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   BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85   

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BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85 (https://dejure.org/1987,4198)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1987 - 7 AZR 785/85 (https://dejure.org/1987,4198)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 785/85 (https://dejure.org/1987,4198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitungsdienst für Lehramt an Volksschulen - Anforderungen an die Verfassungstreue während des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Aufgaben (BAGE 28, 62, 69, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]= AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe;Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß ein Lehramtsanwärter in Bayern in größerem Umfang zu eigenverantwortlichem Unterricht herangezogen werden kann, als dies beispielsweise in Baden-Württemberg möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter II 2 der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähntenUrteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderungen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nichtbeamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 1. Oktober 1986 (aaO, zu II 3 der Gründe) entschieden hat, bedarf es zu der von der Klägerin angestrebten Aufnahme in einen privatrechtlichen Vorbereitungsdienst des beklagten Landes keines vorherigen Tätigwerdens des Landesgesetzgebers.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334, 372 ff. [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C IV 2 der Gründe) entschieden hat, ist es mit der Berufsfreiheitsgarantie des Art. 12 GG unvereinbar, wenn ein Bewerber von einem gesetzlich vorgeschriebenen oder doch wenigstens in den Augen der Gesellschaft und der freien Wirtschaft zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehörenden und deshalb faktisch notwendigen Vorbereitungsdienst für einen Beruf, der auch außerhalb des Staatsdienstes ausgeübt werden kann, ausgeschlossen wird, weil der Vorbereitungsdienst nur in einem Beamtenverhältnis abgeleistet werden kann und dem Bewerber hierfür mangels Gewähr seiner aktiven Verfassungstreue die erforderliche Eignung fehlt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem oben erwähnten Beschluß vom 22. Mai 1975 (aaO, unter C I 7 c der Gründe) darauf hingewiesen, daß es sich bei den Verhaltensweisen, die Zweifel an der aktiven Verfassungstreue eines Bewerbers für den Vorbereitungsdienst begründen können, zumeist um solche handelt, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen, häufig ihre Ursachen in Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest haben und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind.

    Damit erweist sich nach Auffassung des Senats die keine Ausnahme von dem Erfordernis aktiver Verfassungstreue zulassende Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG als unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG, weil für diese Einschränkung der Berufsfreiheit durchgreifende plausible Gründe des Gemeinwohls nicht geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 39, 334, 373) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73].

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähntenUrteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderungen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nichtbeamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Etwas anderes ist auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) nicht zu entnehmen.

    Entgegen der Ansicht der Revision wäre die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht selbst dann geboten, wenn der bayerische Gesetzgeber mit der die Ausschließlichkeit des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes festlegenden Neufassung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG durch § 6 des Neunten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 24. Mai 1985 (BayGVBl. S. 120) seine in § 31 Abs. 1 BVerfGG normierte Bindung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, hier an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO), nicht beachtet hätte.

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 [BAG 05.03.1980 - 5 AZR 604/78]= AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe;Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Aufgaben (BAGE 28, 62, 69, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]= AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe;Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und auch die Regelung der Berufsausübung an die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebunden (BVerfGE 13, 97, 104 f. [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]; 19, 330, 336 f. [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvL 14/60]; 30, 292, 315).

    Je empfindlicher die Berufsausübenden in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt werden, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 30, 292, 316).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Es kann weiterhin dahingestellt bleiben, ob es sich bei den im ILO-Übereinkommen Nr. 111 enthaltenen Diskriminierungsverboten um unmittelbar anwendbares Bundesrecht handelt, das - wegen seines grundrechtsähnlichen Charakters - bei der verfassungsrechtlichen Interpretation des Art. 12 Abs. 1 GG zu berücksichtigen wäre (zur verfassungsrechtlichen Bedeutung von ILO-Übereinkommen vgl. BVerfGE 58, 233, 255 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 404/78] sowie Heintzen, DB 1987, 482 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Die Kompetenz zur Verwerfung förmlicher Gesetze ist aus Gründen der Achtung vor der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 184, 195, 197; 10, 124, 127 f. [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; 24, 170, 173 [BVerfG 01.10.1968 - 2 BvL 8/68]; 48, 40, 44) [BVerfG 01.03.1978 - 1 BvL 20/77]und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 6, 55, 63) [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] bei der Verfassungsgerichtsbarkeit monopolisiert worden.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Die Kompetenz zur Verwerfung förmlicher Gesetze ist aus Gründen der Achtung vor der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 184, 195, 197; 10, 124, 127 f. [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; 24, 170, 173 [BVerfG 01.10.1968 - 2 BvL 8/68]; 48, 40, 44) [BVerfG 01.03.1978 - 1 BvL 20/77]und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 6, 55, 63) [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] bei der Verfassungsgerichtsbarkeit monopolisiert worden.
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85
    Die Kompetenz zur Verwerfung förmlicher Gesetze ist aus Gründen der Achtung vor der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 184, 195, 197; 10, 124, 127 f. [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; 24, 170, 173 [BVerfG 01.10.1968 - 2 BvL 8/68]; 48, 40, 44) [BVerfG 01.03.1978 - 1 BvL 20/77]und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Verfassungsrechtsprechung (BVerfGE 6, 55, 63) [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] bei der Verfassungsgerichtsbarkeit monopolisiert worden.
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 8/68

    Gegenstand einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

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