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   BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12   

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BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12 (https://dejure.org/2013,20659)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 5 AZR 139/12 (https://dejure.org/2013,20659)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 (https://dejure.org/2013,20659)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 974
  • BB 2013, 2420
  • DB 2013, 2032
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.01.1962 - 1 AZR 409/60

    Dreischichtenbetrieb - Gesetzlicher Wochenfeiertag - Nachtschicht - Zahlung von

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12
    An der früheren abweichenden Rechtsprechung (vgl. BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - zu 1 der Gründe, BAGE 12, 216; 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 19) hält der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts für Fragen der Entgeltfortzahlung an Feiertagen allein zuständige Fünfte Senat nicht fest.

    Sie fällt dann infolge des Feiertags aus, ohne dass es auf die zeitliche Lage der Schicht am Feiertag ankommt (BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - BAGE 12, 216) .

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04

    Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12
    Die Verzinsungspflicht beginnt entsprechend § 187 Abs. 1 BGB jedoch erst mit Beginn des Tages, der dem Tag folgte, an dem das maßgebliche Ereignis eintrat (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 27; 19. April 2005 -  9 AZR 160/04  - zu II 2 c der Gründe) .
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06

    Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12
    An der früheren abweichenden Rechtsprechung (vgl. BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - zu 1 der Gründe, BAGE 12, 216; 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 19) hält der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts für Fragen der Entgeltfortzahlung an Feiertagen allein zuständige Fünfte Senat nicht fest.
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12
    Die Verzinsungspflicht beginnt entsprechend § 187 Abs. 1 BGB jedoch erst mit Beginn des Tages, der dem Tag folgte, an dem das maßgebliche Ereignis eintrat (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 27; 19. April 2005 -  9 AZR 160/04  - zu II 2 c der Gründe) .
  • LAG München, 30.11.2011 - 5 Sa 989/11

    Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in einem eine Tageszeitung produzierenden

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. November 2011 - 5 Sa 989/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen aus 309, 47 Euro brutto erst ab dem 2. Juli 2011 zu zahlen hat.
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Das schließt mit Blick auf § 2 EFZG die Bestimmung des Ursachenzusammenhangs zwischen Arbeitsausfall und Feiertag ein (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 - Rn. 12) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    aa) Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (vgl. dazu zuletzt zB BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 -) .
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    a) Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

    aa) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltzahlung an Feiertagen besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 1 der Gründe; 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 - Rn. 9; 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn.   30, BAGE 151, 331) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    aa) Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (vgl. dazu zuletzt zB BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 -) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    aa) Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (vgl. dazu zuletzt zB BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 139/12 -) .
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