Rechtsprechung
BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- openjur.de
Unzulässige Rechtsbeschwerde; Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- Bundesarbeitsgericht
Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 94 Abs 2 S 2 ArbGG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst a ZPO
Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz - IWW
ArbGG § 94 Abs. 2 S. 2 ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Antragserweiterungen im Rechtsbeschwerdeverfahren
- bag-urteil.com
Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- rewis.io
Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von Antragserweiterungen im Rechtsbeschwerdeverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 18.03.2011 - 1 BV 64/10
- LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2741
- NZA 2015, 62
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06
Betriebsrat - Überlassung eines PC
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12
Setzt sich die Rechtsbeschwerdebegründung nur mit einer der beiden Erwägungen auseinander, ist die Rechtsbeschwerde insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der beiden Erwägungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 13, BAGE 122, 293) . - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12
In diesen Fällen ist es aus prozessökonomischen Gründen angezeigt, den Beteiligten eine andernfalls erforderliche Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht oder gar eine erneute erstinstanzliche Anrufung der Gerichte für Arbeitssachen zu ersparen (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 112, 238) . - BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12
Überdies kann das Rechtsbeschwerdegericht bei einem mangels Begründung unzulässigen Rechtsmittel nicht darüber befinden, ob die für die Zulässigkeit der Antragserweiterung geltenden Voraussetzungen erfüllt sind und der geänderte Antrag begründet ist (vgl. BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - zu B I 1 der Gründe) . - LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2012 - 17 TaBV 38/11 - wird als unzulässig verworfen. - BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06
Rechtsbeschwerdebegründung
Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12
Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 - Rn. 13) .
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats
Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 80/12 - Rn. 11) . - LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer …
Mit der Frage, was im Falle einer Antragsänderung gilt, musste und konnte sich das Bundesarbeitsgericht in dem Beschluss vom 29.04.1969 nicht auseinandersetzen, da Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BAG v. 15.04.2014 - 1 ABR 80/12 - Rn. 18, NZA 2015, 62; grundlegend BAG v. 27.04.1962 - 1 ABR 1/59 - AP Nr. 2 zu § 80 ArbGG 1953). - BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren
In diesen Fällen ist es aus prozessökonomischen Gründen angezeigt, den Beteiligten eine andernfalls erforderliche Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht oder gar eine erneute erstinstanzliche Anrufung der Gerichte für Arbeitssachen zu ersparen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 80/12 - Rn. 18) .