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   BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10   

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https://dejure.org/2012,31622
BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 (https://dejure.org/2012,31622)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 (https://dejure.org/2012,31622)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 (https://dejure.org/2012,31622)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S 2 TVöD

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers; tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S 2 TVöD

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S 2 TVöD

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 3 S 2 TVöD, § 14 Abs 2 TzBfG
    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S 2 TVöD

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fehlender Sachgrund; Tariflicher Anspruch auf Prüfung der Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S 2 TVöD

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 30 Abs. 3 S. 2
    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fehlender Sachgrund; Kein Tariflicher Anspruch auf Prüfung der Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S 2 TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariflicher Anspruch auf Prüfung der Begründung eines Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 159
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Ein solcher kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern eine dahingehende Erklärung abgegeben hat (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 127, 239) .

    Das folgt aus dem gesetzgeberischen Zweck, die Flexibilität der Beschäftigung zu fördern (BT-Drucks. 14/4374 S. 1; vgl. BAG 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - Rn. 18 ff., BAGE 127, 239) .

  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Auch bei der Vorgängerregelung handelte es sich bereits um eine verbindliche Tarifnorm (vgl. BAG 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - BAGE 56, 155; 17. Juni 2009 - 7 AZR 193/08 - Rn. 14, EzTöD 100 § 30 Abs. 1 TVöD-AT Sachgrundlose Befristung Nr. 11) .
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Fraglich ist schon, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Dienst wegen der Sperrwirkung von Art. 33 Abs. 2 GG überhaupt als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt (vgl. dazu BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 105, 161) .
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 193/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Zitiergebot - konkrete Angabe der

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Auch bei der Vorgängerregelung handelte es sich bereits um eine verbindliche Tarifnorm (vgl. BAG 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - BAGE 56, 155; 17. Juni 2009 - 7 AZR 193/08 - Rn. 14, EzTöD 100 § 30 Abs. 1 TVöD-AT Sachgrundlose Befristung Nr. 11) .
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Diese Regelung kann einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer tatsächlich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags geben (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 44, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) .
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. November 2011 - 7 ABR 27/10 - Rn. 25 mwN, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 143) .
  • LAG München, 01.09.2010 - 5 Sa 365/10

    Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Verletzung der Prüfpflicht

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. September 2010 - 5 Sa 365/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Selbst wenn die Beklagte wegen eines von ihr geschaffenen Vertrauenstatbestands im Sinne einer Zusage auf unbefristete Fortsetzung dieser Tätigkeit (vgl. hierzu BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - Rn. 31; 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 21; 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - Rn. 18, BAGE 127, 239) verpflichtet sein sollte, der Klägerin die Funktion einer Kassiererin dauerhaft zu übertragen, oder sich diese Pflicht unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verletzung des Verbots der Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 7 Abs. 1 iVm. §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 2 AGG ergeben sollte, weil die Beklagte der Klägerin die dauerhafte Übertragung der Tätigkeit einer Kassiererin wegen ihrer Schwangerschaft vorenthalten hat, wie die Klägerin behauptet, führte dies weder zur Unwirksamkeit der Befristung im Vertrag vom 10. September 2012 noch begründete eine solche Rechtspflicht einen gegenüber der Beklagten aus § 242 BGB herzuleitenden Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (vgl. hierzu BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 42) .
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, wonach der Arbeitgeber vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses zu prüfen hat, ob eine befristete oder unbefristete Weiterbeschäftigung möglich ist, entschieden, dass diese Bestimmung ausschließlich verfahrensrechtliche Bedeutung hat und keine materiellen Pflichten bei der Prüfung begründet, ob die Weiterbeschäftigung eines befristet eingestellten Arbeitnehmers möglich ist (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - AP TVöD § 30 Nr. 1).
  • LAG Köln, 26.03.2014 - 5 Sa 819/13

    Wiedereinstellungsanspruch und Schadensersatzansprüche

    Daher kann auf dieser Vorschrift kein Wiedereinstellungsanspruch gestützt werden (im Anschluss an BAG vom 15.05.2012 - 7 AZR 754/10).

    Wird der Abschluss eines zeitbefristeten Vertrages verlangt, muss dessen Dauer angegeben werden (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - NZA-RR 2013, 159) .

    Es handelt sich ausschließlich um eine Verfahrensnorm (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - NZA-RR 2013, 159) .

    Aus derartigen Fehlern würde kein Einstellungsanspruch folgen (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - NZA-RR 2013, 159) .

  • BAG, 05.02.2013 - 7 AZR 947/12

    Anhörungsrüge - Begründungserfordernisse

    Die Anhörungsrüge gegen das Urteil des Senats vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktische brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 33 Abs. 2 S. 2 TVöD leitet aus dieser Vorschrift - unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - mithin einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Vertrage ab (vgl. BAG 06.06.2011 -7 AZR 716/09 - Rn. 44; BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - Rn. 27).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Die Vorschrift begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - AP TV-L § 30 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 258/21

    Wiedereinstellungsanspruch - Zusage - Gleichbehandlungsgrundsatz

    aa) Die Erteilung einer Zusage auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses setzt eine entsprechende Willenserklärung voraus ( vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - Rn. 31 ).

    Soweit es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer geht, dessen Arbeitsverhältnis - wie hier - sachgrundlos nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet wurde, ist die Vertragsfreiheit gegenüber dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorrangig, was aus dem gesetzgeberischen Zweck folgt, die Flexibilität der Beschäftigung zu fördern ( BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - Rn. 32 ).

  • LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13

    Befristeter Arbeitsvertrag, Arbeitgeberwechsel, Missbrauchskontrolle

    Das folgt aus dem gesetzgeberischen Zweck, die Flexibilität der Beschäftigung zu fördern (vgl.: BAG, Urt. v. 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - m. w. N.).
  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4462/18

    Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    § 30 Abs. 3 S. 2 TVöD begründet keine materiellen Pflichten; es handelt sich ausschließlich um eine Verfahrensnorm (ebenso ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18 unter Bezugnahme auf BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10).
  • ArbG Düsseldorf, 18.10.2018 - 7 Ca 1522/18
    § 30 Abs. 3 S. 2 TVöD begründet keine materiellen Pflichten; es handelt sich ausschließlich um eine Verfahrensnorm (näher BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 -).
  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2018 - 12 Ca 1521/18
  • ArbG Düsseldorf, 08.10.2018 - 9 Ca 4352/18
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