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   BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73   

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BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 (https://dejure.org/1974,786)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 (https://dejure.org/1974,786)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 393/73 (https://dejure.org/1974,786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschulden des Bediensteten bei Vertragsverhandlungen - Zurechnung - Abschlußvollmacht des Verhandlungsgehilfen - Schadensersatzpflicht des Dienstherrn - Erfüllungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 360
  • BB 1974, 1397
  • DB 1974, 2060
  • DB 1974, 2061
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Wenn über die Einstellung des Klägers noch nicht endgültig entschieden war, musste das Land jeden Eindruck vermeiden, es wer mit Sicherheit zu einer Einstellung kommen (BAGE 14, 206, 208 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss [zu I der Gründe]; BAG, AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss [zu II 1 der Gründe]).

    Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (vgl. BAGE 14, 206, 209 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (zu I der Gründe); Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 3, S. 94).

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden besteht daher keine Veranlassung, von dem allgemeinen Grundsatz abzuweichen, wonach Ersatz des Vertrauensschadens im Fall des Verschuldens bei Vertragsabschluss ohne Begrenzung auf das Erfüllungsinteresse zu leisten ist (BGHZ 57, 191, 193; RGZ 151, 357, 359, 360; Palandt/Heinrichs, BGB , 33. Aufl., § 276 Anm. 6 c; Larenz, aaO., § 9 I 3, S. 94 f.; Fikentscher, Schuldrecht, 4. Aufl. , § 20 IV 4, S. 69).
  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    In entsprechender Anwendung des § 278 BGB muss das Land für etwaiges Verschulden seines Verhandlungsgehilfen haften (BAGE 2, 217, 219 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (Bl. 1 R); BGHZ 6, 330, 334; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 4, S. 95 f.).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    In entsprechender Anwendung des § 278 BGB muss das Land für etwaiges Verschulden seines Verhandlungsgehilfen haften (BAGE 2, 217, 219 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss (Bl. 1 R); BGHZ 6, 330, 334; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, I. Band, l0. Aufl. , § 9 I 4, S. 95 f.).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 27/72

    Beweiswürdigung bei Tod eines Unfallopfers aufgrund einer Lungenembolie

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Das Berufungsgericht wird daher die vom Kläger angebotenen Beweise erheben und den eingetretenen Schaden gemäß §§ 286, 287 ZPO zu ermitteln haben (zur Schätzung des Schadensverlaufs vgl. BGH, JZ 1973, 427).
  • RG, 22.06.1936 - IV 75/36

    Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die

    Auszug aus BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73
    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden besteht daher keine Veranlassung, von dem allgemeinen Grundsatz abzuweichen, wonach Ersatz des Vertrauensschadens im Fall des Verschuldens bei Vertragsabschluss ohne Begrenzung auf das Erfüllungsinteresse zu leisten ist (BGHZ 57, 191, 193; RGZ 151, 357, 359, 360; Palandt/Heinrichs, BGB , 33. Aufl., § 276 Anm. 6 c; Larenz, aaO., § 9 I 3, S. 94 f.; Fikentscher, Schuldrecht, 4. Aufl. , § 20 IV 4, S. 69).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 257/96

    Schadensersatz bei vorzeitig beendetem Berufsausbildungsverhältnis -

    Gerade für die Eingehung eines Ausbildungsverhältnisses spielen nicht kurzfristige finanzielle Fragen eine Rolle, sondern die Möglichkeit eines langfristigen beruflichen Fortkommens; diese kann den Arbeitnehmer veranlassen, ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzugeben, auch wenn er sich finanziell verschlechtert (vgl. BAG Urteil vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 393/73 - AP Nr. 9 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu III der Gründe).
  • BAG, 18.03.1981 - 5 AZR 951/78
    Die Vergütung für den fehlgegangenen Vertrag kann nicht aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluß als Schaden liquidiert werden (vgl. zu dem hier anzuwendenden Schadensbegriff BAG AP Nr. 9 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu III der Gründe]).

    Damit waren - wie das Arbeitsgericht zu Recht angenommen hat - die Voraussetzungen für die Annahme eines faktischen Arbeitsverhältnisses erfüllt (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 9 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu IV 2 der Gründe]).

  • LAG Düsseldorf, 14.07.1997 - 18 Sa 596/97

    Sozialplan: Abfindungsanspruch bei Eigenkündigung - Darlegungslast des

    könnte (vgl. BGHZ 71, 396; BGH NJW 1975, 43 ff.; BGH NJW 1984, 866 ff. (867); BAG v. 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 - DB 74, 2060 ff. (2061); Palandt-Heinrichs BGB , 56 Aufl, § 276 Rn. 73; Münchener Kommentar BGB Bd. 2, 3 Aufl., vor § 275 Rn. 158, 159).

    Der Schadensersatzanspruch wegen c.i.c. geht in der Regel nur auf Ersatz des Vertrauensschadens (vgl. BGHZ 71, 396; BGH NJW 1975, 43; BAG v. 15.05.1974 - 5 AZR 393/73 - a.a.O.; BGH NJW 1984, 866 (867); Palandt/Heinrichs, BGB , 56. Aufl., § 276 Rn. 100 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 06.08.1980 - 10 Sa 849/79

    Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Vertrauensschaden -

    Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn etwa der Arbeitgeber bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorruft, der Arbeitsvertrag werde sicherlich zustande kommen (vgl. BAG in NJW 1963, 1843, 1844 sowie in DB 1974, 2060-2062), wenn er den Arbeitnehmer veranlasst, eine sichere Stelle zu kündigen (vgl. BAG in AP Nr. 4, 9 zu § 276 BGB - Verschulden bei Vertragsschluss -) oder schließlich, wenn über den Inhalt des abzuschließenden Vertrages Einigkeit besteht und der - anschließend unterbleibende - Vertragsschluss als solcher nur noch Formsache sein soll (vgl. Schaub und Palandt/Heinrichs, jeweils aaO. sowie m.w.N.).

    Der jeweilige Schaden ergibt sich dann aus dem Vergleich der Vermögenslage, wie sie bei Fortführung der durch das schadenbringende Verschulden unbeeinflussten Vorhaben des Geschädigten bestanden hätte, mit der wirklichen Vermögenslage (vgl. BGH in VersR 1962, 562, ferner BAG in DB 1974, 2061/62).

  • OLG Naumburg, 09.01.2023 - 12 U 31/22

    Schadensersatzanspruch eines selbständigen Handelsvertreters gegen Versicherung

    Vielmehr genügt es, wenn der Streitverkündete in entsprechender Anwendung des § 278 BGB berechtigt war, als Verhandlungsgehilfe für die Beklagte zur Vorbereitung einer Vertragsverlängerung die entsprechenden Gespräche mit dem Kläger zu führen (vgl. BGH Urteil vom 20. September 1984 - III ZR 47/83 - juris, Rn. 37, BGH Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 - juris, Rn. 8 f.; BAG, Urteil vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 393/73 - juris, Rn. 26; OLG Koblenz, Urteil vom 30. Januar 1992, BB 1992, S. 2175 f.).
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