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   BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85   

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BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85 (https://dejure.org/1986,4550)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1986 - 2 AZR 397/85 (https://dejure.org/1986,4550)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 2 AZR 397/85 (https://dejure.org/1986,4550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats bei beabsichtigten Verdachtskündigungen - Einzuhaltende Fristen bei außerordentlichen Kündigungen - Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes und dessen Anforderungen - Gerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Das Berufungsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16, 72, 79 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe; BAG 24, 99, 102; BAG 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe sowie BAG vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I 2 a der Gründe) ausgegangen, wonach nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung, sondern bereits der Verdacht, eine strafbare Handlung oder eine sonstige Vertragsverletzung begangen zu haben, ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann.

    An die Voraussetzungen einer Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung werden jedoch strenge Anforderungen gestellt, um die Gefahr, daß einem Unschuldigen gekündigt wird, in hinnehmbaren Grenzen zu halten (BAG 16, 72, 82 ff.).

    Der Arbeitgeber muß darüber hinaus alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan haben, wozu auch die Anhörung des verdächtigten Arbeitnehmers gehört (BAG 16, 72, 82 ff.; BAG vom 11. April 1985, aaO, zu C IV 2 und 3 der Gründe).

    Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, für die Wirksamkeit der Kündigung seien die Tatsachen entscheidungserheblich, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen haben (BAG 16, 72, 81; 27, 113, 123 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972).

    Dies gilt auch für die Verdachtskündigung (BAG 16, 72, 81; BAG vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - nicht veröffentlicht, zu III 6 a der Gründe; BAG vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe); auf die - zwangsläufig - subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers kommt es daher nicht an (BAG 16, 72, 82).

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt, auch bei der Verdachtskündigung könne im Laufe des Rechtsstreits der ursprüngliche Verdacht durch später bekannt gewordene Umstände noch abgeschwächt oder verstärkt werden (BAG 16, 72, 81 ff.; BAG 27, 113, 123; BAG vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Einzelhandel, zu III 4 d bb der Gründe; a.A. BGH vom 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu VII der Gründe; Grunsky, ZfA 1977, 167, 170 ff.; Herschel, BlStSozArbR 1977, 113, 114; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 180; Moritz, NJW 1978, 402), weil die Umstände entscheidungserheblich sind, die objektiv zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen haben.

    Der Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht führt nach Rechtsprechung und Literatur zunächst einmal zu einer Verstärkung der Verdachtsmomente, weil durch ihn das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber weiter erschüttert wird (RAG Urteil vom 23. Juni 1934 - RAG 318/33 - ARS 21 (RAG), 145 mit zust. Anm. von A. Hueck; BAG 16, 72, 83; Heilmann, Verdachtskündigung und Wiedereinstellung nach Rehabilitierung, 1964, S. 57, 60; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, S. 585; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Bd. 1, S. 729, beide mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Das Berufungsgericht ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16, 72, 79 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe; BAG 24, 99, 102; BAG 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe sowie BAG vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I 2 a der Gründe) ausgegangen, wonach nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung, sondern bereits der Verdacht, eine strafbare Handlung oder eine sonstige Vertragsverletzung begangen zu haben, ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann.

    Der Arbeitgeber muß darüber hinaus alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan haben, wozu auch die Anhörung des verdächtigten Arbeitnehmers gehört (BAG 16, 72, 82 ff.; BAG vom 11. April 1985, aaO, zu C IV 2 und 3 der Gründe).

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, für die Wirksamkeit der Kündigung seien die Tatsachen entscheidungserheblich, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen haben (BAG 16, 72, 81; 27, 113, 123 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972).

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt, auch bei der Verdachtskündigung könne im Laufe des Rechtsstreits der ursprüngliche Verdacht durch später bekannt gewordene Umstände noch abgeschwächt oder verstärkt werden (BAG 16, 72, 81 ff.; BAG 27, 113, 123; BAG vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Einzelhandel, zu III 4 d bb der Gründe; a.A. BGH vom 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu VII der Gründe; Grunsky, ZfA 1977, 167, 170 ff.; Herschel, BlStSozArbR 1977, 113, 114; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 180; Moritz, NJW 1978, 402), weil die Umstände entscheidungserheblich sind, die objektiv zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen haben.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Außerhalb der Regelungen der § 102 Abs. 5 BetrVG, § 79 Abs. 2 BPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer nach dem Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9) einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Zugang der fristlosen Kündigung hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Berufungsgericht kann nämlich mit der Revision nicht gerügt werden, das gilt selbst dann, wenn der Vortrag durch das Berufungsgericht hätte zurückgewiesen werden müssen, denn die "Beseitigung" der Beweisaufnahme dient nicht der Beschleunigung des Verfahrens, sondern verzögert dieses noch mehr und dient noch weniger der Wahrheitsfindung (BAG 42, 244, 256 ff.; BGH vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 10/80 - NJW 1981, 928, zu I 2 der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Anm. 2 C zu § 527; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 527 Rz 24).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 540/81
    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Dies gilt auch für die Verdachtskündigung (BAG 16, 72, 81; BAG vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - nicht veröffentlicht, zu III 6 a der Gründe; BAG vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe); auf die - zwangsläufig - subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers kommt es daher nicht an (BAG 16, 72, 82).
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 143/82

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten wegen strafbaren Verhaltens

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Dies gilt auch für die Verdachtskündigung (BAG 16, 72, 81; BAG vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - nicht veröffentlicht, zu III 6 a der Gründe; BAG vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - nicht veröffentlicht, zu III 2 der Gründe); auf die - zwangsläufig - subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers kommt es daher nicht an (BAG 16, 72, 82).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt, auch bei der Verdachtskündigung könne im Laufe des Rechtsstreits der ursprüngliche Verdacht durch später bekannt gewordene Umstände noch abgeschwächt oder verstärkt werden (BAG 16, 72, 81 ff.; BAG 27, 113, 123; BAG vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Einzelhandel, zu III 4 d bb der Gründe; a.A. BGH vom 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu VII der Gründe; Grunsky, ZfA 1977, 167, 170 ff.; Herschel, BlStSozArbR 1977, 113, 114; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 180; Moritz, NJW 1978, 402), weil die Umstände entscheidungserheblich sind, die objektiv zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen haben.
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85
    Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB).
  • BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67

    Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

  • RAG, 23.06.1934 - RAG 318/33

    Wichtiger Grund, Begriff, dringender Tatverdacht einer Unterschlagung durch den

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