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   BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90   

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https://dejure.org/1991,22369
BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90 (https://dejure.org/1991,22369)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 5 AZR 118/90 (https://dejure.org/1991,22369)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 5 AZR 118/90 (https://dejure.org/1991,22369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin für Stationierungsstreitkräfte - Eingriff in Souveränitätsrechte der Vereinigten Staaten von Amerika durch heimliche Beobachtung von Arbeitsplätzen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90
    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat.

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O., zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP, a.a.O., zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.).
  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP. a.a.O.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90
    Das Landesarbeitsgericht stützt sich damit auf ein Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 1986 (- 4 AZR 479/84 - AP Nr. 2 zu § 48 TVAL II).
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