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   BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85   

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https://dejure.org/1987,20013
BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85 (https://dejure.org/1987,20013)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1987 - 7 AZR 544/85 (https://dejure.org/1987,20013)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 (https://dejure.org/1987,20013)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86

    Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses -

    In seinem Urteil vom 15. Mai 1987 (- 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht) hat der Senat dies zur vergleichbaren Bestimmung des § 53 Abs. 3 Satz 1 des Hochschulgesetzes des Landes Berlin zwar im Ergebnis noch offengelassen und im dortigen Fall entscheidend auf die Ausgestaltung der Vorschrift als Sollbestimmung abgestellt; gleichzeitig hat der Senat ausgeführt, daß ein etwaiger Einstellungsanspruch des Drittmittelbeschäftigten nur ein Reflex dieser öffentlich-rechtlichen Regelung sein könnte (aaO, unter III 3 der Gründe).

    Dabei bedarf es zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses stets des Abschlusses eines entsprechenden Arbeitsvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. BAGE 5, 58, 65 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 -, unter I 2 a der Gründe, nicht veröffentlicht), soweit das Gesetz in hier nicht einschlägigen besonderen Bestimmungen (z. B. § 78 a BetrVG, § 9 BPersVG, § 10 AÜG) nichts anderes anordnet.

  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Der Hinweis der Klägerin auf die Urteile des Siebten Senats vom 15. Mai 1987 (- 7 AZR 544/85 - n.v.) und des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (- 2 AZR 439/81 - AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

    Dabei bedarf es zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich des Abschlusses eines entsprechenden Arbeitsvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. BAGE 5, 58, 65 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 -, unter I 2 a der Gründe, n. v.), soweit das Gesetz in - hier nicht einschlägigen - besonderen Bestimmungen (z. B. § 78 a BetrVG, § 9 BPersVG, Art. 1 § 10 AÜG) nichts anderes anordnet (vgl. auch Senatsurteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 552/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 535/86 -, unter II 1 der Gründe, n. v.).
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