/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 273) .
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Gleichwohl bestehen zwischen ihnen gravierende Unterschiede, die es aus Gründen der Rechtssicherheit erfordern, den Rechtscharakter eines kollektiven Normenvertrags zweifelsfrei bestimmen zu können (vgl. hierzu ausführlich BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 18 ff., BAGE 126, 251) .

    Deshalb sind Bestimmungen in Vereinbarungen, die von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichnet sind, unwirksam, wenn sich aus ihnen selbst nicht zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungen sein soll und um welche Rechtsquelle es sich jeweils handelt (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - aaO) .

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